Titelbild Berufsschule 14

Berufliche Schule B14

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Prüfung

Am Ende des 3. Ausbildungsjahres besteht die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung der IHK im anerkannten Ausbildungsberuf "Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation" teilzunehmen. Hierfür ist bei der IHK die Zulassung zu beantragen.

In der IHK-Abschlussprüfung müssen die Auszubildenden die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit nachweisen, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.

Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung und erstreckt sich auf die Inhalte der Ausbildung in der Übungsfirma und des Praktikums sowie den Lehrstoff des Unterrichts der Berufsfachschule, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Schriftliche Abschlussprüfung

Die theoretische Prüfung umfasst praxisbezogene Aufgabenstellungen oder Fälle aus folgenden Fächern:

1. Bürowirtschaft (60 Minuten, ungebundene Fragen)

  • Organisation und Leistungen
  • Bürowirtschaft und Statistik
  • Bürokommunikationstechniken
  • Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

2. Betriebslehre (90 Minuten)

  • Bereichsbezogenes Rechnungswesen
  • Personalwesen

3. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

  • Berufs- und Arbeitswelt

Praktische Abschlussprüfung

1. Informationsverarbeitung

  • Textformulierung und -gestaltung
  • formgerechte Briefgestaltung
  • Aufbereitung und Darstellung statistischer Daten

2. Sekretariats- und Fachaufgaben (ca. 45 Minuten)

Die Auszubildenden bearbeiten eine von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben mit Arbeits- und Organisationsmitteln. Die Aufgabe ist Ausgangspunkt für ein Prüfungsgespräch.

Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis, in der schriftlichen und der praktischen Prüfung sowie in zwei der schriftlichen Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.