Das Klimaschutzpaket der Stadt Nürnberg

Mit Blick auf die steigende Erderwärmung und dem Vorhaben, das 1,5-Grad-Ziel gemäß UN-Klimakonferenz 2015 einzuhalten, bleibt die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen oberste Priorität. Nach wie vor werden ca. 40 % des weltweiten CO2-Ausstoßes während der Errichtung und dem Betrieb von Gebäuden emittiert.

In diesem Zuge wurden für die städtischen Gebäude ein Umsetzungsplan für die Erreichung dieser Zielstellung ausgearbeitet, einschließlich Voraussetzungen, notwendiger Schritte und Maßnahmen sowie der finanziellen, technischen und personellen Rahmenbedingungen. Die "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“ wurden weiterentwickelt sowie ein Bewertungssystem zur Beurteilung der Auswirkungen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf den Klimaschutz („Nachhaltigkeits-Check“) eingeführt.

Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 anzustreben. Entsprechend hat der Stadtrat in der Sitzung am 26.01.2022 das sogenannte „Klimaschutzpaket“ ohne Gegenstimmen verabschiedet. Weiterhin erfolgte am 26.10.2022 der Beschluss über ein Umsetzungskonzept sowie am 19.07.2023 der Beschluss über einen Umsetzungsplan.

Maßnahmen für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand

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Strategie Klimaneutralität

Das Klimaschutzpaket beinhaltet folgende 3 Bestandteile:

  • den Bericht einschließlich der Beschreibung von Maßnahmen und eines groben Umsetzungsplans, wie ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2035 erreicht werden kann
  • neue "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“, gültig für alle Baumaßnahmen mit Projektstart ab 01.02.2022
  • ein Bewertungssystem zur Beurteilung der Auswirkungen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf den Klimaschutz („Nachhaltigkeits-Check“), bei Projekten ab 500.000 Euro, ebenfalls ab 01.02.2022 als Beilage zum Objektplan.

Der Nachhaltigkeits-Check steht im Gesamtpaket zur nichtkommerziellen Nutzung zum Download bereit. Bitte beachten Sie auch die beigefügten Informationen und Hinweise der Begleitdokumentation.

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