Planet Erde mit untergehender Sonne, aufgenommen aus dem Weltraum

Keep Energy in Mind

KEiM-Wettbewerb

Luftballons © pixabay

Am KEiM-Wettbewerb können alle Schulen teilnehmen, für die die Stadt Nürnberg den Sachaufwand trägt.

    Im Rahmen des KEiM-Wettbewerbs können die Schulen jeweils ein Projekt zu den KEiM-Themen machen. Dazu gehören alle Bereiche, die mit einem tatsächlichen Ressourcenverbrauch einhergehen. Alle Projekte müssen dabei einen unmittelbaren Bezug zur Schule aufweisen. Folgende Themen sind im Rahmen des KEiM-Wettbewerbs von den Schulen wählbar (mindestens ein Thema muss abgedeckt sein):
    > Heizenergiesparen
    > Stromsparen
    > Wassersparen
    > umweltfreundliche Mobilität
    > umweltfreundliche Ernährung
    > Abfall(vermeidung)
    > nachhaltiger Konsum
    > sowie die (partizipative) Erstellung einer CO2-Bilanz der gesamten Schule z.B. mit dem CO2-Rechner der Klimaschulen, um darauf aufbauend weitere KEiM-Projekte (z.B. in den Folgejahren) zu planen.

      Bei der Umsetzung der gewählten Themen im Rahmen von KEiM-Projekten sind folgende grundlegende Aspekte zu berücksichtigen (Projektrahmen):

      > Nachhaltigkeitsziele der UN (Sustainable Development Goals, SDGs):
      Die Nachhaltigkeitsziele der UN bilden den grundsätzlichen Rahmen der KEiM-Arbeit.

      > Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE):
      Alle Projekte sollen sich am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung orientieren und tragen schrittweise zum Whole Institution Approach bei.

      > Handlungsorientierung:
      In allen Projekten sollen im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler in der Schule ermöglicht werden.

      > Schulbezug:
      Alle Projekte müssen einen Bezug zur Schule / zum Schulgebäude / zum Schulweg haben und dort umgesetzt werden. So ist z.B. ein Müllsammeltag im Stadtteil gut, reicht aber nicht für ein KEiM-Projekt aus!

      > Schüler*innen-Aktivität:
      Alle Projekte müssen mit Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden, ein reines Lehrkräfteprojekt erfüllt nicht die Anforderungen. Im Idealfall werden die Schüler*innen schon in der Planung der Projekte partizipativ beteiligt.

      > Schulprojekte:
      Grundsätzlich kann pro Schule ein Projekt eingereicht werden. Hieran beteiligt sich im Idealfall die gesamte Schule oder auch Jahrgangsstufe. Es können aber auch weiterhin Klassenprojekte eingereicht werden. Als Mindeststandard müssen durch die Projektklassen jedoch weitere Klassen eingebunden werden. Beispielsweise bilden sich die Schülerinnen und Schüler einer Klasse zu Energieexperten aus und informieren weitere Klassen über das Projekt und die Möglichkeiten, aktiv mitzuwirken.

      > Projektarbeit:
      Die Projekte können / sollen einen Bezug zum Lehrplan haben, müssen aber darüber hinaus einen praktischen und handlungsorientierten Charakter haben. Eine Projektstruktur muss erkennbar sein. Eine reine Erfüllung des Lehrplans reicht nicht aus. Z.B. reicht eine reine Umsetzung im Unterricht eines HSU-Themas nicht aus. Auch z.B. P-Seminare sind nicht einreichbar (es sei denn, das P-Seminar hat einen tatsächlichen Einfluss auf die gesamte Schule, dann kann es nach Rücksprache mit dem KEiM-Team eingereicht werden). Auch eine reine Teilnahme an einer externen Veranstaltung bzw. die ausschließliche Beauftragung eines externen Referenten reicht nicht aus.

      > Innovation und Verstetigung:
      Innovative Projekte sind grundsätzlich erwünscht. Es dürfen jedoch auch dauerhaft implementierte, langjährige Projekte eingereicht werden. Wichtig ist hierbei, dass ein Fortschritt /Weiterentwicklung dokumentiert wird.

