Warum zahlen Sie jetzt trotzdem mehr Grundsteuer?
Überarbeitete Berechnungsgrundlage
Das ab 2025 in Kraft tretende Grundsteuerrecht basiert auf einer komplett überarbeiteten Berechnungsgrundlage. Ein direkter Vergleich mit den Zahlbeträgen des bisherigen Grundsteuerrechts ist daher nicht möglich. Dies liegt insbesondere auch daran, dass das bisherige Grundsteuerrecht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Künftiges Flächenmodell
Für Grundstücke (Grundsteuer B) wird in Bayern das Flächenmodell angewendet.
Das bedeutet, dass künftig nur noch die zugrundeliegende Fläche und deren Nutzung eine Rolle spielt, nicht mehr der jeweilige Wert von Grund und Boden oder der Gebäude.
Eigentümerinnen und Eigentümer von großen Grundstücken mit großen Gebäuden zahlen entsprechend mehr Grundsteuer, Eigentümerinnen und Eigentümer von kleinen Wohnungen oder von kleinen Grundstücke zahlen entsprechend weniger. Der Gesetzgeber in Bayern geht davon aus, dass ein Grundstück umso mehr Aufwand für die öffentlichen Leistungen der Gemeinde verursacht, je größer es ist.
Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg
Die Stadt Nürnberg hat keine finanziellen Vorteile aus der Reform.
Der Hebesatz wurde so festgelegt, dass das Gesamtaufkommen für den Stadthaushalt gleich bleibt. Finanziert werden davon öffentliche Leistungen wie beispielsweise Infrastrukturausgaben, Ausgaben für Kinderbetreuung und Spielplätze sowie für kulturelle Einrichtungen.