Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung
Durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll das Bewusstsein für Inklusion gestärkt werden. Die Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungsprozess des Aktionsplans UN-BRK und der Behindertenrat der Stadt Nürnberg spielen eine zentrale Rolle bei der Bewusstseinsbildung.
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Cookies einstellenUmgesetzte Maßnahmen
Sensibilisierung: Leichte Sprache in der Museumsvermittlung (mündliche Kommunikation)
Weiterbildung für Museumsmitarbeiterinnen und Museumsmitarbeiter zur Nutzung von Leichter Sprache. Es wurde ein Online-Workshop in Kooperation mit dem Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg für freie und feste Mitarbeitende des Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg durchgeführt. So wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Verwendung von Leichter Sprache bei der mündlichen Kommunikation geschult. Das Wissen kann in Zukunft bei Führungen umgesetzt werden.
Zuständigkeit:
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg in Kooperation mit dem Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung.
Aktionstage werden genutzt, um für barrierefreie Belange zu sensibilisieren
Durch Veranstaltungen und Aktionstage wird die Öffentlichkeit für barrierefreie Belange sensibilisiert. Dafür bieten sich zum Beispiel die mobilen Bürgerversammlungen des Oberbürgermeisters an oder der Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg. Im Juli 2019 fand erstmals eine barrierefreie mobile Bürgerversammlung des Oberbürgermeisters unter der Überschrift „Inklusion“ statt.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt
Das Kuratorium für Integration und Menschenrechte wird um weitere Vielfaltsdimensionen wie Inklusion ergänzt und zum Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt weiterentwickelt. Dieses berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung. Zudem wird der Kreis der Kuratoriumsmitglieder erweitert.
Zuständigkeit:
Bürgermeisteramt
Umsetzungsstand:
umgesetzt
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungsprozess des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK
In verschiedensten Zusammenhängen und Formaten soll fortlaufend über die Umsetzung des Aktionsplans berichtet werden.
Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Koordinierungsgruppe Inklusion
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Maßnahmen in Umsetzung
Berichterstattung in „Nürnberg Heute“
Darstellung der inklusiven Stadtgesellschaft im Stadtmagazin „Nürnberg Heute“ durch Beiträge zum Thema Inklusion: Ähnlich wie andere gesellschaftliche Themenbereiche und im Rahmen der redaktionellen Freiheit wird Inklusion in unregelmäßigen Abständen in der Berichterstattung aufgegriffen, wie z. B. im Beitrag zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch den Seniorenbesuchsdienst in der Ausgabe 106 im Jahr 2019. Zudem gibt es in den Kurzmeldungen der Rubriken auch immer wieder Berichte beispielsweise über die Cafés der Tante Noris, der noris inklusion oder zur Toilette für alle. Im Archiv von „Nürnberg Heute“ sind alle Ausgaben seit 2003 online abrufbar (https:// www.nuernberg.de/internet/stadtportal/nuernberg_heute_archiv.html).
Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing in Zusammenarbeit mit externen Autorinnen und Autoren sowie Fotografinnen und Fotografen
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
- Nürnberg Heute Archiv<https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/nuernberg_heute_archiv.html>
Inklusionsthemen in der Mitarbeiterzeitschrift „betrifft:“ der Stadt Nürnberg
Berichterstattung über Inklusionsthemen innerhalb der Stadtverwaltung: Mit der Information über inklusive Themen in wertschätzender und fairer Sprache und mit vielfaltssensibler Bildgestaltung wird – im Rahmen der redaktionellen Möglichkeiten – Inklusion als Auftrag der Stadtverwaltung beschrieben. Themen waren bislang beispielsweise Leichte Sprache, digitale Barrierefreiheit, die Schritte auf dem Weg zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention oder das Programm MENTO.
Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing in Kooperation mit verschiedenen Dienststellen
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Entwicklung einer „Wertepyramide Diversität“ für Ämter und städtische Einrichtungen
Es wird ein Schaubild entwickelt, das alle Dimensionen von Diversität und damit auch Inklusion veranschaulicht. Die Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg werden damit ebenso verdeutlicht. Ziel soll auch sein, dass Mitarbeitende durch das Schaubild für die Vielfalt der Menschen, aber auch für verschiedene Barrieren (sprachlich, sozial usw.) sensibilisiert sind.
Zuständigkeit:
Bürgermeisteramt (BgA)
Umsetzungsstand:
In Umsetzung mittels Diversity-Quiz
Auseinandersetzung mit und Kommunikation von vielseitigen Aspekten des Begriffs "Inklusion"
Der Begriff Inklusion wird oft verkürzt oder bewertend aus einer Defizitperspektive verwendet und nicht in seiner eigentlichen Bedeutung von Inklusion als
tatsächlicher Gleichberechtigung verstanden. Tatsächliche Inklusion braucht die differenzierte Auseinandersetzung mit der eigentlichen Bedeutung dieses Begriffs. Die gemeinsame Verständigung auf Begriffsdefinitionen ist Voraussetzung für eine gemeinsame Weiterarbeit.
Zuständigkeit:
Koordinierungsgruppe Inklusion, alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Einbringen der Diversitätskategorie Behinderung in andere Arbeitsprogramme der Stadt Nürnberg
Die Diversitätskategorie „Behinderung“ wird in Aktionsplänen und Arbeitsprogrammen der Stadt Nürnberg eingebracht. Hierzu wird zunächst eine Bestandsaufnahme erstellt und geklärt, inwiefern das Thema „Behinderung“ bereits bei bestehenden Programmen verankert ist. In einem zweiten Schritt wird geklärt, wie eine Berücksichtigung der Diversitätskategorie „Behinderung“ bei weiteren Aktionsplänen und Arbeitsprogrammen umgesetzt werden kann. Beispielsweise ist es denkbar, dass Maßnahmen, die
im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verankert sind, in andere Arbeitsprogramme einfließen.
Zuständigkeit:
Koordinierungsgruppe Inklusion
Umsetzungsstand:
In Umsetzung