An wen können Sie sich bei Fragen wenden?

Zuständigkeiten

Bitte prüfen Sie als erstes, ob das Finanzamt oder die Stadt Nürnberg zuständig ist!


Kontakt zum Finanzamt

Wenn Ihre grundlegenden Daten, wie z.B. die Flächenangaben im Bescheid des Finanzamtes falsch stehen, müssen Sie sich direkt dorthin wenden! Die Stadt Nürnberg kann hier leider keine Änderungen vornehmen!

Zentralfinanzamt Nürnberg

Bewertungsstelle

Thomas-Mann-Straße 50

90471 Nürnberg


Kontakt zur Stadt Nürnberg

Bitte wenden Sie sich nur an die Stadt Nürnberg, wenn das Zentralfinanzamt Nürnberg NICHT zuständig ist (siehe oben).

Zunächst bitten wir, nur in wirklich dringenden Fällen telefonisch nachzufragen. Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ca. 180.000 Bescheide versandt. Dies führt naturgemäß zu einem sehr hohen Nachfrageaufkommen. Trotz zusätzlich eingesetzter Kräfte kann es hier zu Engpässen bei der Erreichbarkeit kommen.

Von Nachfragen zum Sachstand einzelner Anliegen bitten wir Abstand zu nehmen. Wir sind bemüht die Angelegenheiten so zeitnah wie möglich zu beantworten.

Stadt Nürnberg
Kassen- und Steueramt

Abteilung - Grundabgaben

Theresienstraße 7

90403 Nürnberg


Telefonische Nachfrage bitte nur in dringenden Fällen!

Telefon 0911/231-3219

Telefax 0911/231-7434

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/referat2/frage5.html>