saP - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Der Turmfalke

Der geschützte Turmfalke (Falco tinnunculus) nutzt die Stadt als Lebensraum

In Bayern wird die Prüfung, ob bei einem Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG entgegenstehen, als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bezeichnet.

Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten in unseren Landschaften sind bedroht. Die häufigste Ursache ist der Verlust ihrer Lebensräume, entweder weil er im Rahmen von Baumaßnahmen zerstört oder intensiv genutzt und verändert wird.

Da insbesondere bei größeren Planungsvorhaben, wie z.B. im Straßenbau, der Artenschutz lange Zeit nur ungenügend berücksichtigt wurde, sind heutzutage neben den seltenen auch immer häufiger weit verbreitete „Allerweltarten“ gefährdet, wie beispielsweise Rebhuhn, Haussperling und Feldhase.

Aus diesem Grund wurde 2007 das Bundesnaturschutzgesetzt an die europäischen Schutzvorschriften der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie angepasst. Seitdem hat der spezielle Artenschutz gem. § 44 BNatSchG enorm an Bedeutung in Planungsprozessen gewonnen.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/artenschutz_sap.html>