Kaufleute für Verkehrsservice sind in Nah- und Fernverkehrsunternehmen sowie in regionalen und überregionalen Verkehrsverbünden tätig. Sie nehmen kaufmännische Aufgaben im Betrieb wahr und sind Berater für Service- und Sicherheitsleistungen im öffentlichen und privaten Personenverkehr auf der Schiene, der Straße und dem Wasser. Ihre Kernaufgabe ist der direkte Kundenservice vor Ort.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt in den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer bei entsprechender Vorbildung und Leistung ist grundsätzlich möglich.
Die betriebliche Ausbildung erfolgt in einem der beiden Schwerpunkte
- Verkauf und Service
- Sicherheit und Service
Kaufleute für Verkehrsservice
- beraten Kunden über die Beförderungs- und Serviceleistungen von Verkehrsunternehmen
- ermitteln für ihre Kunden geeignete Verkehrswege und Verkehrsmittel und geben Auskunft über Preise
- verkaufen Fahrausweise und Zusatzleistungen, führen Kassen und rechnen die Einnahmen ab
- übernehmen Aufgaben des betrieblichen Marketings und wirken bei Werbemaßnahmen mit
- sorgen für die Gewährleistung der Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgut und gefährlichen Arbeitsstoffen
Übersicht der Lehrer und Klassen im laufenden Schuljahr
Die Anzahl der Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern der jeweiligen Jahrgangsstufen entnehmen Sie der Stundentafel.
Fächer | 10. Klasse | 11. Klasse | 12. Klasse |
---|---|---|---|
Religionslehre | 3 | 3 | 3 |
Deutsch | 3 | 4 | 4 |
Sozialkunde | 3 | 4 | 4 |
Sport | 2 | 2 | 2 |
Allgemeine Wirtschaftslehre | 4 | 3 | 3 |
Finanz- und Rechnungswesen | 8 | 7 | 7 |
Verkehrsservice | 13 | 12 | 12 |
Englisch | 3 | 4 | 4 |
Zusammen | 39 | 39 | 39 |
Informationen für alle Klassen und Betriebe
Auf Grundlage des BayEUG, der Berufsschulordnung und der Hausordnung der Berufsschule 14 möchten wir Sie auf folgende Regeln ausdrücklich hinweisen. Achten Sie auf deren Einhaltung!
Für Fehltage während des Blockunterrichts verwenden Sie bitte ausschließlich unsere Formulare zur schriftlichen Entschuldigung.
Beachten Sie dabei folgende Bestimmungen:
Geben Sie die Entschuldigung, wenn Sie wieder in der Schule sind, unaufgefordert spätestens am dritten Kalendertag bei Ihrem Klassleiter ab. Parallel dazu informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Ausbildungsbetrieb.
Bei Krankheiten am Ende des Blocks muss die Entschuldigung bis spätestens 7 Tage nach Blockende vorliegen.
Verspätet eingehende Entschuldigungen werden nicht berücksichtigt. Diese Fehltage gelten als unentschuldigt!
Für Tage mit angekündigtem Leistungsnachweis ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Versäumen Sie, eine ausreichende Entschuldigung für den Tag eines Leistungsnachweises vorzulegen, wird die Note 6 erteilt
Die Berufsschulnachweise gelten als Nachweis und Informationsgrundlage für Ihren Ausbildungsbetrieb und sind verpflichtend zusätzlich zu den Entschuldigungen zu führen.
Alle Verspätungen, Fehltage, Befreiungen und Noten sind sorgfältig und lückenlos einzutragen. Der Berufsschulnachweis ist in Eigenverantwortung zu führen.
Nach jedem Block legen Sie den Nachweis bitte Ihrem*r Ausbilder*in vor und lassen die Liste zur Kenntnisnahme unterschreiben und stempeln!
Zu Beginn des neuen Blocks legen Sie die Liste unaufgefordert Ihrem Klassenlehrer vor. Bei Versäumnis kann ein Verweis erteilt werden.
Informationen über die schulischen Inhalte des Ausbildungsberufes Kaufleute im Verkehrsservice
Unsere Projekte
- Projekt zur politischen Bildung
- Projekt: Verkehrsgeographie – Auseinandersetzung mit bahnspezifischer Verkehrsgeographie
- Projekt UNESCO-Welterbestätten
- Kunden über allgemeine, gesetzliche und vertragliche Grundlagen im Personenverkehr informieren (zielgruppenspezifische Fallbeispiele dürfen bearbeitet werden)
- Marketing-Projekt (von der Produktentwicklung, über die Kommunikation bis zur Distribution)
Unsere Studienfahrten
In der 11. Klassen findet normalerweise eine dreitägige Studienfahrt statt. Die Schüler wägen gemeinsam mit dem Klassenlehrer Destinationsvorschläge ab, recherchieren Vorschläge für Gestaltungsmöglichkeiten und Restaurants.
Die Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) besteht aus zwei Teilen: der schriftlichen und der mündlichen Prüfung.
1. Teil: Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst drei Prüfungsfächer
- Verkehrs- und Sicherheitsleistungen, konventioneller und programmierter Teil (120 Minuten)
- Arbeitsorganisation, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (60 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
2. Teil: Praktische Prüfung
- Praktische Übungen (mündlich/ 20 Minuten)
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis aller vier Prüfungsfächer eine mindestens ausreichende Prüfungsleistung erbracht wurde (mindestens 200 Punkte) und
- in mindestens drei der vier Prüfungsfächer ausreichende Prüfungsleistungen erbracht wurden und
- im gewogenen Durchschnitt (2:1) der Prüfungsfächer Verkehrs- und Sicherheitsleistungen und Praktische Übungen ausreichende Leistungen erbracht wurden und
- die Prüfungsleistungen in keinem der 4 Prüfungsfächer mit "ungenügend" bewertet wurden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Rechtsgrundlage: Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in einem oder zwei Fächern mit "mangelhaft" und in den übrigen Fächern mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem mit "mangelhaft" bewerteten Fach die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.
Hinweis
Bitte beachten Sie unbedingt die verbindlichen Anmeldetermine für die Teilnahme an der Prüfung.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) legt auch die Prüfungstage fest.