Widerspruch bei der Stadt richtig einlegen!
Fehler im Äquivalenzbescheid und/oder Grundsteuermessbescheid?
Bitte legen Sie bei Fehlern, z.B. zu den Flächenangaben ausschließlich einen Widerspruch beim Finanzamt ein!
Kontakt zum Finanzamt:
Zentralfinanzamt Nürnberg
Bewertungsstelle
Thomas-Mann-Straße 50
90471 Nürnberg
Widersprüche bei der Stadt Nürnberg
**** beispielhaft Gründe für einen Widerspruch bei der Stadt Nürnberg ***
Habe Sie z.B. abweichende Daten zwischen den Bescheiden des Finanzamtes und der Stadt Nürnberg (z.B. Grundsteuermessbetrag oder Festsetzungszeitpunkt) gefunden?
Die zulässige Frist für eine Widerspruch entnehmen Sie bitte den zugesandten Bescheiden ("Rechtsbehelfsbelehrung").
Zu beachten
Bitte begründen Sie, warum Sie Widerspruch einlegen möchten!
Ein Widerspruch per Mail ist leider gesetzlich nicht erlaubt! Bitte senden Sie uns Widersprüche ausschließlich per Brief.
Die Grundsteuer ist (zunächst) trotzdem fristgerecht zu zahlen. Er hat i.d.R. keine aufschiebende Wirkung. Soweit Steuern zu viel entrichtet wurden, erstatten wir selbstverständlich zurück!
Übrigens: Für einen noch nicht gemeldeten unterjährigen Eigentumswechsel müssen Sie keinen Widerspruch einlegen. Senden Sie uns hier einfach formlos ein kurzes Schreiben.********************