Handlungsfeld 6: Mobilität im öffentlichen Raum
In einem inklusiven Nürnberg können sich alle Menschen ungeachtet von körperlichen Einschränkungen selbstbestimmt im öffentlichen Raum bewegen. Dazu muss die gesamte Stadt mit ihren Stadtteilen barrierefrei werden.
Kopfsteinpflaster und fehlende Absenkungen an Kreuzungen erschweren es beispielsweise Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sich bequem und sicher fortzubewegen. Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, profitieren daher von Um- und Neubaumaßnahmen wie Bordsteinabsenkungen.
Sehbehinderte und blinde Menschen profitieren von der Umrüstung von Ampelanlagen und Blindenleitsystemen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs wird durch barrierefreie Ansagen und gut lesbare Fahrpläne erleichtert.
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Cookies einstellenUmgesetzte Maßnahmen
Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für neue Baugebiete
Der im Dezember 2018 beschlossene „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg“, der bei der Entwicklung neuer Stadtteile und größerer Bauprojekte auch von privaten Investorinnen und Investoren zur Anwendung kommen soll, wurde bereits um Aussagen und Belange der Barrierefreiheit ergänzt. Die Ergänzungen umfassen insbesondere den Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr. Es wurden explizit barrierefreie Wegeverbindungen, Zugänge zu Hauseingängen und Zugänge zu den Haltestellen ergänzt.
Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt
Umsetzungsstand:
umgesetzt
Ausbau des Angebots ebenerdiger Gehwegbeläge
Durch die Herstellung von ebenen Gehbahnen wird die Nutzung des öffentlichen Raumes für Menschen mit Mobilitätseinschränkung verbessert. Hierzu wird insbesondere in der Altstadt als Ersatz für „Kopfsteinpflaster“ gesägter und gestockter Großgranitstein eingebaut. So entstehen barrierefrei nutzbare Gehbahnen.
Zuständigkeit:
Servicebetrieb öffentlicher Raum, Verkehrsplanungsamt, Stadtplanungsamt, Verbände, externe Fachplaner
Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt
Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum
Die Absenkung von Bordsteinen erleichtert die Nutzung des öffentlichen Raums für alle und schafft somit eine Verbesserung der Mobilität.
Zuständigkeit:
Servicebetrieb öffentlicher Raum, Verkehrsplanungsamt, Stadtplanungsamt, Verbände, externe Fachplaner
Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt
„MoBi-Dienst“ – Mobilitätsbegleitdienst der NOA
Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen können über den Begleitdienst von NOA.kommunal GmbH kostenfrei geschulte Kräfte buchen, die sie im öffentlichen Nahverkehr begleiten und unterstützen. Dazu werden Langzeitarbeitslose bei der ÖPNV-Akademie qualifiziert. NOA.kommunal organisiert die Buchung und den Einsatz des Begleitdienstes. Ziel ist, dass sich alle mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs sicherer im öffentlichen Raum bewegen können.
Zuständigkeit:
Noris-Arbeit gGmbH ist in Kooperation mit der ÖPNV-Akademie zuständig für die Qualifizierung. NOA.kommunal ist Anstellungsträger und Anbieter des Mobilitätsbegleitdienstes in Kooperation mit der VAG.
Umsetzungsstand:
umgesetzt
Weitere Informationen zum MoBi-Dienst:
Buchungen sind telefonisch möglich unter: 0911 / 50 73 19 135
- oder Sie buchen den MoBi-Dienst über dieses Kontaktformular.<https://mobidienst-nuernberg.de/buchung/>
- Im Video der VAG zum Mobilitätsbegleitdienst erfahren Sie mehr.<https://www.vag.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/detail/hand-in-hand-der-begleitdienst-in-bus-und-bahn>
App für einen barrierefreien Besuch des Nürnberger Tiergartens
Die App wurde als Orientierungshilfe für sehbehinderte Personen entwickelt. Ein Navigator führt nach ausgesuchten Profileinstellungen barrierefrei durch den Tiergarten und bietet Menschen mit Sehbehinderung Informationen aus den Beschilderungen an. Besucherinnen und Besucher erhalten zudem Hinweise wo barrierefreie Wege zu finden sind sowie einen Lageplan zu Toilettenanlagen, Restaurants und Ausgängen.
Zuständigkeit:
Tiergarten, Kooperation mit Paritätischem Wohlfahrtsverband, externe Beauftragung
Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt
Blindenleitsystem Anschluss ÖPNV bis Tiergarten
Die Anbindung des Tiergartens an den ÖPNV erfolgt durch der Einbau eines Blindenleitsystems in die Wegstrecke vom Tiergarteneingang bis zum ÖPNV. Außerdem wird ein Blindenleitsystem im Bereich des Tiergarten-Vorplatzes verlegt. So ist eine Orientierungshilfe für Sehbehinderte und blinde Menschen gegeben, die den Tiergarten mit ÖPNV erreichen.
