Vorwort

Mit Freude übergeben wir dem Stadtrat die erste Ausgabe des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Stadt Nürnberg zum Beschluss. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet und trat am 03. Mai 2008 in Kraft. Es ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, dem sich 182 Staaten und die Europäische Union durch Ratifizierung, Beitritt oder formale Bestätigung verpflichtet haben. Noch nie wurde ein Übereinkommen so schnell von so vielen Staaten unterzeichnet. Die Konvention, die bereits allgemein festgeschriebene Menschenrechte auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bezieht und konkretisiert, betrifft weltweit immerhin eine Milliarde Menschen. Sie wurde mit Vertretungen von Betroffenen erarbeitet – auch dies ist einmalig in der Geschichte der Vereinten Nationen. Am 26. März 2009 trat die UN-BRK in Deutschland in Kraft. Im Juni 2011 beschloss die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zu deren Umsetzung.
Der UN-Behindertenrechtskonvention liegt ein menschenrechtliches Modell zugrunde. Es fordert die Gleichberechtigung aller Menschen ein und hat die Verwirklichung ihrer Teilhabe in allen Bereichen zum Ziel. Damit wird das veraltete, so genannte medizinische Modell überwunden, das Behinderungen als Krankheit verstand und somit defizitorientiert war.

Inklusion ist verwirklicht, wenn keine Exklusion (mehr) stattfindet. Damit lässt sich der Geist der UN-BRK zusammenfassen. Diesem Anspruch sehen auch wir uns als Stadt Nürnberg verpflichtet. Davon zeugen unsere langjährigen Bemühungen auf dem weiten Feld der Inklusion, die vielfältige Akteurslandschaft, die Breite des Angebotsspektrums und insbesondere auch der nun vorliegende erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg.

In einem breiten und lebendigen Beteiligungsprozess haben sich viele Engagierte im Jahr 2016 gemeinsam auf den Weg gemacht, um die wesentlichen Handlungsfelder ab-zustecken und einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln. Die Liste der Beteiligten ist lang, und wir sind allen zu großem Dank verpflichtet: den Menschen mit Behinderung – hier sei zuallererst der Behindertenrat der Stadt Nürnberg als deren Vertretung genannt – und ihren Angehörigen, allen beteiligten Fachleuten und Entscheidungsträger/-innen mit ihrer Expertise aus allen Bereichen der Stadtgesellschaft sowie den Vertreter/-innen aus dem Stadtrat und der Verwaltung. Die im Jahr 2020 ins Leben gerufene Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtverwaltung hat aus ihren Vorschlägen schließlich den vorliegenden Aktionsplan erarbeitet.

Klar ist, dass die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft nicht nur alle Menschen gleichermaßen betrifft – mit und ohne Behinderung –, sondern auch das aktive Engagement aller Akteursebenen und -gruppen erfordert: die unterschiedlichen staatlich-politischen Ebenen – Europa, Bund, Land, Bezirk, Kommune sowie die Sozialversicherungen –, öffentliche und private Unternehmen, Betriebe und Dienstleister ebenso wie die Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft und jede/n Einzelne/n. Die Stadt als die politische Einheit, die im Alltag den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten steht, hat da-bei eine wichtige Funktion für die eigenen Verantwortungsbereiche. Zugleich sehen wir uns als treibende Kraft und Motivatorin für andere Akteure, auch in ihren Aufgabenfeldern weiter voranzuschreiten.

Alle Menschen sollen von Anfang an uneingeschränkt an Aktivitäten in allen Lebensbe-reichen teilnehmen können, das heißt gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderungen am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben, gleiche Chancen in der Bildung ebenso wie Integration am Arbeitsmarkt. In einer inklusiven Stadtgesellschaft, wie wir sie uns wünschen und sie anstreben, ist es normal, zusammen zu lernen, zusammen zu arbeiten, zusammen zu wohnen und zusammen zu leben. Die volle Entfaltung des Potenzials eines jeden Menschen, die Selbstbestimmung, den eigenen Platz in der barrierefreien Gesellschaft finden und einnehmen zu können – so muss die gemeinsame Zielsetzung lauten.

Wir sind längst nicht am Ziel angelangt. Barrieren in den Köpfen und in der gebauten und strukturellen Umwelt hemmen vielfach noch das gleichberechtigte, selbstbestimmte Miteinander. Inklusion ist eine Daueraufgabe und ihre Verwirklichung ein langfristig angelegter Prozess. Auch dieser so umfangreiche Aktionsplan kann daher nur einen Zwischenstand wiedergeben, an dem schon morgen weitergearbeitet wird. Deshalb wird zur Bestandsaufnahme und Fortschreibung eine barrierefreie Internetseite (www.inklusion.nuernberg.de) geschaltet, auf der Sie die Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen kontinuierlich verfolgen und kritisch begleiten können.
Wir danken allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen noch einmal sehr herzlich. Unser besonderer Dank gilt allen, die sich hoch engagiert in den Prozess eingebracht haben, allen voran dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg, der als starke Stimme die Interessen der Menschen mit Behinderung in unserer Stadt vertritt. Mit viel Herzblut und großer Leidenschaft treten seine Mitglieder für Inklusion ein – und leben diese.

Den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in seinen Maßnahmen Schritt für Schritt in der Praxis mit Leben zu füllen, ihn stetig weiterzuentwickeln und fort-zuschreiben – diesem Ziel sieht sich die Stadt Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte in höchstem Maße verpflichtet.

Nürnberg, im Dezember 2021

Marcus König Oberbürgermeister und Elisabeth Ries Referentin für Jugend, Familie und Soziales

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Marcus König, Oberbürgermeister und Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales

Aktionsplan UN-BRK – Download

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