Informationen zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung

Entstehungsgeschichte

Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg ist ein Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach. Er wurde zum 1. Januar 2010 gegründet.

Der Zweckverband ist kein privates Unternehmen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes im Rahmen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) ist der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung befugt, hoheitliche Aufgaben der Eingriffsverwaltung von den Städten zu übernehmen. Durch die Übernahme der Beamten und Beschäftigten von den beteiligten Verbandsgemeinden konnte eine kontinuierliche Aufgabenerfüllung sichergestellt werden.

Im Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung wurden die bestehenden kommunalen Verkehrsüberwachungen der Städte Erlangen, Nürnberg und Schwabach für die Überwachung von Halt- und Parkverbotsregelungen zusammengeführt. In den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung wurde auch die Geschwindigkeitsüberwachung der Stadt Nürnberg eingegliedert.

Aufbauend auf diesem Erfahrungswissen wurde die Geschwindigkeitsüberwachung auch in den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach eingeführt. Die kommunale Verkehrsüberwachung für das Halten und Parken in Fürth wird bis auf weiteres von der Stadt Fürth operativ ausgeführt.

Die Funktion der gemeindlichen Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten nimmt für alle vier Städte ebenfalls der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung wahr. Mit einer Zweckvereinbarung haben sich die Gemeinden Markt Wendelstein, Markt Schwanstetten und Büchenbach sowie die Stadt Ansbach dem Zweckverband angeschlossen.

Die Beschäftigten des Zweckverbandes unterliegen einerseits den besonderen Amtspflichten des Strafgesetzbuches und andererseits können sie gegenüber dem Bürger hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg führt alle Aufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung von der Erfassung der Verkehrsordnungswidrigkeit über die Durchführung des Bußgeldverfahrens bis hin zur Vollstreckung mit eigenen Mitarbeitern aus oder beauftragt Fachdienststellen der Mitgliedsgemeinden als Dienstleister.

Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung bedient sich nicht der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) oder privater Subunternehmer zur Durchführung der Aufgabe.

Durch die Zusammenfassung der Innendienstsachbearbeitung der vier Städte und eine flexible Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung soll diese Aufgabe kostengünstig und effizient ausgeführt werden.

Gesetzliche Vertretung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung

Der Zweckverband wird vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, der auch die laufenden Geschäfte der Verwaltung führt. Der Verbandsvorsitzende bedient sich hierzu einer Geschäftsstelle, die durch einen Geschäftsleiter geführt wird. Die grundsätzlichen Angelegenheiten des Zweckverbandes werden durch die Verbandsversammlung entschieden. Diese Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.

Beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung wurden durch die Stadt Nürnberg sechs Verbandsräte, durch die Stadt Erlangen und die Stadt Fürth jeweils zwei Verbandsräte und durch die Stadt Schwabach ein Verbandsrat benannt. Es handelt sich bei diesen Personen in der Regel um die betroffenen Fachreferentinnen und Fachreferenten oder Dienststellenleiter betroffener Fachdienststellen der Verbandsgemeinden.

Aufsicht über den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung

Neben den internen Aufsichts- und Kontrollmechanismen wie Datenschutzbeauftragter, Korruptionsbeauftragter, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte wird der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung selbstverständlich durch die Fach- und Rechtsaufsicht der Regierung von Mittelfranken überwacht. Für die interne fachliche Qualitätssicherung wurde ein Fachbeirat eingerichtet. In diesem Beirat begleiten und beraten Fachleute aus den Verkehrsbehörden der Verbandsgemeinden die Arbeit des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung kritisch.

Die Finanz- und Wirtschaftssituation wird jeweils durch ein Rechnungsprüfungsamt der Verbandsgemeinden und durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband geprüft.

Selbstverständlich obliegen die Entscheidungen in den einzelnen Bußgeldverfahren der Überprüfung durch die zuständigen Amtsgerichte.

Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung sind u. a. das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), das Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie die Gemeindeordnung (GO).

Selbstverständnis und Auftrag

Aufgabe des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung ist es, durch konsequente Überwachung der Verkehrsregelungen der Straßenverkehrsordnung die Sicherheit im Straßenverkehr und die Funktionsfähigkeit des Verkehrsträgers Straße zu verbessern.

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