Crowd of people walking on the sunny and busy city street. Soft focus

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Handlungsfeld 8: Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben. Darüber hinaus gilt es, die Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen.

Menschen mit Behinderungen sind politisch gleichberechtigt. Es muss sichergestellt sein, dass sie ihre Meinung und ihren Willen ebenso frei äußern können, wie Menschen ohne Behinderung. Gleiches gilt für das aktive und passive Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie die Mitwirkung und Mitgestaltung öffentlicher Angelegenheiten.

Ein wichtiges Gremium und zentrales Organ für die politische Partizipation und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung in Nürnberg ist neben dem Stadtrat auch der Behindertenrat der Stadt Nürnberg.

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