An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte prüfen Sie als erstes, ob die Stadt Nürnberg zuständig ist!

Wenn Ihre grundlegenden Daten, wie z.B. die Flächenangaben falsch im Bescheid des Finanzamtes stehen, müssen Sie sich direkt dorthin wenden! Die Stadt Nürnberg kann hier leider keine Änderungen vornehmen!

Kontakt zum Finanzamt

Zentralfinanzamt Nürnberg
Bewertungsstelle
Thomas-Mann-Straße 50
90471 Nürnberg


***** weitere Kontaktmöglichkeiten *****

Kontakt zur Stadt Nürnberg

***** Angabe für was wir alles zuständig sind! ****


Zunächst bitten wir, nur in wirklich dringenden Fällen telefonisch nachzufragen. Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ca. 180.000 Bescheide versandt. Dies führt naturgemäß zu einem sehr hohen Nachfrageaufkommen. Trotz zusätzlich eingesetzter Kräfte kann es hier zu Engpässen bei der Erreichbarkeit kommen.

Die Telefonnummern der zuständigen Sachbearbeiter sind auf den Bescheiden abgedruckt.

Sie können uns natürlich jederzeit per Mail (grundabgaben@stadt.nuernberg.de), per Fax (0911/231-7434) oder per Post (Kassen- und Steueramt, Grundabgaben, Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg) erreichen.

Von Nachfragen zum Sachstand einzelner Anliegen bitten wir Abstand zu nehmen. Wir sind bemüht die Angelegenheiten so zeitnah wie möglich zu beantworten.

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