Angebote für verwaiste Eltern und trauernde Geschwister
Eltern, deren Kind verstorben ist, befinden sich in einer außergewöhnlich schmerzhaften Lebenssituation.
Auf ihrem Weg durch die Trauer können sich betroffene Eltern von ausgebildetem Fachpersonal, sogenannten Trauerbegleitern betreuen lassen. In Nürnberg und Umgebung gibt es zahlreiche Angebote, dank derer die Trauer nicht allein bewältigt werden muss.
So gibt es Selbsthilfegruppen von Betroffenen für Betroffene. Gerade die Erfahrung, nicht allein mit dem Schmerz und der Trauer um das eigene Kind zu sein, aktuelle Ängste und Kummer frei formulieren zu können, hilft vielen Betroffenen.
Neben Gruppen von und für Betroffene bieten einige Vereine Trauerspaziergänge, Runden speziell für Väter, oder auch Kreativangebote an.
Der Trauerweg eines Jeden ist so individuell, dass es keine pauschale Antwort geben kann auf die Frage, was nach dem Tod des eigenen Kindes helfen kann.
In einer Sprechstunde für Sternenkind - Familien und Angehörige können Fragen, Sorgen, Nöte sowie Rechtliches und Organisatorisches besprochen werden. Das Angebot, immer dienstags, findet via Zoom statt und kann bei Bedarf auch anonym erfolgen.
Wenn in einer betroffenen Familie schon Geschwister da sind, findet man sowohl in der Sprechstunde, als auch über die meisten weiteren Angebote, Anlaufstellen, um die Trauer der Kinder zu begleiten.
Informationen finden Sie hier:
Sternenkind
Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die vor, während oder nach der Geburt verstorben sind. Die Bezeichnung ist unabhängig von der Schwangerschaftswoche und macht somit eine große Anzahl an Frauen zu Betroffenen.
Der Begriff „Sternenkind“ umfasst neben Fehlgeburt, Totgeburt und Neugeborenentod auch Fälle von plötzlichem Kindstod, Tod im Kindesalter und Tot durch Schwangerschaftsabbruch.
Bei einem Sternenkind wird gesetzlich zwischen den oben genannten Toden unterschieden, dementsprechend gelten unterschiedliche Rechte und Ansprüche.
Fehlgeburt
Im fachlichen Kontext wird der Begriff Fehlgeburt verwendet, wenn Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche (23+0) im Bauch der Mutter sterben oder ohne Lebenszeichen zur Welt kommen.
Fehlgeburt
Vermutlich hat Ihr Gynäkologe/ Gynäkologin bei einer Untersuchung festgestellt, dass das Herz Ihres Kindes nicht mehr schlägt. Warum gerade Sie betroffen sind, warum gerade Ihr Kind nicht mehr lebt, sind sicherlich Fragen, die Sie jetzt neben der Trauer bewegen.
In den meisten Fällen findet sich dafür keine wirkliche Erklärung. Es passiert einfach.
Wichtig ist: es ist nicht Ihre Schuld, dass das Herz Ihres Kindes nicht mehr schlägt.
Die ersten Symptome einer Fehlgeburt sind i. d. R. Blutungen, Schmerzen bzw. Wehen und/oder der Abgang von Fruchtwasser.
In Deutschland wird in der Regel bei einer Fehlgeburt eine sogenannte "Ausschabung" - fachlich auch Abrasio oder Kürettage genannt - vorgenommen. Dies stellt einen kleinen chirurgischen Eingriff dar, bei dem vaginal das verstorbene Kind sowie die Gebärmutterschleimhaut entfernt werden. Medizinisch ist dieser Eingriff meist nicht unbedingt notwendig.
"Kleine Geburt"
Sie dürfen Ihr Kind auch selbst zur Welt bringen. Diese sog. "Kleine Geburt" sollte lediglich in regelmäßigen Abständen medizinisch überwacht werden und kann auf Wunsch auch in einer Klinik erfolgen.
Nicht selten erleben die Mütter ihre Fehlgeburt Zuhause und das Kind wird in der Toilette weggespült. Das kann sehr traumatisch sein und die betroffenen Frauen fühlen sich „doppelt“ schuldig.
Vorsorge treffen
Wenn Sie wissen, dass Ihnen diese kleine Geburt bevorsteht, können Sie Vorsorge treffen, indem Sie sich ein Sieb und ein kleines Gefäß neben die Toilette stellen, damit das Kind auffangen, um dann überlegen zu können, welchen letzten Ort sie ihm geben wollen.
