Musikinstrumente mit Rio-Palisander
Die Holzart Dalbergia nigra (Rio-Palisander) wurde 1992 in die höchste Schutzstufe des international geltenden Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgenommen. In der EU wird dieses Übereinkommen durch EU-weit geltende Verordnungen umgesetzt.
Daher Musikfreunde aufgemerkt:
Hochwertige Gitarren, Flöten, Geigenbögen und andere Instrumente könnten aus edlem Palisanderholz gefertigt sein.
Zur Ein- und Ausfuhr in die EU muss für das Musikinstrument eine entsprechende CITES-Genehmigung vorgelegt werden. Diese wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn ausgestellt.
Kommerzielle Nutzung von Instrumenten
Für die kommerzielle Nutzung in der EU ist zusätzlich eine "Vermarktungsbescheinigung" erforderlich. Das heißt wer sein Musikinstrument verkaufen will oder ausstellen will braucht eine derartige Bescheinigung.
Die EG-Bescheinigungen sind als Ausweis zu betrachten und sind beim Transport, der Weitergabe und beim Verkauf dem neuen Besitzer mitzugeben.
Diese Bestimmungen gelten auch für Instrumente, für deren Bau Teile anderer streng geschützter Arten des Anhangs A verwendet wurde, wie z.B. Elfenbein und Schildpatt.
Gewerbsmäßiger Handel, also Musikinstrumente-Hersteller und Handel unterliegt zudem der Buchführungspflicht.
Produkte aus Rio-Palisander
Wer Produkte aus Rio-Palisander erwirbt, be- oder verarbeitet oder in Verkehr bringt, muss hierüber ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch führen.
Besondere Hinweise für Musikinstrumente mit geschützen Holzarten
Ein Verstoß gegen die Buchführungspflicht kann vom Umweltamt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Begründung für den Schutz:
Rio-Palisander kommt natürlich nur im atlantischen Regenwald im Osten Brasiliens vor. Die Bäume werden bis etwa 18 m hoch, wobei die Stämme bis ca. 6 m Länge astfrei sind und zwischen 0,3 m und 0,6 m stark werden. Kommerzielle Anpflanzungen in größerem Stil gibt es bis heute nicht.
Nach der aktuellen Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN aus dem Jahr 2012 wird Rio-Palisander als eines der wertvollsten Hölzer Brasiliens als gefährdet eingestuft. Die Abnahme der heute im gesamten Verbreitungsgebiet sehr fragmentierten Bestände war in der Vergangenheit sehr hoch und hält unverändert an.
Hauptursache für den Rückgang sind die exzessive Ausbeutung und Zerstörung des atlantischen Regenwaldes Brasiliens.
Formulare
Antrag
Antrag auf Ausstellung einer EG-Bescheinigung für Musikinstrumente mit bes. geschützen Holzarten