Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) bieten wir qualifizierte Lernförderung für Schülerinnen und Schüler an unseren Partnerschulen an. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Lehrkräften die Kinder und Jugendlichen bei schulischen Herausforderungen und Schwierigkeiten zu unterstützen, ihre Bildungschancen zu verbessern und damit langfristige Perspektiven für eine erfolgreiche Schullaufbahn zu schaffen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an leistungsberechtigte Familien und ist auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schülerinnen und Schüler abgestimmt.
Wir verstehen uns dabei als enger Partner der Schulen und möchten diese bestmöglich bei der Organisation der Lernförderung als schulnahes Angebot unterstützen. Von der engen Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und unseren Lernförderkräften profitieren insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler.
Die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aus finanziell benachteiligten Familien und die Förderung der Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung sind gesellschaftspolitisch und für unsere diverse Stadtgesellschaft von zentraler Bedeutung. Dies zeigt sich auch in den Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg, die als Ziel „gleiche Bildungschancen für alle in der Stadt lebenden Menschen“ festgelegt haben. Hierzu leisten wir mit der BuT-Lernförderung gemeinsam mit den Nürnberger Schulen einen wichtigen Beitrag.
Die BuT-Lernförderung setzt außerdem auch Konzepte und Leitgedanken der vom IPSN unterstützten Schulentwicklung zum zeitgemäßen Lernen um, wie z.B. selbstgesteuertes Lernen, Stärkung der Selbstwirksamkeit, fächervernetzendes und kooperatives Lernen sowie angstfreie Lernrückmeldung.
Die BuT-Fachkoordination des IPSN unterstützt die Partnerschulen in Nürnberg, um ein schulnahes Lernförderangebot erfolgreich zu organisieren und weiterzuentwickeln.
Angebote
- Pädagogische Beratung und Begleitung
- Vermittlung und Betreuung qualifizierter Lernförderkräfte
- Regelmäßiger Austausch mit den Ansprechpersonen der jeweiligen Partnerschulen
- Organisation und Durchführung des „Runden Tisches BuT und Lernförderung“, um gemeinsam mit den verschiedenen Dienststellen (u.a. Schulämter, Sozialamt, MB-Dienststellen, Regierung von Mittelfranken) kontinuierlich die Qualität der Lernförderung zu verbessern.
Ablauf der Lernförderung
Die Förderung findet direkt an den Schulen statt. Jede Schule benennt dafür eine Ansprechperson, die die Koordination der Lernförderung an der Schule übernimmt (Kommunikation mit den Lernförderkräften, Raumplanung etc.) und bei Fragen zur Lernförderung den anderen Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lernförderkräften zur Verfügung steht.
Die Förderung kann je nach Bedarf und pädagogischen Zielen in Form von Einzel- oder Kleingruppenunterricht stattfinden und sowohl außerhalb des regulären Unterrichts als auch unterrichtsbegleitend durchgeführt werden.
Die Lernförderkräfte arbeiten im Rahmen einer engen Bildungspartnerschaft mit den Schulen zusammen und bieten ausdrücklich keine bloße Hausaufgabenbetreuung an.
Vorteile für Schulen
- Direkter Überblick über die Förderbedarfe und Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler
- Gezielte Vertiefung der Inhalte des Unterrichts
- Enger Kontakt und Austausch mit den Lernförderkräften
- Qualifizierte und erfahrene Lernförderkräfte
- Möglichkeit der unterrichtsbegleitenden Lernförderung
Unsere Lernförderkräfte werden sorgfältig ausgewählt und fortgebildet, um eine individuelle und erfolgreiche Lernförderung für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Folgende Voraussetzungen müssen die Lernförderkräfte u.a. erfüllen
- Alle Lernförderkräfte unterzeichnen eine Vereinbarung inkl. eines allgemeingültigen Verhaltenskodexes und verpflichten sich damit zu dessen Einhaltung.
- Die Lernförderkräfte legen alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor.
- Alle Lernförderkräfte haben einen pädagogischen Hintergrund und/oder langjährige Nachhilfeerfahrung.
- Jede Lernförderkraft nimmt an regelmäßigen Fortbildungen teil, um ihre Qualifikation zu sichern und zu verbessern.
- Es gibt einen regelmäßigen Austausch und Angebote zur Supervision, um kontinuierlich das eigene Handeln weiterzuentwickeln und zu reflektieren.
Vorteile für Lernförderkräfte
- Es gibt klare und sichere Rahmenbedingungen durch die enge Zusammenarbeit mit den Schulen (feste Räume, Ansprechpersonen, Organisation der Gruppen, i.d.R. unterrichtsbezogene Materialien)
- Direkter Austausch mit der Schule/den Lehrkräften
- Konzentration auf die primäre Tätigkeit der Lernförderung
Voraussetzungen für das Erhalten der BuT-Lernförderung über das IPSN
- Ihr Kind besucht eine unserer 25 Partnerschulen.