Hebammenbegleitung
Mütter haben auch bei einer Fehlgeburt Anspruch auf Hebammenleistungen, die diese mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Die Begleitung durch eine Trauerbegleiterin oder Doula ist ebenso möglich.
Mutterschutz
Nach einer Fehlgeburt besteht weder Anspruch auf Mutterschutz noch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Die Mutter kann jedoch, wenn nötig, vom Arzt mit der entsprechenden Begründung arbeitsunfähig geschrieben werden. Dies erfolgt in der Regel durch den/die Gynäkologen/-in zunächst für zwei Wochen und kann dann von dem/der Hausärzt/-in – auch unter Hinzuziehung weiterer Fachärzte/-innen, z.B. eines/ einer Psychiater/-in bei anhaltender Trauer, entsprechend verlängert werden. Es greifen die Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) und im Anschluss daran für Krankengeld (§3 EntgFG – Entgeltfortzahlungsgesetz).
Nach Änderung des Mutterschutzgesetzes gilt seit dem 30.05.2017 bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche ein Kündigungsschutz für die betroffene Mutter (§9 MuSchG).
Bestattung
Das Bestattungsrecht ist Landesrecht, d.h. in jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen.
Grundsätzlich gilt, dass in allen Bundesländern ein Bestattungsrecht für Kinder, die als Fehlgeburt bezeichnet werden, besteht. Eine Ausnahme ist Bremen – dort gibt es dieses Bestattungsrecht erst ab der 12. Schwangerschaftswoche. Allerdings ist es mit einer Ausnahmegenehmigung, die jeder stellen kann, auch früher möglich.
Eine Bestattungspflicht für Kinder, die als „Fehlgeburt“ bezeichnet werden, gibt es bundesweit nur in Nordrhein-Westfalen und in Bayern.
Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer Gemeinschaftsbestattung und einer individuellen Bestattung zu wählen. Die Gemeinschaftsbestattung wird in der Regel vom Krankenhaus in einem Turnus von 1x jährlich bis 1x monatlich durchgeführt. Diese Gemeinschaftsbestattungen sind üblicherweise kostenfrei für die Eltern.
Bei Gemeinschaftsbestattungen ist zu beachten, dass i. d. R. keine persönlichen Gegenstände an der Grabstelle abgelegt werden können. Zudem kann kein individueller Abschied erfolgen, welcher für viele Familien aber wichtig ist. Auch erscheint der Name des Kindes nicht auf dem Grabstein/der Inschrift.
Bei der individuellen Bestattung gibt es Wahlmöglichkeiten zwischen:
- Erd- oder Feuerbestattung
- Beisetzung in einem bereits bestehenden Familiengrab oder eigener Grabstätte
Beurkundung einer Fehlgeburt
Laut § 31, 3 PStV (Personenstandsverordnung) handelt es sich um eine Fehlgeburt, wenn das Kind bei der Geburt keine Lebenszeichen zeigt und unter 500g wiegt oder die 24. Schwangerschaftswoche (23+0) nicht erreicht hat. Diese Kinder werden im Normalfall nicht beurkundet.
ABER:
Durch eine Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung gibt es für Eltern von Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche tot zur Welt kommen, die Möglichkeit, ihr Kind beim Standesamt dauerhaft eintragen zu lassen und ihm damit auch offiziell eine Existenz zu geben.
Das Gesetz ist am 15.05.2013 in Kraft getreten. Somit haben alle Eltern das Recht, ihr Kind eintragen zu lassen. Die Eintragung kann auch von nur einem Elternteil angezeigt werden.
Eltern, die einen Nachweis über ihre Fehlgeburt/Abort/Ausschabung haben, können diese Bescheinigung auch nachträglich beantragen. Sie ist nicht von der Schwangerschaftsdauer oder dem Gewicht des verstorbenen Kindes abhängig und gilt auch für Eltern, deren "Sternenkind" bereits vor dem Inkrafttreten dieser Regelung nicht lebend zur Welt gekommen ist.
Dafür wird der Personalausweis der beantragenden Person und eine Bescheinigung vom Arzt über die Fehlgeburt oder der Mutterpass (i. d .R. erst nach der 12. Schwangerschaftswoche vorhanden) benötigt. Die Kosten betragen ca. 10 Euro – es gibt aber auch Standesämter, die das Formular kostenfrei ausstellen.
