Maßnahmen des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK
Handlungsfeld 1: Arbeit und Beschäftigung
Inklusion im Bereich Arbeit und Beschäftigung bedeutet, Menschen mit und ohne Behinderungen den gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hier finden Sie die Maßnahmen des Aktionsplans zum Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung.
Handlungsfeld 2: Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege
Inklusion im Bereich Gesundheit bedeutet, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bestmöglichen Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewähren. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen des Aktionsplans zu diesem Ziel beitragen.
Handlungsfeld 3: Bildung im Lebensverlauf
Gleichberechtigter Zugang zu Bildung ist ein Prinzip, das für alle Stationen des Lebens gilt. Von der frühkindlichen Bildung über die schulische Bildung bis zur Erwachsenenbildung - Lebenslanges Lernen muss inklusiv gestaltet sein. Deswegen wurden Maßnahmen zu inklusiver Bildung erarbeitet.
Handlungsfeld 4: Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft
Inklusion im familiären Kontext bedeutet, Wünsche anzuerkennen, die Menschen mit Behinderung im Hinblick auf Partnerschaft und Elternschaft haben. Gleichzeitig ist es wichtig, die Rechte von Kindern mit Behinderung zu beachten. Hierzu wurden Maßnahmen entwickelt.
Handlungsfeld 5: Bauen und Wohnen
Selbstständiges Wohnen ist ein wichtiger Baustein zur erfolgreichen Inklusion von Menschen mit Behinderung. Auch gilt es, öffentliche Gebäude barrierefrei zu gestalten. Durch den (Um-)Bau von Veranstaltungsorten können alle die Angebote aus Bildung, Freizeit, Kultur und Sport nutzen. Hierzu wurden Maßnahmen erarbeitet.
Handlungsfeld 6: Mobilität im öffentlichen Raum
Die Nutzung des öffentlichen Raums kann für Menschen mit Behinderung durch bauliche Barrieren wie Treppen oder ein fehlendes Angebot an barrierefrei nutzbaren Verkehrsmitteln erschwert werden. Die Maßnahmen des Aktionsplan sollen hier eine Verbesserung bewirken.
Handlungsfeld 7: Kultur, Freizeit, Sport
Alle Menschen – mit und ohne Behinderungen – sollen an inklusiven Angeboten im Bereich Kultur, Freizeit und Sport teilhaben können. Die barrierefreie Gestaltung des Angebots ist damit ein wichtiges Ziel. Dieses wird durch verschiedene Maßnahmen des Aktionsplans erreicht.
Handlungsfeld 8: Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Rechte
Die UN-BRK fordert die Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben. Auch ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Behinderung zu schützen. Maßnahmen des Aktionsplans zielen auf die Umsetzung dieser Forderung ab.
Querschnittaufgaben
des Aktionsplans sind:
- Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung
- Teilhabe an Informationen
- Barrierefreie Kommunikation
- Barrierefreie Veranstaltungen