Handlungsfeld 4: Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft
Inklusion von Kindern mit Behinderung bedeutet, dass alle Kinder mit und ohne Behinderung gleichberechtigt aufwachsen und die Meinungen, Interessen und Bedarfe von Kindern mit Behinderung einbezogen werden. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes zu, das unter anderem den Einsatz von Verfahrenslotsinnen und -lotsen gesetzlich vorschreibt.
Inklusion im partnerschaftlich-familiären Kontext bedeutet die Anerkennung der Wünsche, die erwachsene Menschen mit Behinderung in Bezug auf Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaft haben.
(Werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung stehen vor besonderen Herausforderungen. Der Alltag muss neu organisiert oder die Lebens- und Familienplanung angepasst werden. Gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes nimmt die Betreuung und Entwicklungsförderung einen großen Raum ein, wobei die Ergebnisse der Nürnberger Inklusionsstudie zeigen, dass die Betreuungs- und Pflegearbeit von Eltern mit Kindern mit Behinderung als sehr belastend empfunden wird.
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Cookies einstellenUmgesetzte Maßnahmen
Inhalte zur Inklusion im Bereich Kinder und Familie sind über das Bündnis für Familie auch online verfügbar
Das Bündnis für Familie der Stadt Nürnberg richtet eine Website zur Rubrik „Angebote der Inklusion für Familien“ ein. Diese ist unter www.nuernberg.de/internet/buendnis_fuer_familie/familienleben.html einzusehen.
Der Familienblog berichtete immer wieder über inklusive Themen, wie beispielsweise über das Café Strandgut. Es sind auch in Zukunft Beiträge geplant, u.a. zum Erfahrungsfeld der Sinne, zum Fachdienst Inklusion im Jugendamt und zur Vorstellung des Behindertenrates. Zudem gibt es in der Broschüre „Wer hilft?“ Informationen zu Kindern mit erhöhtem Förderbedarf.
So entsteht ein Bewusstsein für das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft.
Zuständigkeit:
Bündnis für Familie
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
- Bündnis für Familie der Stadt Nürnberg<https://www.nuernberg.de/internet/buendnis_fuer_familie/>
Videos für werdende und junge Eltern sind in Deutscher Gebärdensprache verfügbar
Videoclips informieren über Wissenswertes für werdende und junge Eltern – auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Unter www.bff-nbg.de sind bereits vier Videos zu finden (zu Geburtshilfe, finanziellen Hilfen, Familientreffpunkten und Frühen Hilfen sowie Wiedereinstieg in den Beruf). So kann trotz der Pandemiesituation eine Informationsweitergabe über das persönliche Beratungsgespräch hinaus möglich werden. Der Einsatz von DGS ermöglicht zusätzlich einen Abbau der Sprachbarriere.
Zuständigkeit:
Stab Familie in Kooperation mit Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit und externen Kooperationspartnern
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Schulung von pädagogischen Fachkräften im Umgang mit (werdenden) Eltern von Kindern mit Behinderung
Wichtig ist für (werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung eine kompetente und empathische Beratung durch Fachkräfte zu erhalten. Hierzu werden pädagogische Fachkräfte zu verschiedenen Formen von Behinderung geschult.
Zuständigkeit:
Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
10. Station der Straße der Kinderrechte
Die Straße der Kinderrechte erhält eine 10. Station: Einen Regenbogen-Pavillon als Begegnungsraum für alle Kinder. Dieser soll auf den Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam machen: Kinder mit und ohne Behinderung haben das Recht auf Förderung und Unterstützung und auf eine aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
Die Schülerinnen und Schüler der Jakob-Muth-Schule der Lebenshilfe und die Kinder aus dem Hort Hintere Bleiweißstraße waren bei der Gestaltung maßgeblich der 10. Station beteiligt. Der geplante Pavillon wird barrierefrei mit einem Rollstuhl erreichbar sein und befahren werden können. Zudem ist eine App für alle Stationen an der Straße der Kinderrechte entwickelt worden. Mittels Avataren werden auch alle zehn Stationen bis 15. Juli 2022 als Videos in Gebärdensprache in der App und an anderen Stellen als Playlist vorliegen. Die App enthält Texte in Leichter Sprache, die von Kindern gesprochen werden. Die Teilhabe ist vor Ort und auch an anderen Orten (z.B. Klassenzimmer, Einrichtungen) durch die neuen Medien möglich.
