Den Kommunen sind in Deutschland im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge übertragen. Nach Art. 57 der bayerischen Gemeindeordnung und Art 83 der Verfassung des Freistaats Bayern sollen die Kommunen insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und Strom, den öffentlichen Verkehr, die Gesundheit und die Wohlfahrtspflege, die Versorgung mit Wohnraum, die öffentlichen Bäder und viele andere elementare Versorgungen der Bevölkerung sicherstellen.
Viele dieser Aufgaben sind mit erheblichem Ressourcen- und Personaleinsatz verbunden, unterliegen eigenen gesetzlichen Regelungen und sind auf unterschiedlichste Weise gegenfinanziert. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben die Kommunen deshalb die Möglichkeit, Ihre Aufgaben nicht nur innerhalb der städtischen Verwaltung, sondern auch durch eigene Unternehmen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Rechtsform zu erfüllen. Die Entscheidung, die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch die Ausgründung eines Unternehmen eigenständig zu organisieren, wird von unterschiedlichen Kriterien bestimmt. Maßgebend können insbesondere steuerliche, organisatorische und gelegentlich auch politische Erwägungen sein.
Dem unternehmerischen Handeln von Städten und Gemeinden sind jedoch gesetzliche Grenzen gesetzt. Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in privatrechtlicher Form als Aktiengesellschaft oder GmbH oder eines Kommunalunternehmens ist stets der öffentliche Zweck der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune. Nach Artikel 87 der bayerischen Gemeindeordnung darf eine Kommune ein Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn
ein öffentlicher Zweck das Unternehmen erfordert,
das Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht,
die übertragenen Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind
und bei Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen, etwa ein Privatunternehmen, erfüllt werden kann.
Der „Konzern Stadt Nürnberg" verfügte im Jahr 2024 unmittelbar über 11 Töchter in Privatrechtsform mit Mehrheitsbeteiligung und ist an weiteren 9 Gesellschaften direkt beteiligt. Über diese Tochtergesellschaften ist die Stadt Nürnberg seit Ende 2009 nunmehr an über 200 Gesellschaften beteiligt. Ein einschneidendes Ereignis war hier die Beteiligung der N-ERGIE AG an der Thüga AG zusammen mit einem Konsortium verschiedener Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft. Die Thüga AG mit Sitz in München ist überwiegend als Minderheitsgesellschafterin an rund 110 Unternehmen beteiligt – unter anderem gehören ihr 39,8 % der N-ERGIE AG - und bildet deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energie- und Wasserversorger.
Neben den Stadtwerken ist die Stadt Nürnberg insbesondere im öffentlichen Nahverkehr, dem Messewesen und dem Flughafen in privatrechtlicher Form beteiligt. Daneben unterhält die Stadt Nürnberg sechs Eigenbetriebe zur Gewährleistung insbesondere der Abfallentsorgung, der Stadtentwässerung, den Schwimmbädern, der Pflegeeinrichtungen und dem Straßenbau. Das kommunale Krankenhaus ist in der Rechtsform eines Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts organisiert. Daneben hält die Stadt Nürnberg noch einen Regiebetrieb und beteiligt sich an mehreren Zweckverbände, darunter auch den Zweckverband Sparkasse.
Die Breite und Diversität der Unternehmen zeigt, in welchem Umfang die Auslagerung von kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge bereits erfolgreich stattgefunden hat.
Zentrale Konzernleitung
Aus der Freiheit, öffentliche Aufgaben durch eigene Unternehmen erfüllen zu lassen, erwächst auch die gesetzliche Pflicht, den Einfluss und die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik innerhalb der Unternehmen sicherzustellen. Die Dezentralisierung von Verantwortung hat sich einerseits als wichtige Voraussetzung für eine tiefgreifende Verwaltungsreform erwiesen. Gleichzeitig musste und muss größter Wert auf die Wahrung der wirtschaftlichen Kohärenz und Transparenz gelegt werden. In diesem Spannungsfeld bedarf es zentraler Bindungskräfte, die den Ausgleich zwischen Aufgabendelegation bei maximaler Kontrolleffizienz herzustellen vermögen. Diese Funktion wird in erster Linie durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, den Stadtrat und das Referat für Finanzen, Personal und IT ausgeübt. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wirkt dabei quasi als Konzern-Holding: Hier finden sich sowohl Verwaltung als auch Controlling der Beteiligungen konzentriert.
Die Stadt Nürnberg hat sich mit dem ihrem Public Corporate Governance Kodex Richtlinien zur verantwortungsvollen Unternehmensführung gegeben und ihre Unternehmen verpflichtet, sich diese Richtlinien zu eigen zu machen. Die gemeinsame Verpflichtung gewährleistet eine gelungen Integration der Beteiligungen in die Stadtwirtschaftspolitik bei gleichzeitigem Erhalt der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Unternehmen.
Konzernabschluss
Die Einführung einer konzernweiten Gesamtbilanz gilt als finanzpolitisches Ziel der Stadt Nürnberg. Sie soll den Konzern- und Beteiligungsstrukturen der Stadt Nürnberg gerecht werden und einen aussagekräftigen Überblick über den Vermögensstatus von Kernhaushalt und Beteiligungen liefern. Aus dieser Sicht ist der Konzernabschluss als Element und Grundlage zur Informationsgewinnung unerlässlich für eine vorausblickende Gesamtsteuerung des Konzerns Stadt.
Der Beteiligungsbericht der Stadt Nürnberg liefert einen Abriss über die Töchter und Enkel des Konzerns Stadt Nürnberg. Er gibt Aufschluss über die wesentlichen Ergebnisse, über die Bilanz- und Leistungsdaten der unmittelbaren und mittelbaren privatrechtlichen Beteiligungen der Stadt (mit einem Mindest-Anteil von fünf Prozent des Gesamtkapitals), sowie über das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg.
Referat für Finanzen, Personal und IT - Beteiligungsmanagement -