In der Regel ist es ratsam, zunächst beim zuständigen Standesamt anzurufen und den Wunsch zu äußern, eine solche Bescheinigung ausgestellt zu bekommen. So kann man in Erfahrung bringen, welche Papiere genau benötigt werden und oftmals haben die Standesämter die Bescheinigung zur Abholung schon fertig ausgestellt.
Totgeburt/Stille Geburt
Im fachlichen Kontext wird der Begriff „Totgeburt“ verwendet, wenn ein Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht ab 500g ohne Lebenszeichen zur Welt kommt.
Die Verwendung des Begriffes der „stillen Geburt“ kommt aus dem Englischen und rührt daher, dass ein Kind bei der Geburt nicht weint/schreit, weil es bereits verstorben ist.
Das Erleben einer solchen Situation ist für Eltern oftmals traumatisch, wenn sie nicht gut vorbereitet und begleitet wird.
Es gibt unzählige Ursachen dafür, dass Kinder bereits im Mutterleib oder aber während der Geburt sterben.
Wenn ein Kind bereits im Mutterleib verstorben ist, erfolgt die Geburt für gewöhnlich vaginal. Dieser Vorgang ist wichtig für die körperliche Abfolge, aber auch für den seelischen Weg der Mutter.
Solch eine Geburt wird mit Hormonen eingeleitet und kann sich über mehrere Tage (i. d. R. etwa drei - in Einzelfällen auch mehr) hinziehen, was zum einen daran liegt, dass es eigentlich noch nicht Zeit für die Geburt ist und zum anderen die Mithilfe des Kindes fehlt.
Von außen betrachtet mag das wie eine zusätzliche und unnötige Strapaze aussehen und auch für die betroffenen Eltern ist das eine fast nicht auszuhaltende Situation. Aber für die Verarbeitung des Geschehenen ist es ein wertvoller und wichtiger Prozess, was auch viele Eltern im Nachgang bestätigen.
Hebammenbegleitung
Die Mütter haben auch bei einer Totgeburt Anspruch auf Hebammenleistungen, die diese mit der Kasse abrechnen kann.
Mutterschutz
Bei einer Totgeburt, bzw. beim Tod des Kindes nach der Geburt, besteht Anspruch auf Mutterschutz und auf Mutterschaftsgeld.
Nach §6 MuSchG und Ausführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im „Leitfaden zum Mutterschutz“ vom Mai 2020 stehen den Müttern bis zu 18 Wochen Mutterschutz zu. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- 8 Wochen nach der Entbindung.
- 4 Wochen zusätzlich bei entsprechender Früh- oder Mehrlingsgeburt (zwischen 500-2500g), die vom Krankenhaus bescheinigt werden muss.
- bis zu 6 Wochen von der Schutzfrist vor der Geburt, die nicht an Anspruch genommen werden konnte.
Sind diese 18 Wochen nicht ausreichend, kann der Mutter von dem Arzt/der Ärztin mit der entsprechenden Begründung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Dies erfolgt in der Regel auch unter Hinzuziehung weiterer Fachärzte /Fachärztinnen z.B. eines Psychiaters/einer Psychiaterin bei anhaltender Trauer. Danach greifen die Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) und danach die Zahlung von Krankengeld (§3 EntgFG – Entgeltfortzahlungsgesetz).
Bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz (§9 MuSchG).
Bestattung
In allen Bundesländern besteht ein Bestattungsrecht für totgeborene Kinder.
Zudem gibt es für totgeborene Kinder in Bayern eine Bestattungspflicht.
Die Eltern haben neben der individuellen Bestattung i. d. R. auch weiterhin die Möglichkeit, ihr Kind vom Krankenhaus im Rahmen einer Gemeinschaftsbestattung beisetzen zu lassen. Die evtl. Voraussetzungen dafür müssen beim jeweiligen Krankenhaus erfragt werden.
Die Gemeinschaftsbestattung wird in der Regel vom Krankenhaus in einem Turnus von 1x jährlich bis 1x monatlich durchgeführt. Diese Gemeinschaftsbestattungen sind üblicherweise kostenfrei für die Eltern.
