Schwanger – was nun?
Hilfetelefon für Schwangere in Not
Telefonnummer: 0800 40 40 020
Schwanger - Was nun?
Sie sind schwanger? Für viele ein Grund zu großer Freude, doch nicht jede Frau kann sich über diese Nachricht freuen. Ist eine Schwangerschaft ungeplant eingetreten, kann diese Nachricht wie ein Schock wirken. Zweifel, Unsicherheit, Ängste und viele Fragen stürmen auf die betroffene Frau und möglicherweise auch auf ihren Partner ein.
Mit der Entscheidung, wie es nun weitergehen soll, sind Sie in dieser schwierigen Situation nicht auf sich alleine gestellt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, über die Sie informiert sein sollten, um für sich eine gute Entscheidung treffen zu können. Zum Beispiel Kenntnis der Unterstützungsangebote, um eine gemeinsame Perspektive mit einem unerwarteten Kind entwickeln zu können, aber auch von Alternativen, wie die „Vertrauliche Geburt“, eine „Anonyme Entbindung“, eine Pflege- oder Adoptionsvermittlung oder über einen Schwangerschaftsabbruch.
Lassen Sie sich alle Möglichkeiten aufzeigen und sich bei Ihrer Entscheidungsfindung begleiten! Egal zu welchem Entschluss Sie kommen, Sie werden auf Ihrem Weg respekt- und vertrauensvoll unterstützt.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns unter 0911 / 2 31-33 33 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über eine sichere Verbindung an unser
Schwangerschaftskonfliktberatung in Nürnberg
Ein Schwangerschaftsabbruch kann in Deutschland bis zur 12ten Schwangerschaftswoche straffrei durchgeführt werden. Da die Entscheidung langfristige Folgen hat, sollte sie immer sehr gründlich überlegt und abgewogen werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist daher, dass vor einem Schwangerschaftsabbruch eine „Schwangerschaftskonfliktberatung“ durchgeführt und eine „Beratungsbescheinigung“ ausgestellt wird. Hauptansprechpartnerinnen sind dafür die staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen. Die Beratung ist kostenfrei.
Zur Ausstellung der Beratungsbescheinigung müssen Sie Ihren Namen nennen, die Beratungsstelle ist jedoch gesetzlich zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch können Sie zu einem/er Frauenarzt/-ärztin gehen, bei dem/der dann der Abbruch durchgeführt wird.
Was können Sie im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung erwarten?
- vertrauensvolle und ergebnisoffene Begleitung bei der persönlichen Konfliktklärung.
- Informationen über Sozialleistungen und andere Unterstützungsformen, wie z.B. Kinderbetreuung.
- Informationen zur Vereinbarkeit von Kind mit Beruf oder Ausbildung.
- Informationen über Pflege- und Adoptionsstellen.
- Medizinische Aufklärung bzgl. des operativen Eingriffs.
- Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten des Eingriffs.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Ihnen auch nach einem Schwangerschaftsabbruch oder bei Überschreitung der 12-Wochen-Frist zur Verfügung.
In Nürnberg führen folgende staatlich anerkannte Beratungsstellen die Schwangerschaftskonfliktberatung durch:
Beratung und Hilfe ohne Ausstellung eines Beratungsnachweises wird auch von der Caritas e.V. angeboten:
Informationen zu einem Abbruch nach der 12. Woche und über das Familienhilfeänderungsgesetz
Vertrauliche Geburt
Die vertrauliche Geburt ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren für Frauen, die ihr Kind medizinisch sicher, aber ohne Preisgabe der eigenen Identität zur Welt bringen möchten. Das heißt, Sie entbinden in einer geburtshilflichen Einrichtung, ohne jedoch Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen und bleiben damit unbekannt. Das Kind verbleibt nach der Entbindung zuerst in der Klinik und wird anschließend in einer Pflege- oder Adoptionsstelle sicher untergebracht. Ihre elterliche Sorge ruht, für das Kind wird ein gesetzlicher Vormund eingesetzt und ein Adoptionsverfahren eingeleitet.
Wie funktioniert das?
Zentrale Anlaufstelle für Sie als betroffene Frau ist eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (Schwangerenberatungsstelle) Ihrer Wahl. Bitte nehmen Sie Kontakt auf, Sie werden umgehend einen Termin erhalten! Eine Beraterin informiert Sie über das gesamte Verfahren und leitet alles Notwendige in die Wege. Sie steht unter Schweigepflicht und begleitet und berät Sie bis nach der Entbindung. Nur sie erfährt Ihren richtigen Namen, denn für die Geburt im Krankenhaus und alle weiteren Schritte wählen Sie für sich ein Pseudonym.
