Punktestand

Wie kann ich meinen Punktestand in "Flensburg" erfahren?

Ihre Punkte werden im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg zentral für alle Verkehrsverstösse gespeichert, die in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden. Nur diese Behörde kann daher eine gesicherte Aussage über Ihren derzeitigen Gesamtpunktestand erteilen.
Um eine Auskunft über den Punktestand zu erhalten, müssen Sie selbst an das Kraftfahrt-Bundesamt herantreten.

Wie lange bleiben die Punkte gespeichert?

Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt bewertet sind, gilt :
Die Punkte werden zwei Jahre und sechs Monate ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Bußgeldbescheides im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert.

Bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten bewertet sind, und Straftaten (ohne Führerscheinentzug) gilt :
Die Punkte werden fünf Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Bußgeldbescheides bzw. Strafbefehls im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert.

Bei Straftaten mit Führerscheinentzug gilt :
Die Punkte werden zehn Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Strafbefehls im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert.

Danach werden die Eintragungen mit den Punkten wieder gelöscht, unabhängig, ob neue Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen wurden. Diese Neuerung trat mit Einführung des Fahreignungsregister zum 01.05.2014 in Kraft.

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