Bei Gemeinschaftsbestattungen ist zu beachten, dass i. d. R. keine persönlichen Gegenstände an der Grabstelle abgelegt werden können und auch ein individueller Abschied nicht möglich ist. In manchen Situationen ist aber genau dies enorm wichtig für den Bewältigungsprozess der Eltern.
Bei der individuellen Bestattung gibt es Wahlmöglichkeiten zwischen:
- Erd- oder Feuerbestattung
- Beigabe in einem bereits bestehenden Familiengrab oder eigener Grabstätte
Beurkundung einer Totgeburt
Laut § 31, 2 Personenstandsverordnung (PStV) handelt es sich um eine Totgeburt, wenn das Kind bei der spontanen Geburt keine Lebenszeichen zeigt und ab 500g wiegt bzw. die 24. Schwangerschaftswoche (23+0) erreicht hatte.
Eine Totgeburt wird mit einer Geburtsurkunde mit dem Vermerk „tot geboren“ beurkundet. Diese wird (i. d. R. vom Krankenhaus) beim Standesamt beantragt.
Dafür müssen folgende Papiere vorgelegt werden:
- bei verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber, die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen (bekommt man beim Jugendamt bei der Anerkennung der Vaterschaft),
- ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
- eine Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus oder Geburtshaus bzw. der Hebamme bei Hausgeburten.
Auffällige pränatal -medizinische Diagnose
Nutzen Eltern das Angebot der Pränataldiagnostik, tun sie das in der Hoffnung, dass bei ihrem Kind alles in Ordnung ist.
Bei einem geringen Prozentsatz der Kinder wird jedoch eine Auffälligkeit diagnostiziert.
Eltern sind dann verständlicherweise unsicher und in großer Sorge.
Eltern stehen dann plötzlich vor der Entscheidung, über das zukünftige (Weiter-)Leben des Kindes zu bestimmen.
Hier ist eine gute und erfahrene Begleitung eine wertvolle Unterstützung.
Weitertragen und Palliative Geburt
Nach erfolgter pränatal- medizinischer Diagnose gibt es folgende Wege:
- Bei einer festgestellten/drohenden Behinderung oder Beeinträchtigung des Kindes gibt es die Möglichkeit, sich während der Schwangerschaft schon ausführlich über die jeweilige Erkrankung zu informieren und sich dementsprechend auf die Geburt und das Leben danach mit dem Kind vorzubereiten.
- Bei einer sog. infausten, d.h. mit dem Leben nicht zu vereinbarenden Diagnose gibt es ebenfalls die Möglichkeit, die Schwangerschaft weiterzutragen und sich dann auf eine sog. „palliative Geburt“ vorzubereiten. Hierbei wird das Kind nach der Geburt nicht maximal – versorgt, sondern palliativ. So bleibt dem Kind die Entscheidung überlassen, wann es gehen möchte.
Schwangerschaftsabbruch
Sofern das Kind eine Behinderung hat oder sogar ein sog. infaustes (nicht mit Leben zu vereinbarendes) Leiden, dann sind die Eltern hilflos und verlieren oftmals den Boden unter den Füßen.
Meistens werden sie recht schnell mit dem Vorschlag des Schwangerschaftsabbruchs konfrontiert. Eltern sollten sich auch hier sowohl Zeit zum Nachdenken und Entscheiden nehmen, als auch Hilfe durch eine erfahrene Begleitung suchen.
Tod des Neugeborenen
Eine Schwangerschaft dauert in der Regel 40 Wochen (280 Tage).
Kinder, die vor Vollendung der 37. Woche geboren werden, werden als „frühgeboren“ bezeichnet. Als Ursache dafür gibt es unzählige Gründe.
Frühgeborene Kinder können ganz ohne Komplikationen zur Welt kommen.
In manchen Fällen werden Kinder im sog. Brutkasten versorgt.
In besonders frühen Stadien aber hängt das Leben dieser Kinder oftmals am seidenen Faden.
Für betroffene Eltern ist das eine unglaublich belastende Situation in der Angst und Hoffnung ausgeprägte Emotionen sind. Der Tod eines frühgeborenen Kindes kann trotz aller Maßnahmen im Krankenhaus und der ständigen Überwachung ganz plötzlich eintreten.
Bestattung
Für Ihr Kind gilt eine Bestattungspflicht. Es gibt Wahlmöglichkeiten zwischen:
- Erd- oder Feuerbestattung
- Beigabe in einem bereits bestehenden Familiengrab oder eigener Grabstätte
Beurkundung
Die Geburt des Kindes wurde mit einer Geburtsurkunde beurkundet. Stirbt das Kind nun, wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt.
