Kreuzottern
Die Kreuzotter (lat. Vipera berus) gehört zu den Vipern. Sie wird meist nur 60 Zentimeter lang, manchmal auch bis zu 85 Zentimeter. Kennzeichnend sind das durchgehende Zickzackband auf dem Rücken, die v-förmige oder x-förmige Zeichnung auf dem Kopf, geschlitzte Pupillen und ein kurzer Schwanz, der in einem Dorn endet. Die Männchen haben meist eine eher graue Grundfarbe und eine kontrastreiche Zeichnung, dagegen haben die Weibchen eher eine braune Grundfärbung. Daneben gibt es aber bei beiden Geschlechtern auch schwarze Exemplare. Der Kopf ist länglich-dreieckig und deutlich vom Körper abgesetzt. Ein typisches Merkmal der Vipern, an dem sie sich auf den ersten Blick erkennen lassen, sind ihre Augen: Die Pupillen bilden tagsüber einen senkrechten Schlitz.
Im Freiland werden die Tiere ca. 8-12 Jahre alt. Zwischen Anfang August bis Anfang Oktober bringen die Weibchen im zweijährigen Fortpflanzungszyklus lebende Junge zur Welt. Die Nahrung der Kreuzottern besteht bei erwachsenen Tieren vor allem aus Kleinsäugern, daneben auch aus Fröschen und Eidechsen. Vor der ersten Überwinterung fressen junge Kreuzottern ausschließlich kleine Eidechsen und kleine Frösche. Die Kreuzotter ist die einzige giftige Schlangenart in Bayern. Die Giftmenge und Giftwirkung der Kreuzotter ist jedoch an die Beutetiere angepasst, die mit dem Gift betäubt werden. Die Giftmenge ist also vergleichsweise gering. Ein Biss endet für einen Menschen deshalb normalerweise glimpflich. Kreuzottern greifen Menschen niemals von sich aus an. Sie beißen nur, um sich zu verteidigen, etwa wenn sie bedrängt oder getreten werden und keine Möglichkeit zur Flucht mehr besteht.
In Bayern ist sie in vielen Lebensräumen zu finden, vor allem in kühlen und feuchten Bereichen, lichten Waldlebensräumen, Wildflussauen und alpinen Matten. Wichtig ist in allen Lebensraumtypen eine gute Ausstattung mit Kleinstrukturen, wie Versteckmöglichkeiten, Sonnenplätze und Windschatten.
Die Kreuzotter ist seit 31.08.1980 nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Anlage 1 und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 1 und 3 BNatSchG ist es verboten, "wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten…". Außerdem ist es verboten, "Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören".
Im Gebiet des Main-Donau-Kanals zwischen Schleuse Eibach und Sauerbruchstraße waren die Kreuzottern schon immer zu Hause. Durch eine, von der Regierung von Mittelfranken beauftragten Untersuchung zum Kreuzottervorkommen sowie zu Maßnahmen zum Erhalt des Kreuzotterbestandes im fraglichen Bereich, wurde ermittelt, dass sich der Kreuzotterbestand dort an der Untergrenze einer erhaltungsfähigen Population befindet. Die Befürchtungen aus der Bevölkerung, dass sich die Schlangen dort massenhaft vermehrt hätten, wurden nicht bestätigt.
Für die Verwaltung war es auf Basis der vorliegenden aktuellen Untersuchungen somit verpflichtend, dauerhafte Maßnahmen zum Schutz der Kreuzottern zu ergreifen. Am 16.12.2015 wurde somit vom Nürnberger Stadtrat die Kreuzotterschutzverordnung beschlossen. Der Regelungsinhalt der Verordnung besagt, dass relevante und räumlich eng eingrenzbare Bereiche im Gebiet zur Konfliktvermeidung und zum Schutz der Schlangen nicht betreten werden dürfen (Wegegebot). Bei rücksichtsvollem Umgang mit den Schlangen, sollte ein gutes Miteinander von Mensch und Natur auch künftig möglich sein. Entlang des Main-Donau-Kanals, zwischen der Schleuse Eibach und der Sauerbruchstraße, sollten deshalb zwischen März und Oktober Hunde und Menschen auf den Wegen bleiben und ausreichend Abstand zu den Schlangen halten, wenn diese sich zeigen.