Demokratiebildung

SuS verschiedener Nationen Arm in Arm im Klassenzimmer

Zielsetzung

Demokratiebildung ist als zentrale Aufgabe der Schulen in Art. 131 der Bayerischen Verfassung verankert („Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.“) und im Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen als verbindliche Vorgabe konkretisiert und präzisiert (KMBek vom 16.8.2017, 2. aktualisierte Aufl. 2019).

Schule als Ort des Demokratielernens

Schule ist damit als Ort des Demokratielernens definiert: Demokratiebildung ist für Lehrkräfte aller Fächer und Schularten verpflichtende Aufgabe und Unterrichtsprinzip, demokratische Haltungen, Fähigkeiten und Werte können und müssen fächerübergreifend und in allen Unterrichtsfächern gefördert werden. Darüber hinaus soll eine partizipative Schulkultur etabliert und gelebt werden, die ein hohes Maß an Schülermitbestimmung zulässt und ermöglicht, z.B. durch aktive SMV-Arbeit, Klassenrat, Streitschlichterprogramme oder ein Schülerparlament.

Unterstützungsangebote

Das IPSN bietet Fortbildungen zu den verschiedenen Partizipationsmöglichkeiten und zu einer demokratischen Gestaltung des Schulalltags an. Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Bereich ist die projektorientierte Zusammenarbeit mit externen Partnern und an außerschulischen Lernorten in Formaten wie dem Service-Learning/LdE (Lernen durch Engagement), durch die das gesellschaftliche Engagement der Schülerinnen und Schüler gefördert wird.


Kontakt:

Dr. Elisabeth Demleitner


Telefon 09 11 / 2 31- 25 51

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