Sportförderung

Die Stadt Nürnberg unterstützt förderfähige Sportvereine in verschiedenen Bereichen der Vereinsarbeit durch Zuschüsse. Auch andere Institutionen bieten Fördermöglichkeiten.



Sportförderung der Stadt Nürnberg

Die Stadt Nürnberg fördert den Breiten- und Leistungssport in Anerkennung seiner gesundheitlichen, bildungspolitischen und sozialen Bedeutung. Wichtigste Träger des Sports sind die Sportvereine und Sportverbände. Zur Bewältigung der an sie gestellten Anforderungen erhalten förderfähige Vereine Unterstützung der Kommune. Durch einen Kriterienkatalog zur Förderfähigkeit soll eine optimierte Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und eine nachhaltige Vereinsentwicklung gewährleistet werden. Die Städtischen Sportförderrichtlinien regeln Fördervoraussetzungen und Förderarten.

Formblatt Vereinskennzahlen (Fördervoraussetzung)

Frist zur Einreichung: 31. März


Betriebskostenzuschuss der Stadt Nürnberg

Folgende Zuschüsse werden förderfähigen Vereinen jährlich gewährt:

  • Mitgliederzuschuss
  • Jugendzuschuss
  • Unterhaltszuschuss

Grundlage für den Mitglieder- und Jugendzuschuss bildet die Bestandsmeldung an den Dachverband (Stichtag: 1. Januar).
Grundlage für den Unterhaltszuschuss bilden die Angaben zu Anzahl und Größe der Sportanlagen, für die Betriebs- und Unterhaltskosten zu tragen sind. Bitte melden Sie uns Änderungen in Form des jährlichen Berichtsbogens am Jahresanfang.

Auf Antrag kann darüber hinaus gewährt werden:


Übungsleitungszuschuss und Vereinspauschale

Die Vereinspauschale ist eine Förderung des Sportbetriebes durch den Freistaat Bayern. Förderfähige Nürnberger Sportvereine erhalten zusätzlich städtische Förderung in Form des Übungsleiterzuschusses.

Vereinspauschale 2024 (Antragsfrist 20.02.2024)

Bei Personen mit Mehrfachlizenzen (z.B. C-, B- und A-Lizenz) ist es ausreichend, nur die höchste Lizenzstufe (im Beispiel die A-Lizenz) in der jeweiligen Sportart / Disziplin einzureichen.

Allgemeiner Energiepreiszuschuss 2023

Verwendungsnachweis bis 30. April 2024 abgeben!

Vereine, die in 2023 den allgemeinen Energiepreiszuschuss beantragt und im Rahmen der Vereinspauschale 2023 erhalten haben, müssen die tatsächlichen Energiemehrkosten der Vergleichsjahre 2021 und 2023 nachweisen. Zu viel ausgezahlte Zuschüsse werden mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet. Der Verwendungsnachweis (Excel-Formular) ist fristgerecht beim SportService als zuständige Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise und reichen Sie das Formular im Excel-Format (xlsx-Datei) ein.

weitere Betriebszuschüsse:


Projektpreis „was bewegen“:

Unter dem Motto „was bewegen“ verleiht die Stadt Nürnberg einmal im Jahr den Projektpreis für erfolgreiche Nürnberger Sportvereinsprojekte mit besonders großem Vorbildcharakter. Bewerbungsfrist ist der 30. September.

Auf formlosen Antrag können gefördert werden:

  • Sportveranstaltungen (im Einzelfall Förderung durch geringen Beitrag zu Veranstaltungskosten bzw. Bereitstellung von Ehrenpreisen)
  • Stadtmeisterschaften (Förderung durch Überlassung von Sportstätten sowie Bereitstellung von Medaillen und Urkunden)

Investitionszuschuss der Stadt Nürnberg

Fussballplatz

Ein Investitionszuschuss kann vor Durchführung der Maßnahme durch einen formlosen Antrag, der einen Kostenvoranschlag sowie eine kurze Beschreibung der Maßnahme enthält, beim SportService der Stadt Nürnberg beantragt werden.

Folgende Vorhaben förderfähiger Vereine können unterstützt werden:
  FördersatzFörderung ab
Bestandserweiterung (Neubau)45%5.000 € zuwendungsfähigen Kosten
Bestandssicherung (Sanierung)45%5.000 € zuwendungsfähigen Kosten
Anschaffung von Pflegegeräten50%1.000 € zuwendungsfähigen Kosten

Betrifft eine Maßnahme eine Sportstätte, die von zwei oder mehr Vereinen gemeinsam genutzt wird, oder die im Zuge einer Fusion neuen Bedürfnissen angepasst werden muss, ist ein um 10 Prozentpunkte höherer Fördersatz möglich.

