Hilfe bei Krisen und Sorge um Kinder in Nürnberg

Telefon - Hotline Frühe Hilfen & Kinderschutz

für (werdende) Eltern, Kinder, Jugendliche, Bürger/-innen, Verwandte, Nachbarn, Fachkräfte

Hinweise und Mitteilungen zum Kinderschutz

Sie beobachten oder machen sich Sorgen, dass ein Kind oder ein Jugendlicher gefährdet sein könnte? Hinweise und Mitteilungen zum Schutz junger Menschen können Sie rund um die Uhr über die Telefon-Hotline an das Jugendamt übermitteln. Sie können dabei auch anonym bleiben. Bitte nehmen Sie unbedingt telefonisch Kontakt zu uns auf, damit wir zeitnah helfen können. Bitte sehen Sie unbedingt von einer schriftlichen Übermittlung ab.


Koordinierende Kinderschutzstelle

„Ich bin am Ende, ich weiß nicht weiter“ – das haben fast alle Eltern schon einmal gedacht. Mit Kindern lernt man immer wieder seine Grenzen kennen. Zum Glück muss man gerade dann nicht alles alleine schaffen….

An der Telefon-Hotline der Stadt Nürnberg erhalten Sie rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr Hilfe und Unterstützung durch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.
Zum Beispiel wenn Sie

  • unerwartet ein Kind bekommen,
  • wenn Sie nicht weiter wissen,
  • wenn Ihr Kind viel schreit, nicht schläft, trotzt,
  • wenn Sie überfordert oder mit Ihren Kräften am Ende sind,
  • wenn Sie sehr schnell konkrete Unterstützung benötigen,
  • wenn Sie gerade verlassen werden,
  • wenn Sie kein Geld mehr haben,
  • wenn Sie eine Kündigung erwarten.

Rufen Sie uns an! Lieber einmal zu viel! Wir kümmern uns darum, dass Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen. Unsere Fachkräfte werden mit Ihnen die Situation, die Ihnen Sorgen bereitet, klären und helfen, die nächsten Schritte zu finden. Wir stehen mit vielen Diensten und Einrichtungen in Kontakt und vermitteln bei Bedarf an die passenden Stellen im Nürnberger Hilfenetz weiter.

Auch wenn Sie sich als Bürgerinnen und Bürger, als Nachbarn, als Verwandte oder auch als Fachkraft in Ihrer Arbeit Sorgen um ein Kind machen, wenn Sie sich fragen, ob ein Kind, das Sie kennen, vielleicht gefährdet ist und zu Schaden kommen könnte, sind unter dieser Telefonnummer rund um die Uhr Fachkräfte zu sprechen.

Die Fachkräfte an der Telefon-Hotline stehen unter Schweigepflicht und die Beratungen finden auf Wunsch hin anonym statt. So können Sie sich erst über alle Möglichkeiten beraten lassen und dann entscheiden, wie Sie vorgehen wollen.


Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in Nürnberg

Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) besteht neben dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) seit vielen Jahren als zentrale Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in familiären Notsituationen, Krisen und Konflikten. Der KJND berät Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und ist rund um die Uhr telefonisch als auch vor Ort über die Telefon-Hotline 09 11 / 2 31-33 33 erreichbar. Zentrale Aufgabe des KJND ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen des Schutzauftrags muss das Jugendamt Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen abwenden und sie vor Vernachlässigung, Mißhandlung oder Missbrauch schützen. Wenn die Situation zu Hause das Wohl des Kindes gefährdet und die Gefahr nicht durch Unterstützung abgewendet werden kann, organisiert der KJND im Rahmen des Schutzauftrags Inobhutnahmen. Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bekommen dann eine sichere Unterkunft im KJND so lange bis geklärt ist, wie der weitere Verlauf oder die Rückkehr zu den Eltern gestaltet werden kann.

Säuglinge und kleine Kinder bis zu circa 3 Jahren (und zum Teil auch ihre Geschwister) werden in diesen Fällen in Familien betreut, nämlich von Fachkräften der


Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) hilft Familien in Notlagen. Ziel ist, die Ressourcen eines jeden Einzelnen zu fördern und individuell auf die Bedürfnisse der Familien einzugehen. Der ASD ist für alle Nürnberger Familien mit Kindern, Jugendliche oder jungen Erwachsenen unter 21 Jahren sowie für Frauen, die ein Kind erwarten, zuständig. Der ASD berät unter anderem zu allgemeinen Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung inklusive Umgangskontakt, bei wirtschaftlichen Notlagen und er berät junge Menschen im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe). Zudem bietet der ASD Schutz und Hilfe bei familiären Krisen und bei Kindeswohlgefährdung.

Die Beratung und Unterstützung ist kostenlos.
Die Fachkräfte unterstehen der Schweigepflicht.

Tägliche Sprechstunden ohne Voranmeldung von 8.30 bis 10 Uhr.


Elternrechte und -pflichten

Eltern haben das Recht, aber auch die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Das ist im Grundgesetz geregelt. Damit sind sie dafür verantwortlich, dass die Rechte ihrer Kinder gewahrt werden und sie vor Gefährdungen geschützt werden. Wenn es Eltern nicht gelingt, ihrer Aufgabe ausreichend nachzukommen, haben alle Erwachsenen in der Gemeinschaft und insbesondere die staatlichen Stellen die Pflicht, das Recht der Kinder auf Fürsorge und Schutz sicherzustellen.

Im Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2 heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Schutz für Kinder und Jugendliche

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