Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde bereits im Jahr 2011 verabschiedet und trat als völkerrechtlicher Vertrag im August 2014 in Kraft. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft. Bereits in der Präambel wird anerkannt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen beziehungsweise Geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Gleichstellungsarbeit wird demnach per se als Präventionsarbeit anerkannt. Kommunale Gleichstellungsarbeit muss folglich die in der Konvention gesetzten Vorgaben im Sinne der Ausstrahlungswirkung zwingend mitdenken.
Kommunaler Beitrag zur Umsetzung
Während die Verantwortung für die lückenlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in vielen Bereichen in die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder fällt wie beispielsweise im Kontext materiellen Rechts, Ermittlungen und Strafverfolgung oder auch Migration und Asyl können die Kommunen einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Konvention und somit zur Prävention, zum Schutz und zur Unterstützung (potentiell) Betroffener von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt leisten.