Keine fristgerechte Bezahlung

Was passiert, wenn ich den rechtskräftigen Bußgeldbescheid nicht (fristgerecht) bezahle?

Die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße (inkl. Gebühren und Auslagen) wird mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides zur Zahlung fällig.
Rechtskräftig wird der Bußgeldbescheid grundsätzlich zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides, wenn Sie keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben.
Im Falle der nicht fristgerechten Bezahlung der Geldbuße (inkl. Gebühren und Auslagen) wird der entsprechende Betrag durch uns nach einer Schonfrist von 2 Wochen angemahnt.
Es wird eine Mahnung mit Mahngebühren über den zu zahlenden Betrag versandt. Wird auch daraufhin keine Zahlung geleistet, beantragen wir die zwangsweise Beitreibung. Hierfür fallen weitere Vollstreckungskosten an.
Wird im Rahmen der zwangsweisen Beitreibung kein Geldeingang erreicht, beantragen wir beim Amtsgericht die kostenpflichtige Anordnung der Erzwingungshaft. Das bedeutet, dass beim Erlass eines Erzwingungshaftbeschlusses durch das Amtsgericht der Adressat des Bußgeldbescheides bis zu sechs Wochen inhaftiert werden kann. Die Inhaftierung befreit nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der offenen Forderung, sondern soll der Zahlungsaufforderung den nötigen Nachdruck verleihen.
Wir empfehlen daher dringend, zur Vermeidung weiterer Kosten den offenen Betrag rechtzeitig zu überweisen bzw. bei bestehender Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
Für die Überweisung sollte grundsätzlich der, dem Bußgeldbescheid beigefügte, Überweisungsträger verwendet werden. Bei Verwendung eines anderen Überweisungsträgers oder bei Online-Überweisung bitte stets das vollständige Aktenzeichen angeben.

Kann die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße (inklusive Gebühren und Auslagen) später oder in Raten gezahlt werden?

Wir gewähren nur in Ausnahmefällen Ratenzahlungen. Anträge sind mit Nachweis besonders zu begründen.

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