Für die Ausstellung der Urkunde wird ein Ausweisdokument, die Geburtsurkunde sowie eine Bescheinigung über den Tod des Kindes benötigt.
Oftmals wird dies bereits durch das Krankenhaus auf den Weg gebracht oder man kann es durch einen, mit einer Vollmacht der Eltern ausgestatteten Bestatter, erledigen lassen.
Zeit für Abschied
Um sich von seinem Sternenkind zu verabschieden, gibt es viele unterschiedliche Wege.
Während Frauen sich bei einer Fehlgeburt oft überrumpelt fühlen und am nächsten Tag bereits im Operationssaal liegen, wäre es an dieser Stelle hilfreich, sie darüber aufzuklären, dass sie sich auch für eine sogenannte „kleine Geburt“ entscheiden können. Dabei wartet die Schwangere auf die Geburt und lässt den eigenen Körper mit seinem individuellen Zyklus auf eine selbstbestimmte Geburt hinarbeiten. Trauerbegleiterinnen sprechen häufig davon, dass der Körper das Kind dann gehen lässt, wenn auch im Kopf der Mutter angekommen ist, was passiert ist und sie anfängt, sich damit auseinanderzusetzen. Für die Trauer und den Abschied ist dieser Weg für viele Mütter wesentlich hilfreicher.
Die Zeit direkt nach der Geburt ist in jeder Hinsicht die wichtigste Zeit, die es sinnvoll zu nutzen gilt. Die Situation verstehen, annehmen, akzeptieren und die Zeit mit Erinnerungen füllen. Möglich ist fast alles: Berührungen, Fotos, je nach Größe Finger-, Hand- und Fußabdrücke. Weiter gibt es viele Ideen für greifbare Erinnerungen: Geburtskarten, Traueranzeigen, Namenseintragung beim örtlichen Standesamt, Figuren, Kleidungsstücke, Kerzen, bedeutungsvolle Steine und Haarsträhnen oder Muttermilch für Erinnerungsschmuckstücke.
Bestattung
Im Prinzip unabhängig von der Schwangerschaftswoche sehen sich Eltern mit einer Bestattung konfrontiert. Während bis vor kurzem fehlgeborene Kinder noch häufig im Kliniksondermüll entsorgt wurden, haben Eltern für Geburtsgewichte unter 500g Geburtsgewicht ein Bestattungsrecht. Heißt, eine individuelle Bestattung mit eigener Grabstätte oder Gemeinschaftsbeisetzung ist möglich. Bei Geburtsgewichten über 500g oder ab Schwangerschaftswoche 24 haben Eltern eine Bestattungspflicht.
Umgang mit Freunden und Angehörigen
Oftmals fragt man sich, wie man als Familie und Freunde mit den betroffenen Eltern am besten umgeht. Am wichtigsten ist Einfühlungsvermögen. Sätze wie: "Das war doch noch nichts", "ihr seid noch so jung und könnt noch viele Kinder bekommen", "das hat nicht sollen sein", "wer weiß wofür es gut war", "das passiert so vielen Frauen" oder "lieber gar kein Kind als eines mit Behinderung", sollte man bei sich behalten. Sie sind verletzend, übergriffig und schlicht unangebracht.
Hilfreicher ist es, ein offenes Ohr zu haben, die Betroffenen einfach erzählen zu lassen, Hilfe anbieten, Essen kochen, gemeinsame Erinnerungen schaffen und schlicht anwesend, statt abwesend zu sein. Oftmals kristallisieren sich in solchen traurigen, schweren Lebensphasen verlässliche Freundschaften heraus.
Trauer
Die Trauer über das verstorbene Kind wird Eltern in den meisten Fällen ein Leben lang begleiten, wenngleich sie sich mit der Zeit verändern wird. Im Übrigen trauert jeder anders. Während die „Sternenmama“ weint, muss das nicht für den „Sternenpapa“ gelten. Das bedeutet aber nicht, dass er nicht trauert. Paare müssen sich hier im Klaren sein, dass jeder anders trauert und der Trauer des Partners Raum geben.
