Zur Vorgeschichte des kreuzungsfreien Ausbaus
Die politische Entwicklung - Entscheidungshistorie
Erste Ideen zu einer leistungsfähigen Stadtstraße zwischen Nürnberg und Fürth gehen auf den Stadtplaner Hermann Jansen zurück, der in den 1920er-Jahren die Trasse auf dem Ludwig-Donau-Main-Kanal vorschlug.
In den 1950er-Jahren wurden die Planungen für den Frankenschnellweg konkreter und ab 1959 wurde mit dem Bau begonnen. Nach der Eröffnung des ersten Teilstücks zwischen Kurgartenbrücke und Jansenbrücke im Juli 1967 wurde im darauffolgenden Jahr der weitere Ausbau beschlossen.
Grundgedanke bei der Planung war es, den bereits vorhandenen Verkehrsraum des alten Ludwigkanals zu nutzen und darauf eine Straße zu bauen. Dadurch musste man nicht in bestehende Stadtstrukturen eingreifen, die zwangsläufig zu einer Belastung der Wohnquartiere geführt hätte. Im Weststeil des FSW baute man darüber hinaus parallel zum bereits bestehenden Bahndamm. Die Verkehrsplaner der Nachkriegszeit hatten bereits damals eine Bündelung der Verkehrsadern der Stadt im Blick.
Die 1970er-Jahre
Der FSW sollte während des U-Bahn-Baus in der Fürther Straße als Ausweichstraße zur Verfügung stehen --> Hier fielen die Grundsatzentscheidungen für den Durchbau des Frankenschnellweges in der vorhandenen Form.
06.03.1975
Der Verkehrsausschuss ist einstimmig der Auffassung, dass für den Bau der U-Bahnlinie U1 in der Fürther Straße eine Ersatzstraße im Bett des ehemaligen Ludwig-Donau-Main-Kanals zur Aufnahme des Umleitungsverkehrs unabdingbar notwendig ist. Diese Ersatzstraße muss vor dem Bau der U-Bahn in der Fürther Straße zur Verfügung stehen. - Abschnitt Jansenbrücke – „An den Rampen“
22.01.1976
Der Verkehrsausschuss beschließt den Änderungsplan für die Südostrampe, der Ersatzstraße zur Straße „An den Rampen“ (Stpl-Plan Nr. 2.518.24) - Abschnitt östlich der Schwabacher Straße
25.11.1976
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan „Frankenschnellweg“ im Bereich zwischen der Schwabacher- und der Nopitschstraße (Stpl-Plan Nr. 2.602.23)
1976 - 1980
Bau des FSW (höhengleicher Durchbau von der Jansenbrücke bis zur Otto-Brenner-Brücke).
Die 1980er-Jahre
Ein weiterer FSW-Ausbau war mit dem Argument, dass man nicht noch mehr Verkehr anlocken wolle, seitens des Stadtrats nicht gewünscht.
Am 05.11.1987 lehnte der Verkehrsausschuss einen CSU-Antrag zum Ausbau des Frankenschnellweges zwischen der Otto-Brenner-Brücke (Nopitschstraße) und der Jansenbrücke vom 27.10.1987 mit 9:6 Stimmen ab.
Bis 1997 wurden keine Anträge gestellt und keine Beschlüsse zum FSW behandelt bzw. gefasst.
Neuere Planung - ab 1997
In den 1990er-Jahren begann man unter Oberbürgermeister Ludwig Scholz, die Planung für den kreuzungsfreien Ausbau wieder aufzunehmen. Es wurde eine rein technische Lösung erarbeitet, bei der der Verkehr oberirdisch über Auf- und Abfahrtsrampen verteilt werden sollte - vergleichbar dem Brückenbauwerk über die Südwesttangente und den Main-Donau-Kanal an der Hafenstraße.
09.07.1997
Der Stadtrat beschließt die Vergabe eines Verkehrsgutachtens für einen kreuzungsfreien Ausbau, inklusive verschiedener Planfälle und Varianten.
21.01.1999
Das Gutachten wird im Verkehrsausschuss vorgestellt.
12.05.1999
Stadtrat beschließt die Erstellung der Planung.
Es soll der Planfall 3 des o.g. Gutachtens zugrunde gelegt werden, mit vollem Anschluss der Südstadt. Zusätzlich soll für einen optimalen Lärmschutz im Bereich der dichten Wohnbebauung eine Einhausung untersucht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Ingenieurleistungen vorzubereiten.
22.07.1999
Vergabe der Vorentwurfsplanung.
Ab 2000: Die Planungen werden weiter ausgearbeitet und immer konkreter
07.12.2000
Untersuchung mit Vorentwurfsplanung wird vom Verkehrsausschuss begutachtet:
Abschnitt West:
- Ausfädelungsspur zur Rampe Jansenbrücke wird bis zur Ringbahnbrücke verlängert.
- beidseitige gewölbte Teilröhren-Lärmschutzbauwerke.
--> erste Baustufe, erforderliche Planungs- und Genehmigungsschritte sollen unverzüglich eingeleitet werden.
Abschnitt Mitte:
- Hauptfahrbahnen in Mittellage im Tunnel
– Anschlussrampen auf die Tunneldecke verlegen
– Lärmschutzmaßnahmen (flankierende Lärmschutzwände)
Abschnitt Süd 1:
- Je Fahrtrichtung wird eine dritte Spur als Verflechtungsspur ausgebaut.
