Beiträge und Gebühren
Im Gegensatz zu Steuern sind Beiträge und Gebühren dadurch charakterisiert, dass mit ihrer Entrichtung ein Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung entsteht. Art und Höhe liegen im Ermessen der Gemeinden, Kostengesetz und Kommunalabgabengesetz geben dafür den rechtlichen Rahmen vor.
Beiträge
Beitragspflicht besteht unter anderem für infrastrukturelle Verbesserungs- oder Neuerschließungsmaßnahmen, zum Beispiel im Bereich Straßenbau, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, und betrifft alle potentiellen Vorteilsnehmer.
Die rückfließenden Beiträge müssen als Re-Investition ihrem Verursachungsgrund, eben der betreffenden Investition, zugeführt werden.
Gebühren
Gebühren sind spezielle Entgelte, die für die tatsächliche Nutzung gemeindlicher Einrichtungen zu leisten sind. In Form von Benutzungsgebühren fallen sie unter anderem für öffentliche Kultur-, Freizeit- oder Sportangebote, Müllabfuhr, Abfallbeseitigung etc. an. Verwaltungsgebühren decken Leistungen ab, die aus hoheitlichem Handeln entstanden sind. Dazu zählen das Erteilen einer Genehmigung, das Ausstellen von Dokumenten etc.
Im Idealfall sollen die zu leistenden Gebühren die laufenden Verwaltungskosten abdecken. Oftmals steht der Wirtschaftlichkeitsanspruch jedoch im Widerspruch zum Prinzip der Sozialverträglichkeit und kann zu dessen Gunsten nicht voll realisiert werden.