Die Industrie-Emissions-Richtlinie (IE-RL)
Rechtliche Grundlage für die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch besonders umweltrelevante Industrietätigkeiten ist die Richtlinie 2010/75/EU, die Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie).
Sie wurde Ende 2010 verabschiedet, trat Anfang 2011 in Kraft und wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 in nationales Recht umgesetzt.
Mit der neuen Richtlinie wird das Leitbild der nachhaltigen Produktion weiterentwickelt. Ziel ist es, durch einen integrativen Ansatz ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.
Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der IE-RL fallen, sind im Anhang der 4. Verordnung zum Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) aufgeführt und dort mit einem „E“ gekennzeichnet. Sie gehören damit zu den nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen. In Nürnberg sind dies ca. 60 Industrieanlagen verschiedenster Branchen, z. B. Abfallrecyclinganlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Gießereien, Schmelzanlagen oder Läger gefährlicher Abfälle. Darüberhinaus fallen noch eigenständig betriebene Abwasseranlagen und Deponien unter die IE-RL.
Mit der neuen IE-RL wurden u.a. Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung festgesetzt. So wird mit dem Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Kreisfreien Stadt Nürnberg sichergestellt.
Überwachungsprogramm und Überwachungsberichte der Industrieanlagen werden im Internet veröffentlicht.
Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner:
Frau Cirener
Recycling- und Abfallverwertungsanlagen
Telefon 09 11 / 2 31-4109
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Frau Dr.-Ing. Steffani
sonstige gewerbliche Anlagen
Telefon 09 11 / 2 31-2536
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