Warnungen
Aktueller Hinweis der Polizei Mittelfranken
Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis der Polizei Mittelfranken:
- Warnung vor dubiosen Polsterbetrieben<https://www.nuernberg.de/internet/stadtseniorenrat/polizeihinweispolsterbetriebe.html>
Betrug durch falsche Polizisten
Immer wieder sind Betrüger unterwegs, die sich als Polizisten ausgeben, um in den Besitz von Geld und anderen Wertgegenständen ihrer Opfer zu gelangen - an der Haustür und auch am Telefon.
Wichtig: Echte Polizeibeamte...
... rufen NIEMALS unter der Nummer 110 an!
... fragen NIEMALS nach Bargeld oder Schmuck!
... verwahren NIEMALS Geld oder Wertgegenstände!
Informationen zum richtigen Verhalten und Tipps der Polizei finden Sie hier:
- Information "Betrug durch falsche Polizisten" (Polizeiberatung)<https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/betrug-durch-falsche-polizisten/>
Ein von der bayerischen Polizei entwickelter Comic zeigt anschaulich die Vorgehensweise der Betrüger, die sich am Telefon als Polizisten ausgeben. Kernbotschaft ist, dass echte Polizeibeamte niemals nach Bargeld oder Schmuck fragen, und auch niemals Geld oder andere Wertgegenstände für Bürgerinnen und Bürger verwahren.
- Zum Comic "Falscher Polizist"<https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/293-SF-Comic-Falscher-Polizist.pdf> (PDF, 6.3 MB)
Enkeltrick
Warnung vor dem Enkeltrick!
Immer wieder erhalten ältere Bürgerinnen und Bürger Anrufe von Unbekannten, die versuchen, mit dem sogenannten "Enkeltrick" an das Geld der Angerufenen zu kommen. Stets geben sich die Anrufer als nahe Verwandte oder Bekannte aus und verlangen unter einem Vorwand (finanzielle Notlage, Hauskauf, Arztbehandlung, Unglücksfall etc.) hohe Geldbeträge. Leider blieben in letzter Zeit nicht alle Vorfälle im Versuch stecken; es kam zu Übergaben von Geld, Schmuck und Gold in nicht unbeträchtlicher Höhe.
Tipps der Polizei gegen den Enkeltrick
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
- Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahe stehenden Personen.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen, auch nicht an die Polizei.
- Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110.
- Sind Sie bereits Opfer eines Enkeltricks geworden, zeigen Sie die Tat unbedingt bei der Polizei an. Dies kann der Polizei helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere Personen entsprechend zu sensibilisieren und die Täter zu überführen.
- Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z.B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände nicht zuhause auf, sondern auf der Bank oder im Bankschließfach.
- Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt) oder lassen Sie den Vornamen ganz weg.
- Information "Enkeltrick" (Polizeiberatung)<https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/>
Falsche Microsoft-Mitarbeiter am Telefon
Ihr Telefon klingelt. Ein Unbekannter meldet sich und stellt sich als Mitarbeiter von Microsoft vor. Er behauptet, Ihr Rechner, z.B. Computer oder Laptop, sei von Viren befallen. In diesem Fall legen Sie am besten gleich wieder den Hörer auf. Denn am anderen Ende der Leitung sind höchstwahrscheinlich Betrüger, die nichts mit Microsoft zu tun haben, sondern in einem Call-Center in Indien sitzen.
Darüber, wie Sie sich schützen können, informiert die Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder:
- Information "Falsche Microsoft-Mitarbeiter am Telefon" (Polizeiberatung)<https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/falsche-microsoft-mitarbeiter/>
Gewinnversprechen am Telefon
Aktuell werden häufig älteren Menschen angebliche Gewinne – z. B. 50.000 Euro oder ein hochwertiges Auto – am Telefon versprochen, sofern die Gewinnerin oder der Gewinner für angebliche Steuern oder andere Kosten in Vorleistung tritt. Eine Auszahlung des Gewinns erfolgt jedoch nie! Opfer müssen mit weiteren Anrufen und
Forderungen rechnen. Die Täter geben sich als Notare, Rechtsanwälte, Polizeibeamte und Staatsanwälte aus.
Hier eine Information des BKA, wie Sie sich und Ihre Angehörigen schützen können:
- Information "Betrügerische Gewinnversprechen" (BKA)<https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/RichtigesVerhalten/BetruegerischeGewinnversprechen/betruegerischegewinnversprechen_node.html>
Messenger-Betrug
"Hallo Mama, hallo Papa, das ist meine neue Handynummer..." – So oder so ähnlich lautet aktuell der am häufigsten verwendete Einstieg in einen Chat über SMS oder Messenger, bei dem Betrüger nur das eine Ziel verfolgen: Menschen um deren Geld zu bringen.
- Information "Messenger-Betrug" (Polizeiberatung)<https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/messenger/#c26855>
Unerlaubte Telefonwerbung
Wenn Sie zu Werbezwecken angerufen werden, ohne vorher eingewilligt zu haben, ist das rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur verfolgt unerlaubte Werbeanrufe und geht gegen die Verursacher vor. Im Falle eines Tatnachweises können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro festgesetzt werden.
Eine zunächst erteilte Einwilligung kann jederzeit durch den Verbraucher widerrufen werden. Vorrangiges Ziel der anrufenden Unternehmen ist es, mit dem Anruf den Absatz oder den Kauf von Waren, die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen zu fördern.
Generell rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren.
Ein Einschreiten der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung setzt voraus, dass
- ausgehend vom Anrufer ein Telefongespräch zustande gekommen ist,
- in dem jeweiligen Gespräch für konkrete Produkte oder Dienstleistungen geworben worden ist, die den privaten Bereich betreffen und
- die Betroffenen dem werbenden Unternehmen hierzu vorher keine Werbeeinwilligung erteilt haben.
Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten haben, reichen Sie Beschwerde ein.
- Informationen zu "Unerlaubten Werbeanrufen" (Polizeiberatung)<https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/unerlaubte-werbeanrufe/>
- Information zu "Unerlaubter Telefonwerbung" (Bundesnetzagentur)<https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/start.html>
- Kontakt und Formular um Beschwerde einzureichen (Bundesnetzagentur)<https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html>