Verwarnung/Anhörung

Ich habe einen Anhörbogen beziehungsweise einen Zeugenfragebogen mit Zahlschein erhalten. Was ist zu tun?

Im Bereich einer Verwarnung (bis 55,- Euro) können Sie ein weiteres Verfahren vermeiden, wenn Sie innerhalb einer Woche den mitgeteilten Betrag bezahlen. Andernfalls müssen Sie diesen Bogen immer innerhalb einer Woche ausgefüllt zurückschicken.

Wird die Frist nicht eingehalten, so werden wir weiter ermitteln. Diese Maßnahmen sind zum einen mit Unannehmlichkeiten und zum anderen teilweise mit Kosten für den Halter beziehungsweise den Betroffenen (in der Regel ist das der Fahrer, der die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat) verbunden.

In Frage kommt zum Beispiel:

  • die Durchführung einer Fahrerermittlung mit Vorladung auf die Dienststelle, Lichtbildabgleich und Umfeldermittlungen (zum Beispiel in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz und so weiter)
  • eine richterliche Zeugenvernehmung und weitere richterliche Anordnungen
  • die Beantragung einer Fahrtenbuchauflage

Wie kann ich bezahlen?

  • Banküberweisung Bitte beachten Sie bei Banküberweisungen, dass die Kontonummer, die Bankleitzahl, der Empfänger sowie auch das entsprechende Aktenzeichen richtig und vollständig angegeben werden.

    Unsere Bankverbindung:
    Empfänger: Zweckverband KVÜ
    Bank: Sparkasse Nürnberg
    IBAN: DE68 7605 0101 0001 1125 64
    BIC: SSKNDE77XXX

    Zahlungen, die nicht zugeordnet werden können, müssen von uns auf das Absenderkonto zurück überwiesen werden und die Zahlung gilt damit als nicht erfolgt.
  • Barzahlung Bei Barzahlungen in unserer Dienststelle möchten wir Sie bitten, den jeweiligen Betrag möglichst passend bereit zu halten, da die Wechselmöglichkeiten beschränkt sind.

Ich habe eine Zeugenbefragung bekommen, warum befinden sich darin keine genauen Angaben zum Toleranzabzug?

Es handelt sich bei diesem Schreiben nur um eine Zeugenbefragung und noch nicht um einen Bußgeldbescheid. Sie werden hierdurch als Halter des Fahrzeugs nach den Angaben zum tatsächlichen Fahrzeugführer befragt. Da Ihnen kein Tatvorwurf gemacht wird, sind die von Ihnen angesprochenen Angaben auch nicht enthalten. Wenn Sie uns den verantwortlichen Fahrzeugführer mitteilen, erhält dieser dann eine Anhörung des Betroffenen mit ausführlicheren Angaben zu dem Verkehrsverstoß und dem Sachverhalt.

Kann ich das Beweisfoto einsehen?

Das Foto kann beim Zweckverband nach Vorlage des Anhörungsbogens kostenfrei eingesehen werden. Ein schriftlicher Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Zum Zwecke der Ermittlung des verantwortlichen Fahrers kann das vorhandene Bild dem Fahrzeughalter auch kostenfrei übersandt werden. Die Entscheidung hierüber trifft im Einzelfall der jeweilige Sachbearbeiter.

Kann ich die Ermittlungsakte, ohne einen Anwalt zu beauftragen, einsehen?

Ja, eine Einsicht in die Ermittlungsakte kann dem Betroffenen bei persönlicher Vorsprache gewährt werden.

Sie haben weitere Fragen?

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