Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) vor der Geburt


Was ist die sozialpädagogische Familienhilfe?

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bietet Alleinerziehenden und Familien eine intensive Unterstützung an, um den Alltag mit einem Kind und die Erziehung besser bewältigen zu können. Gemeinsam werden Wege zu stabilen, positiven Lebensverhältnissen erarbeitet. So hilft die SPFH langfristig und dauerhaft Hürden, die das Leben stellt, selbst zu meistern und in die Rolle einer guten Mutter und eines guten Vaters hineinzuwachsen.

Damit die Unterstützung frühzeitig beginnen kann, ermöglichen die „Frühen Hilfen“ den Start der Betreuung bereits vier bis sechs Wochen vor der Geburt Ihres Kindes.


Wer kann die Sozialpädagogische Familienhilfe in Nürnberg in Anspruch nehmen?

Da die Sozialpädagogische Familienhilfe eine besonders intensive Form der Unterstützung ist, wird eine starke Motivation bei den (werdenden) Eltern vorausgesetzt, eine gute Zukunftsperspektive für das gemeinsame Leben mit Kind zu entwickeln.

Berechtigt sind Familien und Alleinerziehende ab der Schwangerschaft mit Wohnort in Nürnberg, die ihre Lebenssituation selbst als belastet erleben – aus finanziellen, gesundheitlichen und emotionalen Gründen oder aufgrund einer schwierigen Lebensgeschichte.


Worin besteht die Unterstützung?

Eine erfahrene sozialpädagogische Fachkraft erarbeitet mit Ihnen zu Beginn der Begleitung einen Plan, um bestehende Probleme zu erkennen und langfristig zu lösen. Welche Themen angegangen werden und wie lange die Hilfe gewährt wird, ist sehr individuell und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel erfolgen die Kontakte ein bis zweimal wöchentlich über einen Zeitraum von einem Jahr.

Die praktische Unterstützung, Beratung und Anleitung erfolgt zum Beispiel

  • bei Krisen und Konflikten
  • beim Umgang mit Ämtern
  • bei Schulden
  • bei der Wohnungssuche
  • bei Überforderung
  • bei erzieherischen Unsicherheiten und vielem mehr.

Hilfebeginn für die Sozialpädagogische Familienhilfe ist vier bis sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin; sie kann aber auch noch zu jedem späteren Zeitpunkt beantragt werden.


Kontakt und Ansprechpartner

Ansprechpartner für Anträge sowie für alle Fragen rund um die Sozialpädagogische Familienhilfe ist der Allgemeine Sozialdienst (ASD) der Stadt Nürnberg. Die genaue Zuständigkeit für den Antrag ist von Ihrem Wohnort abhängig und über die Zentrale des ASD zu erfahren.

Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Dietzstraße 4

90443 Nürnberg


Jugendamt der Stadt Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-26 86

Infos zu Frühen Hilfen & Unterstützung bei Krisen

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