- Sie/Ihr Kind erhalten mindestens eine Sozialleistung.
- Es gibt eine schulische Notwendigkeit für zusätzliche Lernförderung.
Ablauf der Antragstellung
- Sie stellen einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe/Lernförderung beim Sozialamt.
- Die Lehrkraft/Schule muss den Förderbedarf auf diesem Antrag bestätigen.
- Das Sozialamt stellt so genannte „BuT-Gutscheine“ für die festgelegte Dauer aus.
- Die Ansprechperson der Schule sucht eine passende Lernförderkraft für Ihr Kind.
Hinweis
Meistens sind die Bewilligungszeiträume für die BuT-Lernförderung zeitlich befristet. Stellen Sie also rechtzeitig Folgeanträge beim Sozialamt, um eine durchgängige Förderung Ihres Kindes zu gewährleisten.
Ablauf der Lernförderung
Die Lernförderung selbst findet in der Schule Ihres Kindes entweder unterrichtsbegleitend oder anschließend an den regulären Unterricht statt. Je nach Kapazitäten und Bedarf findet die Förderung in Form von Einzel- oder Kleingruppenunterricht statt.
Die Lernförderkräfte stimmen sich mit den Lehrkräften der Kinder ab, um die Förderung möglichst gut an den jeweiligen Bedarf anzupassen.
Vorteile für Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien
- Individuelle und bedarfsgerechte Förderung in vertrauter Umgebung.
- Verfügbarkeit von bekannten Ansprechpartnern in der Schule.
- Örtliche Nähe und keine weiten Wege oder Wartezeiten.
- Schnelle Vermittlung der Lernförderung durch Ansprechpartner direkt an der Schule.
- Qualifizierte Lernförderkräfte.
- Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern: einfacher Zugang zur Lernförderung ohne Vertragsbindung, Aufnahmegebühren usw.
Fragen zur Teilnahme an der Lernförderung?
Bei Fragen zur Teilnahme an der Lernförderung können Sie sich direkt an die Ansprechpersonen an den jeweiligen Partnerschulen wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel auf dem Schreiben des Sozialamtes, wenn Sie die Lernfördergutscheine zugeschickt bekommen. Ansonsten wenden Sie sich an die Klassenleitung oder das Sekretariat.
Grundschulen
- Carl-von-Ossietzky-Schule
- Grundschule Nürnberg Eibach
- Friedrich-Hegel-Schule
- Friedrich-Wanderer-Schule
- Georg-Paul-Amberger-Schule
- Holzgartenschule
- Grundschule Insel Schütt
- Knauerschule
- Grundschule Laufamholz
- Michael-Ende-Schule
- Grundschule Paniersplatz
- Thusnelda-Grundschule
- Wiesenschule
- Konrad-Groß-Grundschule
Mittelschulen
- Konrad-Groß-Mittelschule
- Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule
- Mittelschule Schlössleinsgasse
- Mittelschule Sperberschule
Förderzentren
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Jean-Paul-Platz
- Paul-Moor-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Nürnberg
Realschulen und Gymnasien
- Bertolt-Brecht-Schule
- Sigena-Gymnasium
- Neues Gymnasium
Berufliche Schulen
- Städtische Berufsschule, Direktorat 5
- Städtische Berufsschule, Direktorat 7
Wirtschaftsschulen
- Städtische und staatliche Wirtschaftsschule Nürnberg
Fächerangebot
Der Fokus der Förderung liegt auf den Hauptfächern Deutsch/Deutsch als Zweitsprache, Mathematik, Englisch und HSU (in den Grundschulen).
Unter Umständen kann an den weiterführenden Schulen/in höheren Klassenstufen auch eine Förderung in Physik, Französisch oder Latein angeboten werden. Schularten- und klassenstufenübergreifend kann auch Lernförderung in Deutsch als Zweitsprache angeboten werden.
In welchen dieser Fächer Ihr Kind dann tatsächlich gefördert wird, entscheiden die Lehrkräfte aufgrund der erbrachten Leistungen und im pädagogischen Ermessen, ob eine Lernförderung sinnvoll und nötig ist.
Organisatorischer Rahmen
Die Lernförderung findet direkt in den Räumen der Schule statt. Das hat den Vorteil, dass die Kinder in ihrer gewohnten Lernumgebung sind und in der Regel keine weiten Fahrtwege zurücklegen müssen, die Absprache mit den Lehrkräften direkt erfolgen kann und alle Materialien vor Ort sind.
