Crowd of people walking on the sunny and busy city street. Soft focus

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Handlungsfeld 4: Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft

Inklusion von Kindern mit Behinderung bedeutet, dass alle Kinder mit und ohne Behinderung gleichberechtigt aufwachsen und die Meinungen, Interessen und Bedarfe von Kindern mit Behinderung einbezogen werden. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes zu, das unter anderem den Einsatz von Verfahrenslotsinnen und -lotsen gesetzlich vorschreibt.

Inklusion im partnerschaftlich-familiären Kontext bedeutet die Anerkennung der Wünsche, die erwachsene Menschen mit Behinderung in Bezug auf Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaft haben.

(Werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung stehen vor besonderen Herausforderungen. Der Alltag muss neu organisiert oder die Lebens- und Familienplanung angepasst werden. Gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes nimmt die Betreuung und Entwicklungsförderung einen großen Raum ein, wobei die Ergebnisse der Nürnberger Inklusionsstudie zeigen, dass die Betreuungs- und Pflegearbeit von Eltern mit Kindern mit Behinderung als sehr belastend empfunden wird.

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