– Lärmschutzmaßnahme: Volleinhausung
13.12.2000
Der Stadtrat erhebt das Gutachten des Verkehrsausschusses zum Beschluss (Gesamtpaket „Ausbau des Frankenschnellweges“) und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis dieses Vorentwurfes die weitere Entwurfsplanung zu entwickeln.
03.03.2002
Kommunalwahl
Vereinbarung der Fraktionen CSU und SPD zur Zusammenarbeit im Nürnberger Stadtrat („Sideletter“): Planung FSW wird erneut geprüft.
24.07.2002
Im Stadtrat wird die Verwaltung beauftragt, ein Gutachten zu vergeben und einen Projektbeirat mit direkt betroffenen Bürgervereinen, Verbänden etc. zu installieren.
18.09.2002
1. Sitzung Projektbeirat
Der Projektbeirat tritt unter Leitung von Prof. Dr. Schmid zu seiner 1. Sitzung zusammen. Das Büro Dr. Brenner und Münnich, SEP Jochen Bauer und Prof. Patrick Deby sowie Logo verde Ralph Kulak stellen Planungskonzeption vor.
25.09.2002
Vergabe eines neuen Verkehrsgutachtens
Hierfür werden vom 11. bis 24.10.2002 Verkehrszählungen und -befragungen durchgeführt.
23.10.2003
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Vorentwurfsplanung für den Kreuzungsfreien Ausbau des FSW auf der Grundlage der vorangegangenen Variantenbetrachtung mit der Festlegung auf eine Vorentwurfsvariante weiterzuverfolgen.
24. Feb 2005
Beschluss des Verkehrs- und des Stadtplanungsausschusses für die Ausarbeitung einer Entwurfsplanung.
09.06.2005
Beschluss des Stadtplanungsausschusses über eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
24.05.2007
Der Verkehrsausschuss beschließt die modifizierte Planung und beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu fertigen.
15.01.2009
Beschluss der Entwurfsplanung und Auftrag des Verkehrsausschusses an die Verwaltung, die Planfeststellungsunterlagen aufzustellen.
27.09. bis 26.10.2010
Öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen
Die fachliche Entwicklung - Planungshistorie
Im Sideletter von Juli 2002 wurden die Ziele festgeschrieben, die der Ausbau des Frankenschnellwegs erfüllen soll. Diese Ziele sind die Grundlage der Planungen:
- Verbesserung der verkehrlichen Situation,
- Aufhebung der städtebaulichen Trennwirkung (zumindest an wichtigen Stellen),
- Lärmschutz für Anwohner,
- Priorität für den regionalen Verkehr und Entlastung für den innerstädtischen Verkehr.
2003
Beschluss Vorplanung
2005
Beschluss Vorentwurfsplanung oberirdische Ebene
2006
Beschluss Planung Tunnel
2007
- Beschluss der modifizierten Planung
- Erarbeitung Planfeststellungsunterlagen
Dezember 2007
BVerwG-Urteil zum Lärmschutz beim Bau A73
2008
- ergänzendes Gutachten zum Lärmschutz FSW erforderlich
- Beschluss zur Verlängerung des Tunnel um 550 m
2010
Beantragung der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.
28.06.2013
Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor.
Die untersuchten Szenarien und Varianten
Die Entwicklung der Szenarien erfolgte unter folgenden Zielstellungen:
- offene Auflistung,
- Vermeidung einer frühzeitigen Fixierung auf einzelne Maßnahmen,
- Beteiligung des projektbegleitenden Beirats und des Verkehrsausschusses vor der Festlegung von Planungsnetzfällen,
- Definieren von Modulen,
- Verbesserung des Verkehrsablaufs und Vermeidung einer Verschlechterung der Anrainersituation.
Die Szenarien im Einzelnen
Zwischenergebnis der Szenarienbetrachtung
Szenario 1 ist als alleinige Maßnahme nicht zielführend und konnte daher nicht empfohlen werden.
Szenario 2 + 3
Die Bewertung zeigte: Alle Zielvorstellungen werden von keinem der Szenarien erfüllt.
Es war also zu prüfen, ob Modulkombinationen gefunden werden können, welche das Erreichen der wichtigsten Ziele ermöglichen.
Nach weiterer Prüfung und Bewertung beruhen die schließlich weiterverfolgten Pläne auf der unten genannten Variante 4.
Bewertung der Szenarien im Verkehrsgutachten
Variante 1 Umfahrungsachsen
Straßenergänzungen in Norden und Westen der Stadt Fürth
„Aufgrund der stark ortsbezogenen Verkehrsstruktur ist eine Verlagerung nur unzureichend möglich;[ …] “
„Zum Beispiel der Bau einer leistungsfähigen Verbindung zwischen FSW und SWT bringt keine nennenswerte Entlastung des FSW“
Variante 2 Verkehrsentflechtung
Drei Varianten mit Fahrspur auf zweiter Ebene
Diese Variante alleine führt nicht zu einer besseren Erreichbarkeit der Innenstadt, nur in Kombination mit Variante 3.
Variante 3
Neuordnung der Verkehrsführung und Verknüpfung
Drei Varianten mit geänderter Verkehrsführung und eine neue Stadtzufahrt im Bereich des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs. Eine entscheidende Entlastung der Knotenpunkte ist dadurch nicht erreichbar.
Variante 4
Zusammenfassung der Szenarien 2 und 3
Weitere vier Kombinationsmöglichkeiten wurden untersucht (z.B. Unterfahrung der Rothenburger Straße und Kreisverkehr bei der Schwabacher Straße).
--> Daraus entstanden die heutigen Pläne.