Zuständigkeit:
Kooperation von VAG/VGN, Servicebetrieb öffentlicher Raum, Tiergarten und externe Dienstleister
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Erhöhte Sitzflächen im Tiergarten Nürnberg
Parkbänke im Tiergarten werden mit ca. 50-55 cm Sitzhöhe angeboten. Von erhöhten Sitzflächen können gehbehinderte, mobilitätseingeschränkte sowie ältere Personen leichter aufstehen.
Zuständigkeit:
Tiergarten
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Barrierearme Wegweiser im Tiergarten
Alle Wegweiser-Tafeln im Tiergarten werden gegen kontrastreichere Wegweiser ersetzt. Hierzu wird ein neues Design aufgelegt und neue Träger gedruckt und montiert. So werden die Wegweiser besser lesbar.
Zuständigkeit:
Tiergarten, externe Dienstleister
Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt
Blindenleitsystem Zentraler Omnibusbahnhof Nürnberg (ZOB)
Einbau eines Blindenleitsystems am ZOB in der Bahnhofstraße indem das vorhandene Pflaster durch taktile Leitelemente ergänzt wird. Die Planungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg. So sollen die Bushaltestellen am ZOB selbstständig erreicht werden können.
Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt, Behindertenrat
Umsetzungsstand:
Fertig gestellt 2022
Einrichtung von Sammelabstellplätzen für E-Scooter
In Nürnberg betreiben derzeit fünf Anbieter ein E-Scooter-Verleihsystem. Um die Ver-kehrssicherheit und Qualität zu sichern, hat die Stadt Nürnberg verbindliche Regeln aufgestellt und Sondernutzungsverträge mit den Anbietern abgeschlossen.
Nutzerinnen und Nutzer können ab dem 1. Mai 2024 E-Scooter innerhalb der Altstadt nur noch auf den dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen ausleihen und zurückgeben. Damit möchte die Stadt Nürnberg gewährleisten, dass die abgestellten E-Scooter nicht gefährdend oder behindernd geparkt werden. Seit 11. November 2024 gilt das Konzept auch im Gebiet innerhalb des Bundesstraßenrings. In den Quartieren außerhalb des Bundesstraßenrings wurden zwar einzelne Sammelabstellplätze an ÖPNV-Haltestellen eingerichtet, es gilt aber weithin das free-floating System, d.h. E-Scooter können im öffentliche Straßenraum, sofern sie niemanden behindern bzw. gefährden, abgestellt werden. Für das gesamte Stadtgebiet werden insgesamt an die 300 Sammelparkplätze in Betrieb gehen.
Die Maßnahme dient der Sicherheit von Zufußgehenden, insbesondere blinden und sehbehinderten und anderen mobilitätseingeschränkten Personen und ist ein wichtiger Baustein für die Gewährleistung einer selbstbestimmten Mobilität.
Zuständigkeit:
Vpl
Umsetzungsstand:
Umgesetzt
- Weitere Informationen finden Sie hier<https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/escooter.html>
Maßnahmen in Umsetzung
Die Schulungen für Busfahrerinnen und Busfahrer der VAG werden intensiviert
Die Schulungen für Busfahrerinnen und Busfahrer der VAG beinhalten auch das Thema „barrierefreie Mobilität“. So werden die Busfahrerinnen und Busfahrer auf die unterschiedlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht.
Zuständigkeit:
VAG
Umsetzungsstand:
Laufende Umsetzung
Konsequente Umsetzung des Nürnberger Nahverkehrsplans
Der Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg wurde 2017 fortgeschrieben. Die darin enthaltenen Prioritätenlisten für Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen sowie die aufgelistete Maßnahmen- und Zeitplanung für die Umgestaltung von U-Bahnhöfen und S-Bahn- und Regionalbahn-Bahnhaltestellen werden in einem fortlaufenden Prozess verwirklicht. Da bis 2020 eine Umsetzung der Maßnahmenliste des Kommunalinvestitionsprogramms für Busse größtenteils erfolgt ist, werden sowohl die Prioritätenlisten für Bushaltestellen als auch für Straßenbahnhaltestellen überarbeitet. Die aktualisierten Listen werden in die derzeit laufende Fortschreibung des Nahverkehrsplans übernommen und weiterhin konsequent realisiert.
Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, U-Bahnbauamt, VAG, DB AG
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Ausweitung der Rollstuhlabstellflächen in städtischen Schulungs- und Veranstaltungsräumen
In Schulungs- und Veranstaltungsräumen ist für ausreichend
Rollstuhlabstellflächen gesorgt. Diese kommen auch Menschen mit Kinderwagen zugute.
Zuständigkeit:
Stadtarchiv (Av), Meistersingerhalle (MSH), Bildungscampus / Bildungszentrum (BCN/BZ), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld
(Stab ZEP), Staatstheater (Th)
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Ansagen und Fahrpläne im ÖPNV werden barrierefrei und einfach ausgestaltet
Ansagen, Fahrpläne und weitere Angebote im ÖPNV werden barrierefrei und einfach gestaltet. Es soll sich vor allem auf die Anforderungen an Aushangfahrpläne und Ansagen an Haltestellen bzw. in Fahrzeugen konzentriert werden. Ziel ist es, dass alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mobil sein können.
