Die Rechtsanwaltsfachangestellten arbeiten als Fachkraft in Anwaltskanzleien. Neben allgemeinen Bürotätigkeiten, Telefondienst, Mandantenbetreuung und Textverarbeitung werden die Auszubildenden auf die besonderen Aufgaben in einer Kanzlei vorbereitet. Schwerpunkt der Ausbildung ist, dass die Rechtsanwaltsfachangestellten selbstständig einfache Schreiben entwerfen, das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung durchführen und aufgrund der Akten vollständige Kostenrechnungen des Rechtsanwalts erstellen können.
An der Beruflichen Schule 14 werden im Berufsbereich Rechtsanwaltsfachangestellte neben ca. 350 angehenden Rechtsanwaltsfachangestellten in der 10. Jahrgangsstufe auch Notar- und Patentanwaltsfachangestellte unterrichtet.
Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre, kann jedoch bei entsprechender Vorbildung (z.B. Hochschulreife, Mittlere Reife, Berufsausbildung/Umschulung) bzw. überdurchschnittlichen Leistungen um ein halbes oder ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Organisation
Übersicht der Klassen und Unterrichtstage im Bereich Rechtsanwaltsfachangestellte (Änderungen vorbehalten):
In der 10. und 12. Jahrgangsstufe sind jeweils 9 Wochenstunden zu unterrichten, daher haben die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen wöchentlich einen Berufsschultag. In der 11. Jahrgangsstufe sind 15 Wochenstunden zu lehren. Aufgrund dieser Stundenanzahl gibt es hier einen zweiten Unterrichtstag in der Woche.
Fächer
10.Klasse
11. Klasse
12. Klasse
Betriebs- und gesamtwirtschaftliche Prozesse
2
3
-
Anwendung des bürgerlichen Rechts
2 + 1 DV
3
2
Bearbietung zivilrechtlicher Mandate
-
5
3
Deutsch
1
1
1
Politik und Gesellschaft
1
1
1
Englisch
1
1
1
Religion/ Ethik
1
1
1
Gesamtstunden
9
15
9
Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Gesprächstermin, wenn Sie eine Lehrkraft persönlich sprechen wollen.
Ausbildungsinhalte
Informationen über die schulischen Inhalte der Ausbildungsberufe im Bereich ReNoPat:
Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren bedeutend verändert. Digitalisierung, Internationalisierung und neu gestaltete Abläufe stellen immer neue Herausforderungen für die Praxis dar.
Mit der Arbeit an Projekten soll unseren Auszubildenden die soziale, fachliche, personale sowie die methodische Kompetenz vermittelt werden.
Stärken wie Teamorientierung, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und die Fähigkeit zur Zuverlässigkeit werden durch den Projektunterricht geschaffen, gefördert und weiterentwickelt. Im Rahmen dieser Projekte sollen die Auszubildenden konkrete Arbeitsaufträge mit bereits angeeignetem Wissen aus der Praxis eigenverantwortlich in heterogenen Gruppen lösen.
Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre, kann jedoch bei entsprechender Vorbildung (z. B. Hochschulreife, Mittlere Reife, Berufsausbildung/Umschulung) um ein halbes oder ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Sie wird von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg durchgeführt. Die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer (RAK) besteht aus zwei Teilen.
Für weitere Informationen empfehlen wir das „Merkblatt für die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten“ (siehe unten). Dieses Schreiben wurde von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg entworfen.
Liegen bestimmten Voraussetzungen vor, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden. Siehe hierzu die „Prüfungsordnung“ der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (siehe unten). Auch dieses Schreiben wurde von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg entworfen.