Sie möchten nach Deutschland einreisen? Als Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie nur Ihren Pass oder Personalausweis. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen ein Visum.
Das Besuchervisum berechtigt Sie zur Einreise in den Schengen-Raum. Der Schengen-Raum ist nach dem Schengen-Abkommen benannt. Die Unterzeichner-Staaten haben sich darauf geeinigt, in diesem Gebiet den freien Personenverkehr zu gewährleisten.
Zum Schengen-Raum gehören aktuell folgende Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
Welche Aufenthaltsdauer erlaubt das Besuchervisum?
Mit dem Besuchervisum können Sie grundsätzlich für maximal 90 Tage einreisen.
Wenn Sie ein Besuchervisum mit einer längeren Gültigkeitsdauer erhalten haben (Multivisum) oder für Ihren Besuch in Deutschland kein Visum brauchen, dürfen Sie im Zeitraum von 180 Tagen höchstens für 90 Tage einreisen.
Wo kann ich das Besuchervisum beantragen?
Ein Visum kann nur bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatlandes beantragt werden. Das Amt für Migration und Integration stellt keine Visa aus und nimmt auch keine Visa-Anträge entgegen.
In vielen Fällen ist für die Beantragung eines Besuchervisums eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Diese Verpflichtungserklärung können Sie beim Amt für Migration und Integration abgeben.
Informationen und Formulare zur Verpflichtungserklärung finden Sie unter folgendem Link:
Das Besuchervisum kann in der Regel nicht verlängert werden.
Es gibt aber Ausnahmen von diesem Grundsatz: Aus bestimmten humanitären Gründen (zum Beispiel höhere Gewalt, Erkrankung) ist eine Verlängerung des Besuchervisums möglich.
Die Umwandlung eines Besuchervisums in eine Aufenthaltserlaubnis ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Nationales Visum
Wollen Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, brauchen Sie grundsätzlich das sogenannte „nationale Visum“.
Die Bürgerinnen und Bürger bestimmter Staaten können auch für längere Aufenthalte ohne Visum einreisen.
Wer kann für einen längeren Aufenthalt ohne Visum nach Deutschland einreisen?
Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten brauchen für die Einreise auch dann kein Visum, wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen.
Ohne Visum einreisen können auch Personen mit der Staatsangehörigkeit der folgenden Länder: Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA
Auch Personen mit der Staatsangehörigkeit folgender Staaten können grundsätzlich ohne Visum einreisen: Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino. Ein Visum ist für sie jedoch erforderlich, wenn „Erwerbstätigkeit“ der Grund für den Aufenthalt in Deutschland ist.
Wo kann ich ein nationales Visum beantragen?
Ein Visum kann nur bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland des Antragstellenden beantragt werden. Die Entscheidung über den Visumantrag trifft allein die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).
Das Amt für Migration und Integration Nürnberg wird bei der Beantragung des nationalen Visums jedoch häufig beteiligt. Wir stellen keine Visa aus und nehmen auch keine Visa-Anträge entgegen.
Wie lange gilt das Visum?
Das Visum wird für maximal 90 Tage ausgestellt. Um sich darüber hinaus in Deutschland aufhalten zu dürfen, wird ein Aufenthaltstitel benötigt.
Ankommen und Leben<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/ankommen_und_leben.html>
Gut zu wissen
Wenn Sie nicht sicher sind, welches Visum Sie brauchen, können Sie im "Visa-Navigator" des Auswärtigen Amtes einen Test machen.