Herkunftsnachweis
Ihre Beraterin schreibt Ihre persönlichen Daten in einen sogenannten „Herkunftsnachweis“, der am Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt wird. Alle mit der Entbindung und der Vor- und Nachsorge entstandenen Kosten werden dann vom Bund übernommen. Für Sie als Mutter fallen keine Kosten an.
Im Gegensatz zur „anonymen Entbindung“ hat bei der „vertraulichen Entbindung“ das Kind über den Herkunftsnachweis ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, seine leibliche Herkunft zu erfahren – wie wir wissen ein sehr wichtiger Schritt für seine Entwicklung. In Ausnahmefällen ist es für Sie als Mutter jedoch auch dann noch möglich, dies zu verhindern.
Im Krankenhaus
Sollten bereits Wehen eingesetzt haben und Sie noch keinen Kontakt zu einer Schwangerenberatungsstelle aufgenommen haben, begeben Sie sich in ein Krankenhaus Ihrer Wahl. Geben Sie dort sofort an, vertraulich entbinden zu wollen, das Personal wird dann alle weiteren Schritte in die Wege leiten. Wichtig ist dabei, dass Sie nicht Ihren Namen preisgeben oder Ihre Krankenversicherungskarte vorzeigen.
Anonyme Geburt
Schwanger und keiner darf es erfahren?
Eine anonyme Entbindung ermöglicht Frauen, ihr Kind sicher und medizinisch gut versorgt im Krankenhaus zu gebären und im Anschluss an die Entbindung ohne Preisgabe der eigenen Identität (Name und Adresse) abgeben zu können.
Ziel ist es, Frauen in einer belasteten oder für sie ausweglosen Lebenslage zu unterstützen, ihr Kind sicher zur Welt bringen und anschließend in Obhut geben zu können. Ein wichtiges Anliegen ist dabei, eine strafrechtlich relevante Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen zu verhindern.
Im Unterschied zur sogenannten „Vertraulichen Geburt“ hat das Kind bei einer anonymen Geburt jedoch nicht die Möglichkeit, später zu erfahren, wo seine biologischen Wurzeln liegen.
In den Prozess der anonymen Geburt in Nürnberg sind folgende Stellen eingebunden:
1. Klinikum Nürnberg Süd
Das Personal der Geburtshilfe ist geschult für anonyme Geburten. Die Fachkräfte vor Ort wissen genau, welche notwendigen Schritte erfolgen. Frauen, die sich bereits kurz vor der Entbindung befinden, suchen bitte direkt das Klinikum Nürnberg Süd auf und geben dort an, anonym entbinden zu wollen. Dann werden bei der Aufnahme keine Kontaktdaten erhoben. Das Südklinikum informiert nach der Entbindung die Schwangerenberatungsstelle der Caritas und das Jugendamt der Stadt Nürnberg.
2. Caritasverband Nürnberg e.V. - Schwangerenberatungsstelle
Eine Fachkraft der Schwangerenberatungsstelle berät und begleitet interessierte Frauen zur anonymen Geburt. Auf Wunsch findet die Beratung bereits vor der Geburt statt, aber auch weiterführende Beratung und Begleitung nach der Geburt sind möglich.
3. Jugendamt der Stadt Nürnberg
Fachkräfte des Jugendamts nehmen das Neugeborene in Obhut, d.h. sie bringen es nach dem Krankenhausaufenthalt bei ausgewählten Pflege- oder Adoptiveltern unter und übernehmen die gesetzliche Vormundschaft.
Jugendamt der Stadt Nürnberg
Reutersbrunnenstraße 34
90429 Nürnberg
Fachstelle Vollzeitpflege
Telefon 09 11 / 2 31-41 00, -41 68, -81 08
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Adoptionsvermittlungsstelle
Telefon 09 11 / 2 31-41 61, -21 68, und -55 89
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4. Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
Die Adoptionsvermittlung übernimmt bei einer anonymen Geburt der SkF. Die leiblichen Mütter haben, im Gegensatz zur vertraulichen Geburt, jedoch nicht die Möglichkeit bei der Auswahl der zukünftigen Eltern mitzusprechen.
So können Sie die Anonymität im Nachhinein aufheben
Grundsätzlich haben Sie als leibliche Mutter die Möglichkeit, auch nach einer anonymen Entbindung Ihre Anonymität im Nachhinein aufzuheben und Kontakt zu Ihrem Kind herzustellen. Alle beteiligten Fachkräfte unterstehen der Schweigepflicht und handeln im Rahmen der Datenschutzrichtlinien. Die Anonyme Geburt bleibt auch nach deren Aufhebung kostenfrei, die Entbindungs- und Nachsorgekosten werden vollständig übernommen.