Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet verschiedene Arten von Renten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie können Ihren Rentenantrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder beim Versicherungsamt der Stadt Nürnberg stellen. Die meisten Rentenanträge können Sie auch direkt online erledigen.


Rentenantrag stellen

Wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen möchten, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Rente zu beantragen. Rente wird trotz bestehender Ansprüche in keinem Fall automatisch ausbezahlt.

Bei Fragen zu Ihrem Rentenantrag berät Sie auch die Deutsche Rentenversicherung:

Um Ihren Rentenantrag beim Versicherungsamt der Stadt Nürnberg zu stellen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre Versicherungszeiten müssen durch die Deutsche Rentenversicherung geklärt sein (Kontenklärung)
  • Wohnort oder Arbeitsplatz in Nürnberg
  • bei Altersrente: Antragstellung frühestens sechs Monate vor Rentenbeginn

Ablauf

Im ersten Schritt buchen Sie bitte online einen Termin zur telefonischen Klärung des Sachverhaltes. In diesem Termin vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Gespräch zur Rentenantragstellung.
Der Antrag wird an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet. Den Rentenbescheid erhalten Sie anschließend direkt von dort.

Rentenarten

Folgende Renten können in Frage kommen:


Erforderliche Unterlagen

  • amtliches Ausweisdokument
  • Rentenauskunft
  • Versichertennummer Ihrer Krankenkasse
  • Bankverbindung (IBAN)
  • ggf. bereits vorhandene Rentenbescheide

Außerdem kann auch die Vorlage von den Geburtsurkunden Ihrer Kinder erforderlich sein.
Bei Bevollmächtigten/Betreuern ist zudem der entsprechende Nachweis (Vollmacht/Betreuerausweis/Beschluss des Gerichts) erforderlich.

Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, können Sie diese nachreichen.

Wir beglaubigen Kopien für Sozialversicherungszwecke kostenlos. Bitte bringen Sie hierzu die Originale mit.


Fristen

Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe des Rentenantrags ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn eines Krankenversicherungsschutzes maßgeblich sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden. Bitte nehmen Sie deshalb möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf:

  • frühestens sechs Monate vor Beginn zum Beispiel Ihrer Regelaltersrente
  • bei Hinterbliebenenrenten: so bald wie möglich nach dem Tod des Familienangehörigen

So wird sichergestellt, dass Sie Ihre Rentenbezüge rechtzeitig zum Beginn des Ruhestandes bzw. Ihre Hinterbliebenenrente so schnell wie möglich erhalten können. Sie können Ihren Rentenantrag auch dann stellen, wenn die erforderlichen Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen.


Kontakt

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Versicherungsamt

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Äußere Laufer Gasse 25Ebene 290403 Nürnberg
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