Chancenkarte (§ 20a AufenthG)

Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation. Eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche und ein Probebeschäftigung für jeweils höchstens 2 Wochen, ist erlaubt.


Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


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