EU-Institutionen und Einrichtungen
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Links und kurze Informationen zu den wichtigsten Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Seine 705 Abgeordneten aus 27 Nationen vertreten derzeit rund 447 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger. Das Europäische Parlament besitzt drei zentrale Rechte: Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollrechte. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission bildet das Europäische Parlament ein "institutionelles Dreieck", das die politischen Programme erstellt und an Rechtsvorschriften mitwirkt, die in der ganzen EU gelten.
Europäische Kommission
Innerhalb des institutionellen Systems der EU bildet die Europäische Kommission die Antriebskraft: sie schlägt Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Aktionsprogramme vor und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates verantwortlich. Dabei wahrt sie die Interessen der gesamten EU.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union zählt, neben dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, zum „institutionellen Dreieck“ der Europäischen Union. Er ist eines der maßgeblichen Entscheidungsorgane der EU. Im Rahmen des Rates der Europäischen Union tagen die Minister der Mitgliedstaaten. Je nach Themenbereich tagen die zuständigen Fachminister.
Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen. Im zweiten Halbjahr 2024 hat Ungarn die Ratspräsidentschaft inne, im ersten Halbjahr 2025 folgt Polen.
Europäischer Rat
Der Rat der EU sollte nicht verwechselt werden mit dem Europäischen Rat. Im Europäischen Rat kommen die Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU und dem Kommissionspräsidenten zusammen. Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.
Der Vositzende des Europäischen Rates wird von den Staats- und Regierungschefs ernannt. Seine Amtszeit dauert 2 1/2 Jahre (einmal erneuerbar).
Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union (oft auch nur als "der Gerichtshof" bezeichnet) wurde 1952 durch die sogenannten Pariser Verträge eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Rechtsvorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewandt werden. Er ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden.
Europäischer Rechnungshof
Der Rechnungshof prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union und kontrolliert, ob der Haushaltsplan der EU wirtschaftlich ausgeführt wird.
Europäische Ombudsfrau
Die Ombudsfrau ist befugt, von jeder Bürgerin und jedem Bürger der Union Beschwerden über EU-Einrichtungen oder -Missstände entgegenzunehmen. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden der EU zu vermitteln.
Wenn Sie sich über Beschwerdemöglichkeiten informieren wollen, finden Sie auf den Seiten der Europäischen Ombudsfrau alle wichtigen Rahmendaten, inklusive Beschwerdeformular.
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde 2001 geschaffen. Der Datenschutzbeauftragte hat sicherzustellen, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialsausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein beratendes Organ der Europäischen Institutionen. Es vertritt die "organisierte Bürgergesellschaft", das heißt Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessensgruppen. In politischen Gesprächen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament legt der EWSA ihren Standpunkt dar und vertritt ihre Interessen.
Ausschuss der Regionen
Auch der Ausschuss der Regionen (AdR) ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht. Er gewährleistet, dass sie ihren Standpunkt zur Politik der Europäischen Union einbringen können und dass regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Der AdR muss in Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen, zum Beispiel Regionalpolitik, Umwelt, Bildung und Verkehr, angehört werden.