Sie haben einen Fehler im Bescheid gefunden?

Wenn Ihre grundlegenden Daten, wie z.B. die Flächenangaben falsch im Bescheid des Finanzamtes stehen, müssen Sie sich direkt dorthin wenden! Die Stadt Nürnberg kann hier leider keine Änderungen vornehmen!

Zentralfinanzamt Nürnberg

Bewertungsstelle

Thomas-Mann-Straße 50

90471 Nürnberg


Korrektur, für die das Finanzamt zuständig ist:

Äquivalenzbescheid

  • Straße, Hausnummer und Wohnungsnummer des Objekts sind falsch?
  • Name falsch geschrieben?
  • Die Quadratmeterangaben vom Grundstück stimmen nicht?
  • Wohn- oder Nutzfläche sind nicht korrekt?

Grundsteuermessbescheid:

  • Wurde die ermäßigte Äquivalenzzahl für Wohnfläche angewendet?
  • Wurden beantragte Ermäßigungen (z.B. Denkmalschutz) berücksichtigt?
  • Sind alle Eigentümer/innen aufgeführt?

Wichtig:

Sobald uns die neuen Daten des Finanzamtes vorliegen, ändert die Stadt den Grundsteuerbescheid automatisch. Sie müssen nichts weiter tun! Zu viel gezahlte Grundsteuer erstatten wir Ihnen selbstverständlich zurück!


Widersprüche bei der Stadt Nürnberg

Haben Sie z.B. abweichende Daten zwischen den Bescheiden des Finanzamtes und der Stadt Nürnberg (z.B. Grundsteuermessbetrag Steuerpflichtige/r oder Festsetzungszeitpunkt) gefunden?

Die zulässige Frist für einen Widerspruch entnehmen Sie bitte den zugesandten Bescheiden ("Rechtsbehelfsbelehrung").

Bitte beachten

Bitte begründen Sie, warum Sie Widerspruch einlegen möchten!

Ein Widerspruch per Mail ist leider gesetzlich nicht erlaubt!
Bitte senden Sie uns Widersprüche ausschließlich per Brief.

Die Grundsteuer ist (zunächst) trotzdem fristgerecht zu zahlen. Er hat i.d.R. keine aufschiebende Wirkung. Soweit Steuern zu viel entrichtet wurden, erstatten wir selbstverständlich zurück!

Übrigens: Für einen noch nicht gemeldeten unterjährigen Eigentumswechsel müssen Sie keinen Widerspruch einlegen. Senden Sie uns hier einfach formlos ein kurzes Schreiben.

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