Zuständigkeit:
VGN
Umsetzungsstand:
In Umsetzung seit 2021
Barrierefreier Umbau ÖPNV-Haltestellen
Die Nutzung des ÖPNV für Menschen mit Behinderung soll durch die Erhöhung der Bordsteinkanten bei Bus- und Bahnsteigen und durch die Errichtung eines Blindenleitsystems an Bushaltestellen verbessert werden. Durch den Umbau entsteht ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg.
Zuständigkeit:
VAG, Servicebetrieb öffentlicher Raum, Verkehrsplanungsamt, Verbände, externe Fachplaner
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Fußgängerverkehrskampagne mit besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit
Gemäß des 4. Nachhaltigkeitsberichts der Stadt Nürnberg wird eine Konzeption zur Stärkung und Förderung des Fußgängerverkehrs, die auch die Belange der Barrierefreiheit integriert, erarbeitet und mit betroffenen Verbänden abgestimmt. Ermöglicht werden so ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums.
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behindertenrat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
Umsetzungsstand:
Erste Module in 2024/2025 geplant
Neue App: VAG_Lotse – akustische Fahrgastinformation via Smartphone für blinde und sehbehinderte Menschen
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg hat eine erste Testversion einer neuen App an den Start gebracht: VAG_Lotse. Die App ist ein akustisches Fahrgastinformati-onssystem, vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen. So wissen sie in Bus oder Bahn genau, welche Haltestelle als nächstes kommt und an welchem Halt ein Umstieg in eine andere Linie oder ein anderes Verkehrsmittel möglich ist.
Alle Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen sind mit Monitoren ausgestattet. Sie zeigen die Haltestellen an, den Linienverlauf, Umsteigemöglichkeiten zu anderen Verkehrsmitteln oder Störungen – und das in Echt-zeit. Die App VAG_Lotse verbindet sich via Bluetooth – das die Nutzer*innen an ihrem Smartphone aktivieren müssen – mit den Bildschirmen, sodass die Bildschirminfos als akustische Ansagen über die App bei den Nutzer*innen ankommen. Die Vorlesefunktion kann bei Bedarf mehrfach abgespielt werden. Außerdem ist es möglich, in der App das Ziel festzulegen, also die Haltestelle, an der der Fahrgastaussteigen möchte. Wenn das Ziel erreicht ist, vibriert das Smartphone zusätzlich zur akustischen Benachrichtigung.
Zuständigkeit:
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
- Weiterlesen</imperia/md/aktionsplan_un_brk/dokumente/vaglotse.pdf> (PDF, 111 KB)
Ausstattung von Ampeln mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte
Um blinde und sehbehinderte Menschen die Orientierung und das sichere Überqueren von Straßen zu erleichtern, werden Ampelanlagen in Abstimmung mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg mit Zusatzeinrichtungen ausgestattet. Diese Maßnahme dient der selbstbestimmten Mobilität dieses Personenkreises. Mit Stand März 2024 sind ca. 280 Ampeln im Nürnberger Stadtgebiet mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet, was einem Anteil von 50% entspricht. Ein weiterer Ausbau erfolgt kontinuierlich.
Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Fußgängerorientierte Überprüfung des Gehwegparkens
Ziel der Stadt Nürnberg ist eine nutzbare Breite von bestehenden Gehwegen von mindestens 1,50 Metern. Diese Mindestbreite dient nicht nur der Förderung des Zu-fußgehens , sondern berücksichtigt auch die Belange von Blinden, Sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Personen. Mit dem Projekt „Fußgängerfreundliche Stadtteile“, das bis 2030 in allen Stadtteilen innerhalb des B4-Rings durchgeführt werden soll, rücken diese Belange in den Fokus. Schrittweise werden stadtteilbezo-gen Defizite identifiziert und das angeordnete Gehwegparken dort aufgehoben oder neu geordnet, wo es erforderlich ist.
Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt, Behindertenrat der Stadt Nürnberg
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
- Weitere Informationen finden Sie hier.<https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/fussgaengerfreundliche_stadtteile.html>
Maßnahmen in Planung
Ergänzung des Konzepts "Bitte, gerne" um Aspekte der Barrierefreiheit
Zeitgemäße Mobilität bedeutet mehr Mit- und weniger Gegeneinander. Das 2017 beschlossene Konzept für eine Rücksichtnahmekampagne "Bitte, gerne"
des Verkehrsplanungsamtes wird bei der Realisierung um die Belange der Barrierefreiheit ergänzt, mit finanziellen Mitteln ausgestattet und umgesetzt.
Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behindertenrat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
Umsetzungsstand:
In Planung
Notrufsysteme für Gehörlose in Aufzügen
Die Entwicklung eines Notrufsystems für Gehörlose in Aufzügen ist ein langjähriges Ziel des Behindertenrates der Stadt Nürnberg. Zusammen mit der Firma Schmitt & Sohn soll an einem geeigneten Standort ein Aufzug mit diesem System im Rahmen eines Pilotprojektes ausgestattet werden. Je nach Resonanz werden weitere Aufzugsstandorte damit versehen.
Zuständigkeit:
Behindertenrat Nürnberg, Bürgermeisteramt
Umsetzungsstand:
In Planung 2024