Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
Mit einem Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung ist Ihnen die Beschäftigung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (wenn vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsbescheinigung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Probelohnabrechnung oder Lohnabrechnungen (drei Monate) wenn Tätigkeit bereits aufgenommen wurde
- Qualifikationsnachweis (Urkunde/Abschlusszeugnis)
- Berufsausübungserlaubnis (wenn erforderlich – zum Beispiel als Gesundheits- und Krankenpfleger/in)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte folgendes Formular ausfüllen lassen
- Erklärung über die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung
Bei einer Teilzeitbeschäftigung und/oder bei der gleichzeitigen Beantragung von Aufenthaltstiteln für Familienmitglieder sind weitere folgende Unterlagen nötig:
- Mietvertrag
- Wohnraumbestätigung
- Nachweis über Heizkosten
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
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