Gießwasserverbrauch

Auf schriftlichen Antrag ist für Frischwasser, das nicht über das Kanalnetz eingeleitet wird, eine Gebührenbefreiung möglich. Der Gießwasserverbrauch wird anhand eines Zwischenzählers ermittelt. Sobald Ihr Frischwasserverbrauch abgelesen wird, sollten Sie diesen Zählerstand selbst ablesen und dem städtischen Kassen- und Steueramt innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitteilen. Die nachgewiesene Wassermenge wird dann mit den Einleitungsgebühren verrechnet.

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