Berufsvorbereitungsjahr / kooperativ (BVJK)
Diese Klassenform richtet sich an Jugendliche, die evtl. noch keinen Schulabschluss besitzen und zur Ausbildungsreife geführt werden sollen. Die Berufsvorbereitung findet in Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und einem Kooperationspartner statt.
Wöchentlich werden 2,5 Tage Unterricht in der Berufsschule erteilt, weitere 2,5 Tage sind für Praktika vorgesehen, die vom Kooperationspartner begleitet werden.
Ziele sind der Erwerb eines Schulabschlusses und die Integration in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis.
Was bietet die Berufsvorbereitung?
Die Klassen der Berufsvorbereitung verbessern die Chancen auf Ausbildung durch
- Vermittlung berufsfeldbezogener Kenntnisse
- Festigung der Berufswahlentscheidung
- Förderung sozialer und personaler Kompetenzen
- Bewerbungstraining
- Praktika zum Kennenlernen der beruflichen Wirklichkeit und als "Türöffner" zum Ausbildungsplatz
- ggf. Nachholen des Mittelschulabschlusses (ohne externe Prüfung)
Welche Vorteile bieten die Klassen der Berufsvorbereitung?
Durch den erfolgreichen Besuch des BVJ/k kann das gesetzliche Minimum der Berufsschulpflicht in einem Schuljahr absolviert werden.
Wer kann in eine Klasse der Berufsvorbereitung aufgenommen werden?
Alle Jugendlichen, die mindestens neun Jahre lang eine allgemeinbildende Schule besucht haben, aber noch keinen Mittleren Schulabschluss erreicht haben.
Sind Jugendliche nach dem Besuch einer Klasse zur Berufsvorbereitung zum weiteren Besuch der Berufsschule verpflichtet?
Nein. Schülerinnen und Schüler, die ein BVJ/k erfolgreich abgeschlossen haben und danach kein Ausbildungsverhältnis eingehen, sind nicht mehr schulpflichtig. Wird jedoch eine Berufsausbildung begonnen, lebt die Berufssschulpflicht im Rahmen der Ausbildung wieder auf. Die Berufsschulpflicht endet spätestens mit dem Schuljahr, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
Die Anmeldung für das kommende Schuljahr ist nach den Pfingstferien möglich. Sie kann nur persönlich an der Berufsschule vorgenommen werden. Ausweispapiere und letzte Zeugnisse sowie ein Lebenslauf sind mitzubringen.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift einer/-s Erziehungsberechtigten erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Klasse der Berufsvorbereitung.