        Im Rahmen des KEiM-Programms können die Schulen schrittweise Nachhaltigkeit im Sinne eines Whole Instituion Approach implementieren. Ganz kurz und vereinfacht übersetzt bedeutet „Whole Institution Approach“ „Leben, was wir lehren!“.

        Hintergrund zum Whole Institution Approach: Lernorte entfalten ihre volle Innovationskraft, wenn sie ganzheitlich arbeiten – das heißt, Nachhaltigkeit als ganze Institution rundum in den Blick nehmen. Wenn eine Schule einen Whole Institution Approach verfolgt, ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) nicht nur ein Querschnittthema im Unterricht - auch die Lernprozesse und Methoden werden auf BNE ausgerichtet. Der Lernort orientiert die Bewirtschaftung der eigenen Institution an Prinzipien der Nachhaltigkeit, indem beispielsweise Lernende, Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende bewusst mit Energie und Ressourcen umgehen oder für die Verpflegung regionale und fair erzeugte Bio-Produkte bevorzugen. Auch Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrende aber auch für Verwaltungsmitarbeitende gehören dazu und das Einbinden aller in Entscheidungsprozesse (Steuerung). Lernorte mit ganzheitlichem Ansatz kooperieren darüber hinaus mit der kommunalen Verwaltung und weiteren Partnern wie etwa Sport- oder Naturschutzverbände.

          > Anerkennungsprämie:
          Mit der Einreichung eines KEiM-Projektes erhält eine Schule bis zu 1.000 Euro.
          Anmerkung: Bei der Teilnahme von mehr als 74 Schulen reduziert sich der Betrag aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel.

          > Sonderprämie:
          Aus allen eingereichten Projekten wählt eine Jury die maximal 14 besten Projekte aus. Die ausgewählten Projekte werden mit einer Sonderprämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro ausgezeichnet.
          Anmerkung: Wenn weniger als 28 Schulen teilnehmen, reduziert sich die Anzahl der Sonderprämien auf max. die Hälfte der eingereichten Projekte.

          > Siegerprämie:
          Ein herausragendes Projekt aus den 14 Sonderprämien wird als Siegerprojekt gekürt und erhält hierfür nochmals 500 Euro.

          Die verbleibenden Mittel werden im Rahmen des technischen Bonus an die Schulen ausgeschüttet. Zur Ermittlung des jeweiligen technischen Bonus überprüft das Kommunale Energiemanagement die jährlichen Verbrauchsdaten (Wärme, Strom, Wasser) der Schule und vergleicht diese mit den durchschnittlichen Werten der letzten fünf Jahre (=Baseline). Je höher die Einsparung, desto höher der prozentuale Anteil am technischen Bonus (Auszahlungsbetrag ab 20 Euro).

            Zur Teilnahme am KEiM-Wettbewerb gibt es ein zweistufiges Verfahren

            Stufe 1:

            > Zu Schuljahresbeginn plant bzw. initiiert der KEiM-Beauftragte ein KEiM-Projekt. Es wird empfohlen, dieses den Kolleginnen und Kollegen zu kommunizieren. Hierzu eignen sich alle schulischen Strukturen, bei denen das Kollegium zusammenkommt, z.B. Lehrerkonferenz, Pädagogischer Tag, Pausenbesprechungen, Freitagsbesprechung etc.

            > Es wird empfohlen, dass der KEiM-Beauftragte das geplante Projekt mit der Schulleitung bespricht und die Unterstützung der Schulleitung einholt.

            > Der KEiM-Beauftragte erstellt zu dem geplanten Projekt eine Kurzbeschreibung (Willensbekundung, die die erste Idee des Projektes erkennen lassen).

            > Der KEiM-Beauftragte reicht die Kurzbeschreibung per Forms beim KEiM-Team ein.

            > Das KEiM-Team registriert die eingereichten Kurzbeschreibungen und kann Rückfragen stellen.

            Stufe 2:

            > Die KEiM-Beauftragten reichen über die Schulleitung bis zum 30. Juni eines Jahres die Dokumentation über das abgeschlossene Projekt ein (mit Hilfe des KEiM-Bewerbungsbogens).

            > Die KEiM-Jury begutachtet alle Projekte und verteilt die Prämien.

            Hinweis: Der KEiM-Bewerbungsbogen wir den Schulen immer Anfang Januar zugeschickt.