Sonstige Einnahmen

Den Kommunen steht es zu, ihre Einnahmen aus Steuern, sonstigen Abgaben und Finanzausgleichsleistungen durch eigene wirtschaftliche Betätigung zu ergänzen.

Sonstige Einnahmen erzielt der Konzern Stadt Nürnberg durch:

  • Eigenbetriebe
  • Kommunalunternehmen
  • Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform

Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen für derartige Aktivitäten ist eng und setzt die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks voraus. Die Entscheidung über die Art der Rechtsform wird in der Hauptsache durch steuerliche und organisatorische Argumente bestimmt.

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