An wen können Sie sich bei Fragen wenden?
Zuständigkeiten
Bitte prüfen Sie als erstes, ob das Finanzamt oder die Stadt Nürnberg zuständig ist!
Kontakt zum Finanzamt
Wenn Ihre grundlegenden Daten, wie z.B. die Flächenangaben im Bescheid des Finanzamtes falsch stehen, müssen Sie sich direkt dorthin wenden! Die Stadt Nürnberg kann hier leider keine Änderungen vornehmen!
Zentralfinanzamt Nürnberg
Bewertungsstelle
Thomas-Mann-Straße 50
90471 Nürnberg
Kontakt zur Stadt Nürnberg
Bitte wenden Sie sich nur an die Stadt Nürnberg, wenn das Zentralfinanzamt Nürnberg NICHT zuständig ist (siehe oben).
Zunächst bitten wir, nur in wirklich dringenden Fällen telefonisch nachzufragen. Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ca. 180.000 Bescheide versandt. Dies führt naturgemäß zu einem sehr hohen Nachfrageaufkommen. Trotz zusätzlich eingesetzter Kräfte kann es hier zu Engpässen bei der Erreichbarkeit kommen.
Von Nachfragen zum Sachstand einzelner Anliegen bitten wir Abstand zu nehmen. Wir sind bemüht die Angelegenheiten so zeitnah wie möglich zu beantworten.
Stadt Nürnberg
Kassen- und Steueramt
Abteilung - Grundabgaben
Theresienstraße 7
90403 Nürnberg
Telefonische Nachfrage bitte nur in dringenden Fällen!
Telefon 0911/231-3219
Telefax 0911/231-7434
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