Zuständigkeit:
Kinderkommission, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, regionale Künstlerinnen und Künstler, u.a. Lebenshilfe e.V., Zentrum für Menschen mit Sehbehinderung, Berufsförderungszentrum Veitshöchheim
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Inklusive Spielraumgestaltung in Nürnberg
In Nürnberg wird ab 2022 bei neu geplanten öffentlichen Spielflächen auf noch mehr Inklusion geachtet. Dazu wird die „Inklusionsmatrix gemäß DIN 18034“ angewendet. Dieser Leitfaden hilft bei der Überprüfung der Qualität und Barrierefreiheit von Spielflächen. Ziel ist es, dass Kinder – mit und ohne Behinderung – die öffentlichen Spiel- und Aktionsflächen in Nürnberg nutzen können.
Nürnberg ist in Deutschland die erste Großstadt, die künftig bei Neuplanungen die Inklusionsmatrix nach DIN 18034 anwendet und auch die bestehenden Spielplätze vor einem Umbau auf Barrierefreiheit überprüft. Hiermit unterstreicht Nürnberg die Notwendigkeit und den Wunsch, Inklusion im Rahmen der Spielflächenplanung umzusetzen.
Zuständigkeit:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Verbände und externe Fachplanerinnen und Fachplaner
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
- Nürnberg Heute - Ausgabe Sommer 2024: Inklusive Spielplätze</imperia/md/aktionsplan_un_brk/dokumente/nuernbergheuteausgabe2024.pdf> (PDF, 577 KB)
Willkommenskultur in Freizeiteinrichtungen und Ferienangeboten leben
Zu den Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit an Schulen gehört auch, dass alle Menschen Zugang zu Angeboten haben. Die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen ist deswegen langjährige, aber noch nicht flächendeckende Praxis in Nürnberg. Mit vorhandenen Mitteln werden pragmatische Lösungen gefunden, damit junge Menschen mit Beeinträchtigungen an den Angeboten einen gleichberechtigten Zugang haben und so teilnehmen können.
Zuständigkeit:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt, Freie Träger
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Informationsangebot des Jugendamts in verschiedenen Sprachen
Das Jugendamt veröffentlicht Informationen in verschiedenen Sprachen. Insbesondere Informationen, die eine breite Zielgruppe haben, werden in mehreren Sprachen veröffentlicht. So werden alle Eltern auch von Kindern mit Behinderung verlässlich und bedarfsgerecht informiert und unterstützt.
Zuständigkeit:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Offenes Forum Familie mit Schwerpunkt „Familie und Inklusion“
Das jährliche Offene Forum Familie stand 2023 unter dem Schwerpunkt „Familie und Inklusion“. Nach dem Motto "Ganz normal anders! Familien(-)leben mit Behinderung" gab es im Rahmen der Veranstaltung Vorträge aus der Wissenschaft und praxisorientierte Workshops. So wurden Fachkräfte und Ehrenamtliche unterschiedlicher Branchen und Bereiche sozialer Arbeit erreicht.
Zuständigkeit:
Stab Familie mit Beratung aus Dienststellen des Referats für Jugend, Familie und Soziales
Umsetzungsstand:
umgesetzt
- Weitere Informationen finden Sie hier.<https://www.nuernberg.de/internet/buendnis_fuer_familie/forum23.html>
8. Städtische Familienkonferenz zum Thema „Städtische Räume familienfreundlich und inklusiv gestalten – Teilhabe ermöglichen“
Unter dem Motto „Städtische Räume familienfreundlich und inklusiv gestalten – Teilhabe ermöglichen“ stand die achte Städtische Familienkonferenz am 3. Mai 2023. Nach der Eröffnung durch die Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries und einem Grußwort von Herrn Oberbürgermeister Marcus König stellte Frau Prof. Dr.-Ing. Andrea Benze neun zentrale Ansatzpunkte für eine inklusive Stadt vor. Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich berichtete über den Stand der Dinge in Nürnberg und die weiteren Planungen. Abschließend gaben Michaela Hillebrand vom Jugendamt und Sebastian Ertel vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum einen Einblick in die inklusive Spielflächenplanung.
