Zum Geschäftsbereich des Direktoriums Bürgerservice, Digitales und Recht gehören das Bürgeramt Mitte, die Bürgerämter Nord/Ost/Süd, das Amt für Migration und Integration, das Ordnungsamt, das Rechtsamt sowie das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation.
Das Bürgeramt Mitte vereint die Melde-, Pass- und Ausweisbehörde, das Standesamt sowie das Versicherungsamt unter einem Dach.
Daneben gehören das Service-Center sowie das Bürgerinformationszentrum zum Bürgeramt Mitte.
Die Stadtverwaltung Nürnberg bietet bereits seit 1972 viele häufig benötigte Verwaltungsdienstleistungen auch außerhalb der zentralen Fachämter in ihren Bürgerämtern an. Diese befinden sich in Großgründlach (Bürgeramt Nord), Fischbach (Bürgeramt Ost) und Katzwang (Bürgeramt Süd).
Für die Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs, die keinen deutschen Pass besitzen, ist das Amt für Migration und Integration eine zentrale Anlaufstelle. Es ist zuständig für alle Fragen und Vorschriften rund um die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland.
Das Ordnungsamt besteht aus den drei Abteilungen Kraftfahrzeugzulassung, Fahrerlaubnisse sowie Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten. Das Ordnungsamt befindet sich am Inneren Laufer Platz 3, der Bereich Kfz-Zulassung am Rathenauplatz 18 und die Führerscheinstelle in der Hirschelgasse 32.
Das Rechtsamt ist die juristische Zentrale der Stadt Nürnberg. Es beschäftigt sich mit allen rechtlichen Angelegenheiten die Kommune betreffend. Kernaufgabe ist die Beratung der städtischen Dienststellen in allen rechtlichen Fragen. Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Nürnberg für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Bußgeldbescheide oder gleichgestellte Bescheide sowie die Submissionsstelle für Bauausschreibungen sowie die Vergabeprüfstelle für städtische Baumaßnahmen sind ebenfalls dem Rechtsamt zugeordnet.
Die Chancen der Digitalisierung zum Wohl der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger sowie der hier ansässigen Unternehmen nutzen - dieses Ziel prägt das Selbstverständnis des Amtes für Digitalisierung und Prozessorganisation. Den Fachdienststellen und Eigenbetrieben werden durch den stadtinternen Dienstleister die erforderliche Beratung und Unterstützung bei der Digitalisierung zur Verfügung gestellt.