Bei baulichen Maßnahmen ist eine zusätzliche Förderung durch den Freistaat Bayern möglich. Die Beantragung erfolgt über den Bayerischen Landessportverband (BLSV), Abteilung Sportstättenbau bzw. für Schützenvereine beim Bayerischen Sportschützenbund (BSSB).

Grundlage der städtischen und staatlichen Investitionszuschüsse sind die Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern.


Sonderzuschuss der Stadt Nürnberg zur nachhaltigen Vereinsentwicklung

Die Stadt Nürnberg stellt einen Sonderzuschuss für Unterstützungsleistungen für Nürnberger Sportvereine in Höhe von 210 000 Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf der Qualität der Vereinsarbeit.

Förderschwerpunkte:

  • Vereinsberatung (z. B. Förderung von Beratungsleistungen)
  • Personalqualität (z. B. Personalkostenzuschuss)
  • Zukunftsfähigkeit (z. B. Förderung von Fusion sowie Projektinitiierungen)
  • Inklusiver Sport
  • Senior/innen-Sport
  • Krisenintervention bei Existenzbedrohung
  • Bezuschussung von Großgeräten

Über Zuschussanträge entscheidet der Beirat Sonderzuschuss, der zwei Mal im Jahr tagt (April und Oktober).

Kontakt:

Telefon 09 11 / 2 31-25 50


Förderung der Sportstättennutzung durch die Stadt Nürnberg

Für die Nutzung von städtischen Sporthallen und Freisportanlagen erhalten förderungsfähige Sportvereine günstigere Tarife. Der Rabatt orientiert sich am Jugendanteil. Bei Bädernutzungen wird ein Zuschuss (prozentualer Anteil der Bädergebühr) gewährt. Für die Nutzung städtischer Bäder wird die Förderung direkt mit dem Eigenbetrieb NürnbergBad verrechnet. Der Zuschuss für die Nutzung nichtstädtischer Bäder ist ein formloser Zuschussantrag beim SportService zu stellen.


Förderung sozialer Teilhabe - Hinein in den Sportverein

Zusammen mit allen gemeinnützigen Nürnberger Sportvereinen sollen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien Türen geöffnet werden. "Hinein in den Sportverein" fördert Anschaffungen, die über den reinen Mitgliedsbeitrag hinaus gehen, für eine aktive Teilnahme im Sportverein aber erforderlich sind.

Aufruf an alle Nürnberger Sportvereine

Kein Geld, kein Sport - das muss nicht sein!
Beteiligen Sie sich und unterstützen Sie damit die Teilhabe aller am Sport! Hierzu ist einmalig eine Rahmenvereinbarung mit dem SportService abzuschließen. Die Antragstellung wird ebenfalls vom Verein übernommen.


Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Sportverein

Die Stadt Nürnberg fördert in Kooperation mit dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) integrative Projekte und Angebote für Flüchtlinge. Kommunale Fördermittel aus dem Programm "Sport integrativ" der Stadt Nürnberg und Finanzmittel aus dem Programm "Integration durch Sport" des BLSV werden dabei gemeinsam durch den SportService verwaltet und an die Nürnberger Sportvereine vergeben.

Ausnahmen sind ein- und mehrtägige Integrationsmaßnahmen, die weiterhin gesondert und direkt beim BLSV zu beantragen sind.

Kontakt:

Telefon 09 11 / 2 31-14 072


Sportförderung des Freistaats Bayern

Neben der kommunalen Förderung haben Sportvereine zusätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports" (kurz: Sportförderrichtlinien) staatliche Förderung des Sportbetriebs und des Sportstättenbaus zu erhalten.



Sonstige Fördermöglichkeiten für Sportvereine

Für Sportvereine kann es generell lohnend sein, sich regelmäßig über die Sportförderlandschaft zu informieren, um auch über die städtischen oder staatlichen Förderpositionen hinaus Unterstützungsleistungen zu erfahren.
Zum Beispiel:

Im Förderkatalog des BSLV findet sich einer Übersicht aller Fördermöglichkeiten für Sportvereine.

Projekte & Wettbewerbe

Ehrenamt & Gesellschaftliches Engagement

Investitionen

Stiftungen

Sport, Bewegung und Bildung


Kontakt
Stadt Nürnberg - SportService

Sachgebiet Sportförderung

Telefon 09 11 / 2 31-34 42

Telefax 09 11 / 2 31-41 52

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Aktuelles:

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