Zuständigkeit:
Stab Familie mit Beratung aus Dienststellen des Referats für Jugend, Familie und Soziales
Umsetzungsstand:
umgesetzt
Maßnahmen in Umsetzung
Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Verfahrenslotsen wurden ab Januar 2023 zunächst über ein Modellprojekt des Bayerischen Landesjugendamtes im Jugendamt der Stadt Nürnberg tätig. Familien mit behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und junge Menschen mit (drohender) Behinderung sollen durch Verfahrenslotsen dabei unterstützt werden, schneller zu Ihren Leistungsansprüchen auf Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel Leistungen zur sozialen Teilhabe, zu gelangen. Seit dem 1. Januar 2024 sind die Verfahrenslotsen gesetzlicher Auftrag (§ 10b SGBIII) und sind somit als verstetigtes Angebot im Jugendamt tätig. Ab dem 02.09.2024 wird eine weitere Verfahrenslotsin Ihre Tätigkeit aufnehmen, um die hohe Nachfrage an Begleitung und Unterstützung abdecken zu können.
Zuständigkeit:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung haben die Möglichkeit, gemeinsam an Freizeitangeboten teilzunehmen. Eine inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen bedeutet auch, bauliche Hindernisse abzubauen und bei der Gestaltung der Angebote verschiedene Bedarfe zu berücksichtigen.
Zuständigkeit:
Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Bildungszentrum und Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ und StB), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP)
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Maßnahmen in Planung
Beratungsstelle für (werdende Eltern) von einem behinderten Kind
Eltern mit einem Kind mit Behinderung oder Eltern, die voraussichtlich ein Kind mit Behinderung bekommen, benötigen einerseits kompetente und empathische Fachkräfte, die sie beraten und begleiten und Verständnis für ihre teilweise schwierige und herausfordernde Situation haben. Sie benötigen aber auch umfassende Informationen und wünschen sich diese oft aus einer Hand. Durch die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle oder die Erweiterung bereits bestehender Beratungsangebote wie beispielsweise die ZEBBEK (Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung) erhalten (werdende) Eltern von einem Kind mit Behinderung niederschwellig und zeitnah einen Zugang zu umfassenden Informationen und einem Unterstützungsnetzwerk (Stichwort: "Lotsenfunktion").
Eine Umsetzung erfolgt ab 2028 im Zuge der 3. Stufe der Reform des Achten Sozialgesetzbuches - SGB VIII / Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkegesetz - KJSG).
Zuständigkeit:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger, Bezirk Mittelfranken, Frei-staat Bayern
Umsetzungsstand:
In Planung
- Weitere Informationen finden Sie hier.<https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860>
Mehr haushaltsnahe Dienstleistungen für Eltern mit Behinderung
Eltern mit Behinderung (und ihre Kinder) werden verlässlich und bedarfsgerecht unterstützt. Durch den Einsatz von Familienhelferinnen und -helfern werden bestehende Versorgungslücken in Bezug auf Eltern mit Behinderung und ihre Kinder geschlossen. Hierzu stehen Angebote wie begleitete Elternschaft, Elternassistenz, und Leistungen der Frühe Hilfen ausreichend zur Verfügung.
Eine Umsetzung erfolgt ab 2028 im Zuge der 3. Stufe der Reform des Achten Sozialgesetzbuches - SGB VIII / Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkegesetz - KJSG).
Zuständigkeit:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger, Bezirk Mittelfranken, Freistaat Bayern
Umsetzungsstand:
In Planung
- Weitere Informationen finden Sie hier.<https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860>