Verwarnung (Strafzettel, Knöllchen, Ticket)

Strafzettel

Strafzettel an der Windschutzscheibe. Was ist zu tun?

Der Strafzettel an der Windschutzscheibe weist Sie darauf hin, dass Sie verbotswidrig geparkt haben und deshalb gebührenpflichtig verwarnt wurden. Wenn Sie die Verwarnung akzeptieren, sollten Sie sofort bezahlen.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, ist es sinnvoll, frühestens nach drei Arbeitstagen Kontakt mit uns aufzunehmen.

Wie kann ich bezahlen?

  • Banküberweisung: Bitte beachten Sie bei Banküberweisungen, dass Kontonummer und Bankleitzahl, der Empfänger sowie auch das entsprechende Aktenzeichen richtig und vollständig angegeben werden.

    Unsere Bankverbindung:
    Empfänger: Zweckverband KVÜ
    Bank: Sparkasse Nürnberg
    IBAN : DE68 7605 0101 0001 1125 64
    BIC : SSKNDE77XXX

    Zahlungen, die nicht zugeordnet werden können, müssen von uns auf das Ausgangskonto zurück überwiesen werden und die Zahlung gilt damit als nicht erfolgt.
  • EC Kartenzahlung ist möglich
  • Barzahlung: Bei Barzahlungen in unserer Dienststelle möchten wir Sie bitten, den jeweiligen Betrag möglichst passend bereit zu halten, da die Wechselmöglichkeiten beschränkt sind. Kreditkarten- und Scheckzahlungen sind leider nicht möglich.
Überweisung

Ich habe einen Strafzettel mit Zahlungsaufforderung an meinem Fahrzeug. Erhalte ich zusätzlich noch einen Anhörungsbogen zugesandt?

Können wir nach einer Woche keinen Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie die Verwarnung nochmals schriftlich zusammen mit einem Anhörungsbogen. Sie können dann das Verwarnungsgeld noch bezahlen oder sich schriftlich zu dem Verstoß äußern.

Was passiert, wenn ich den Strafzettel verloren habe, nicht erhalten habe oder zum Zeitpunkt der Zusendung der schriftlichen Verwarnung im Urlaub war?

Sollten Sie nicht rechtzeitig bezahlen, egal aus welchen Gründen (zum Beispiel wegen Verlust oder Nichterhalt des Anhörungsbogens, urlaubsbedingter Abwesenheit), muss ein Bußgeldbescheid erlassen werden, in dem neben der Geldbuße die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen erhoben werden.

Ich habe die Verwarnung bereits bezahlt. Muss ich dann noch den Anhörungsbogen ausfüllen und zurück schicken?

Nein. Das Verfahren ist mit Zahlung des Verwarnungsgeldes abgeschlossen. Der Anhörungsbogen wird damit nicht mehr benötigt und eine Rücksendung ist nicht mehr erforderlich.

Sie haben weitere Fragen?

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