Die Lernförderung kann als Einzelunterricht oder in Kleingruppen erfolgen. Außerdem ist sowohl eine Förderung außerhalb der regulären Unterrichtszeit als auch unterrichtsbegleitend möglich. Die Entscheidung über die konkrete Organisation liegt hier bei der Schule bzw. den Lehrkräften Ihres Kindes.
Wichtig: Die Lernförderung ist keine Hausaufgabenbetreuung. Durch die enge Absprache mit den Lehrkräften können die Lernförderkräfte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern an konkreten Schwachstellen und Wissenslücken arbeiten.
Wer kann die Angebote der BuT-Lernförderung über das IPSN in Anspruch nehmen?
Schülerinnen und Schüler, die eine unserer Partnerschulen besuchen, Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) haben und bei denen eine schulische Voraussetzung/Notwendigkeit für eine zusätzliche Lernförderung vorliegt.
Woher weiß ich, ob ich/mein Kind Anspruch auf diese Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets habe?
Grundsätzlich gilt, dass Sie/ Ihr Kind mindestens eine Form von Sozialleistungen empfangen müssen.
Welche konkreten Sozialleistungen für BuT-Leistungen qualifizieren, weitere Informationen und die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Website des Sozialamts.
Was sind die Schritte zum Beantragen der Lernförderung?
Zuerst muss ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe/Lernförderung beim Sozialamt gestellt werden. Die Lehrkräfte und die Schulleitung müssen den Förderbedarf dann auf diesem Antrag bestätigen.
Wenn der Antrag genehmigt worden ist, wenden Sie sich an die Schule Ihres Kindes. Wenn diese eine unserer Partnerschulen ist, wird eine passende Lernförderkraft für Ihr Kind gesucht und die Lernförderung in die Wege geleitet.
Hinweis
Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Beantragung der Leistungen an das Sozialamt und bei schulischen Fragen an die Ansprechperson der Schule bzw. die Klassenleitung Ihres Kindes.
Wer führt die Lernförderung durch?
Die Lernförderung wird von qualifizierten Lernförderkräften durchgeführt, die durch die BuT-Fachkoordination des IPSN an die Schulen vermittelt werden. Unsere Lernförderkräfte stehen in enger Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften, um die Lernförderung bestmöglich an den Bedarf des Kindes anzupassen.
Was sind die Aufgaben der Schule bzw. der Lehrkräfte?
An allen Partnerschulen gibt es Ansprechpersonen, die für Fragen rund um die BuT-Lernförderung für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lernförderkräfte und das Kollegium an der Schule zur Verfügung stehen.
Sie kümmern sich außerdem darum, dass z. B. passende Räume für die Lernförderung zur Verfügung stehen, koordinieren die Zuteilung der Lernförderkräfte, kommunizieren Ausfälle, usw.
Zudem sollten die Lehrkräfte der Fächer, in denen die Kinder Lernförderung erhalten, in Kontakt zu den Lernförderkräften stehen, um inhaltliche Schwerpunkte der Förderung gut auf den Bedarf abzustimmen.
Wo und wann findet die Lernförderung statt?
Die Lernförderung findet in den Räumen der Schule Ihres Kindes statt und kann nach Entscheidung der Lehrkräfte entweder während der regulären Unterrichtszeit oder anschließend an diese stattfinden.
Wie lange kann man BuT-Lernförderung beantragen?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind i.d.R. zeitlich befristet, abhängig von der Laufzeit des Sozialleistungsbescheides. Stellen Sie bei Bedarf also rechtzeitig einen Folgeantrag, damit die Lernförderung Ihres Kindes problemlos weiterlaufen kann.
Kostet die BuT-Lernförderung etwas?
Nein, die Lernförderung wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Sozialamtes finanziert und ist somit für Sie/ die Familien kostenfrei.
Ihre Frage wurde nicht oder nicht ausreichend beantwortet? Melden Sie sich gerne unter den aufgeführten Kontaktmöglichkeiten bei uns.
Sie studieren Lehramt, Soziale Arbeit oder etwas anderes im pädagogischen Bereich und möchten die Abläufe im IPSN und bei der BuT-Lernförderung näher kennenlernen?
Dann bewerben Sie sich gerne für ein Praktikum!
Ein Praktikum bei uns kann u. U. auch als Semesterpraktikum (Soziale Arbeit) oder im Rahmen des Betriebspraktikums (Lehramt) angerechnet werden.
Damit Sie einen umfassenden Einblick in unsere Tätigkeiten bekommen und auch die Chance haben, Projekte selbst aktiv mitzugestalten, bieten wir Praktika erst ab einer Dauer von mindestens acht Wochen an.
Bei Interesse oder weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns!