Artenschutzübereinkommen (CITES)
Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachtet werden.
Artenschutz ist der Teil des Naturschutzes, der sich mit dem Schutz von Populationen einzelner Arten oder mit dem Schutz ganzer Lebensräume befasst. Dies ist wichtig, da die Zerstörung des Lebensraumes auch das Verschwinden der Art zur Folge hätte.
Artenschutzübereinkommen CITES
Ein wirksames Instrument zur Artenschwundbekämpfung ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, welches den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt. Diesem Übereinkommen sind auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten beigetreten. Es umfasst zur Zeit ca. 8000 Tier- und ca. 40000 Pflanzenarten.
Daneben gibt es direkt geltendes EG-Recht (z. B. EG-Artenschutzverordnung), Bundesrecht (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung) und Regelungen auf Landesebene.
Vollzugsbehörde und erster Ansprechpartner in Nürnberg ist die Untere Naturschutzbehörde.
Untere Naturschutzbehörde
Telefon 0911 / 231 - 10153 oder -3657 oder -31053
Telefax 0911 / 231 - 3825
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