Mit dem im August 2017 in Kraft getretenem "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen", kurz Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen alle davon betroffenen Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch angeboten und über verbundene Verwaltungsportale bereitgestellt werden. Verwaltungsleistungen im Sinne des Gesetzes sind die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über das Internet.
Für Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen sollen damit das handschriftliche Ausfüllen, Ausdrucken, die postalische Versendung von Anträgen und die persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung mehr und mehr der Vergangenheit angehören.
Kernbausteine des OZG
1. Ausbau der städtischen Online-Angebote
Im OZG-Umsetzungskatalog, der auf dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung basiert, sind knapp 575 Leistungen festgelegt. Diese gilt es bis Ende 2022 zu digitalisieren. Städtische Dienstleistungen werden dabei zukünftig thematisch rund 50 Lebens- und Geschäftslagen in 14 Themenfelder gegliedert. Das vereinfacht für Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu städtischen Verwaltungsdienstleitungen, die zudem barrierefrei angeboten werden müssen.
2. Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen
Die Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen werden technisch verknüpft. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen deutschlandweit digitale Angebote nutzen, egal welches Einstiegsportal sie wählen. Mit der Suchen- und Finden-Funktion wird der Anfragende zu der Stelle geleitet, die für eine bestimmte Verwaltungsleistung zuständig ist.
Als Grundvoraussetzung sind diese Funktionen zu integrieren:
- Servicekonto für natürliche und juristische Personen mit Postfachfunktion
- Elektronische Bezahlmöglichkeit
- Suchfunktion bzw. Datenbank aller Verwaltungsleistungen
3. Einheitliche Standards und Schnittstellen
Städtischen Online-Angebote werden zukünftig nach ganzheitlichen Qualitätsprinzipien entwickelt. So entsteht ein Orientierungsrahmen für die Entwicklung neuer digitaler Angebote und für die Optimierung bestehender Angebote. Das macht eine stadtweit einheitliche, konsequent nutzerfreundliche und effiziente Umsetzung städtischer Dienstleistungen möglich. Städtische Dienstleistungen müssen dabei ohne Erschwernis oder Hindernis für jeden Menschen – auch mit Behinderung – nutzbar sein.
Ein Programmmanagement beim Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) im Geschäftsbereich des Direktoriums für Bürgerservice, Digitalisierung und Recht (BDR) stellt gemeinsam mit dem IT-Amt und den Dienststellen sicher, dass das Nürnberger Online-Leistungsangebot kundenfreundlich und OZG-konform gestaltet wird.
Um die Potenziale der Digitalisierung für die Bürgerinnen und Bürger auszuschöpfen, werden nicht einfach bestehende Anträge online gestellt.
Stattdessen werden im Zuge des OZG-Programms alle Dienstleistungen und die dazu gehörenden Verwaltungsprozesse überprüft und konsequent an den Kundenbedürfnissen neu ausgerichtet. Gleiches gilt für deren Darstellung auf dem Internetauftritt. Dies mündet in einfacheren, klareren und bürgerfreundlicheren Onlineangeboten.
So können Kundenanfragen künftig über den Internetauftritt an die Stadtverwaltung adressiert, dort medienbruchfrei verarbeitet und elektronisch beantwortet werden.
Übrigens: Die Stadt Nürnberg zählt im "Dashboard Digitale Verwaltung" des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales zu den Top 3 in Bayern.