Trauerbegleitung
In der akuten Trauerphase ist es hilfreich, sich Hilfe zu suchen. Sei es eine Trauerbegleitung zu kontaktieren oder einen Sternenkindertreff zu besuchen. Das Vernetzen mit anderen Sternenkind -Eltern kann Kraft und Halt geben sowie das Gefühl, nicht alleine zu sein. Aber hier ist es wichtig zu betonen: dieser Weg des Austausches muss nicht jedem guttun.
Tun, was guttut
Wenn ein stilles Beisammensein mit dem Partner, der Freundin, dem Opa oder der Oma hilfreich ist, tun Sie das. Tun Sie, was Ihnen guttut, denn das ist doch das Wesentliche!
Kinderwunsch
Vielen Paaren bleibt der Kinderwunsch erhalten. Es ist unmöglich, allgemeingültige Tipps für eine Folgeschwangerschaft zu geben. In den meisten Fällen hat eine Folgeschwangerschaft an Leichtigkeit und Urvertrauen verloren, dafür an Ängsten und Unsicherheit gewonnen.
Eine klare Kommunikation gegenüber der/dem Facharzt/Fachärztin, der Hebamme/Doula oder Familienbegleiterin kann hilfreich sein. Sofern die wesentlichen Ansprechpartnerinnen der Folgeschwangerschaft über die Ängste und Sorgen Bescheid wissen, können außerplanmäßige Untersuchungen, Besprechungen und Hilfestellungen gegeben werden.
Sprechstunde
Über Sternenstaub e.V., dem Verein für Eltern von Sternenkindern gibt es wöchentlich die „Sternstunde“.
Vormittags von 9 -11 Uhr und abends von 20 - 22 Uhr können Eltern von Sternenkindern ihre Fragen stellen. Die Sprechstunde findet online via Zoom statt und kann dementsprechend auch anonym gehalten werden. Offen ist diese Sprechstunde für alle Betroffene, die frisch mit der Diagnose konfrontiert sind, Betroffene, die auch nach einer gewissen Zeit noch immer trauern, Familien, die sich in der Folgeschwangerschaft befinden, Personen, deren Erlebtes schon Jahre zurückliegt, betroffene Großeltern, Freunde, Nachbarn und alle, die zum Thema Fragen, Sorgen, Anliegen haben.
Infos zur Sprechstunde, zum Verein, Kontakt zu Trauerbegleitenden sowie Hinweise zu rechtlichen und organisatorischen Dingen sind hier zu finden:
Begleitung, Beratung und Gruppenangebote
Netz für trauernde Eltern
Regionale und bundesweite Informationen, die auf dem Trauerweg helfen können.
Zoff + Harmonie
Die Familienbildung der katholischen Stadtkirche Nürnberg bietet verschiedene Angebote für verwaiste Eltern an:
- Gesprächsrunde für Eltern nach dem frühen Tod eines Kindes
- Gesprächsgruppe für Väter frühverstorbener Kinder
- Rückbildungskurs für Frauen
„Krisendienst Mittelfranken“ Hilfe für Menschen in seelischen Notlagen
Der Krisendienst Mittelfranken leistet in den Abend- und Nachtstunden Hilfe für Menschen in seelischen Notlagen und für Angehörige, Freunde oder Bekannte, die sich deshalb Sorgen machen.
Krisendienst Mittelfranken
Kontakt
Telefon 09 11 / 42 48 55 0
Lacrima - Die Johanniter
Die Johanniter bieten mit Lacrima Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen.
Selbsthilfegruppen
Die Selbsthilfekontaktstelle Kiss Mittelfranken e. V. informiert Sie über Gruppen und Treffpunkte.
Herzenskinder – Andacht für verwaiste Eltern
Weitere Infos und Termine:
Erzbistum Bamberg - Angebote für Mittelfranken
Auf der Website des Erzbistums Bamberg finden Sie Angebote in Nürnberg und Mittelfranken.
KONY e.V. - Café Zukunft in Kalchreuth
KONY e.V. ist ein Förderverein für verwaiste Eltern und betroffene Geschwister. Infos und Termine sowie Kontaktdaten unter
Trauercafé - Evangelische Fachstelle Alleinerziehende
Beim offenen Trauercafé im Haus Eckstein steht jeder Termin unter einem Thema. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Sternenkinder
Bindungs- und bedürfnisorientierte Familienbegleiterin, Fehlgeburts- und Sternenkindbegleiterin, Begleitung für verwaiste Eltern