Immissionsschutz
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Vor solchen Einwirkungen sollen in erster Linie Menschen, aber auch Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgüter geschützt werden.
Die Grundlage des Immissionsschutzes bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen.
Zu den Aufgaben des Umweltamts gehören unter anderem:
- Durchführen von Genehmigungsverfahren
- Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben
- Erarbeitung und Fortschreibung eines Luftreinhalteplanes
- Beratung von Bürgern, Anlagenbetreibern und Institutionen
- Erteilung von Auskünften nach dem Umweltinformationsgesetz
Zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung von Vorhaben haben wir die entsprechenden Informationen auf unserer Umweltinformationsseite zusammengestellt.