Industriekaufleute sind in Industriebetrieben unterschiedlicher Branchen und Größen tätig. Ihr kaufmännisch-betriebswirtschaftliches Aufgabenfeld erstreckt sich über alle Funktionen eines Industriebetriebs. Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach Auftragsrealisierung. Sie können dabei sowohl in den kaufmännischen Kernprozessen Leistungserstellung und Absatz als auch in den Unterstützungsprozessen Beschaffung, Rechnungswesen und Personal tätig sein.
Industriekaufleute arbeiten heute in ihren Arbeitsfeldern geschäftsprozessorientiert. Während der gesamten Ausbildung werden deshalb in Verbindung mit den Fachqualifikationen auch arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen vermittelt. Dazu gehören unter anderem Qualifikationen in der Anwendung von Informations- und Telekommunikationssystemen, Fremdsprachen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Innovation.
Ziel der Ausbildung ist der kundenorientierte Sachbearbeiter, der team-, prozess- und projektorientiert unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken an der Erstellung kundengerechter Problemlösungen arbeitet.
Die Schülerinnen und Schüler werden in zweieinhalb- und dreijährigen Klassen unterrichtet.
Auszubildende, die bereits zu Beginn ihrer Ausbildung einen zwei- oder zweieinhalbjährigen Lehrvertrag haben, werden in der 10. Jahrgangsstufe in zweieinhalbjährige Klassen eingeschult.
Schülerinnen und Schüler mit einem dreijährigen Ausbildungsvertrag werden in dreijährige 10. Klassen eingeschult. Wird die Ausbildung verkürzt, werden die Auszubildenden in eine zweieinhalbjährige 11. Klasse bzw. in eine zweieinhalbjährige 12. Klasse auf schriftlichen Antrag des Ausbildungsbetriebes umgesetzt.
3. Zielsetzungen des Berufsbereichs
Unterricht nach handlungsorientiert aufgebauten Unterrichtskonzeptionen;
Förderung der berufsübergreifenden Kompetenzen bei den Schülern (Schlüsselqualifikationen);
Integration der Datenverarbeitung in den fachbezogenen Unterricht. Hierzu stehen neben den DV-Fachräumen mobile Geräte mit Internetzugang sowie moderne Präsentationsmedien im Klassenzimmer zur Verfügung;
Förderung des Praxisbezugs durch Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben in Form von Arbeitskreisen, Praktika, Fortbildungsveranstaltungen und Betriebsbesichtigungen;
Engagement in außerschulischen Gremien für eine permanente Qualitätsverbesserung des dualen Ausbildungssystems.
4. Stundentafel
- Religionslehre/Ethik - Deutsch - Politik und Gesellschaft
Industriekaufleute werden aufgrund des Berufsbildes prozessorientiert ausgebildet. Für die Schule bedeutet dies, dass wenn immer möglich, Themenbereiche fächerübergreifend unterrichtet werden. Allgemeinbildende Fächer wie Allgemeine Wirtschaftslehre, Deutsch sowie Politik und Gesellschaft spielen bei der Vermittlung von Sozial- und Methodenkompetenz eine große Rolle.
Die Fächer Allgemeine Wirtschaftslehre (AWL), Betriebswirtschaftliche Geschäftsprozesse (BWG) und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK) sind in Lernfelder untergliedert. In den Fächern Deutsch und Sozialkunde sind die Unterrichtsinhalte nach Lernzielen geordnet.
Die zweieinhalbjährige Ausbildung unterscheidet sich von der dreijährigen Ausbildung dadurch, dass Unterrichtsinhalte aus der 12. Klasse in die 11. Klasse vorgezogen werden. Dadurch wird eine optimale Vorbereitung auf die vorgezogene schriftliche IHK-Prüfung gewährleistet, die am Anfang der 12. Jahrgangsstufe stattfindet.
Die Zwischenprüfung wird durch die IHK Nürnberg organisiert. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist unter anderem Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Allerdings ist nur die Teilnahme an der Zwischenprüfung zwingend erforderlich. Das erreichte Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Zulassung oder gar auf das Ergebnis der Abschlussprüfung.
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten etwa 40 Aufgaben aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Prüfungsbereiche bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung:
01 Beschaffung und Bevorratung 0101 Bedarfsermittlung und Disposition 0102 Bestelldurchführung 0103 Vorratshaltung und Beständeverwaltung
02 Produkte und Dienstleistungen 0201 Produkte und Dienstleistungen
03 Kosten- und Leistungsrechnung 0301 Kosten- und Leistungsrechnung (in Verbindung mit 0201)
Weitere Fertigkeiten und Kenntnisse, die während der gesamten Ausbildungszeit bzw. im 1. Ausbildungsjahr zu vermitteln sind und im Zusammenhang mit den drei Prüfungsbereichen (01 bis 03) geprüft werden können:
04 Der Ausbildungsbetrieb 0401 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes 0402 Berufsbildung 0403 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 0404 Umweltschutz
05 Geschäftsprozesse und Märkte 0501 Märkte, Kunden, Produkte und Dienstleistungen 0502 Geschäftsprozesse und organisatorische Strukturen
06 Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation 0601 Informationsbeschaffung und -verarbeitung 0602 Informations- und Kommunikationssysteme 0603 Planung und Organisation 0604 Teamarbeit, Kommunikation und Präsentation
08 Personal 0801 Rahmenbedingungen (in Verbindung mit 0401 und 0402)
Die Aufgabenstellung erfolgt überwiegend in programmierter Form.
Die IHK schickt einige Zeit nach der Zwischenprüfung eine Bescheinigung über das Prüfungsergebnis. Diese Bescheinigung enthält die Leistungen nach dem üblichen Punktesystem gemäß der bekannten Punkteskala – als Gesamtnote und differenziert nach den Funktionen des Stoffkataloges.
Ebenfalls weist die Bescheinigung die Durchschnittswerte aller Prüflinge aus, so dass ein Vergleichsmaßstab gegeben ist, an dem die Leistungen messen können. Insofern gibt die Bescheinigung Auskunft über den Ausbildungsstand und zeigt eventuell vorhandene Ausbildungsmängel auf.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung der IHK zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie ist bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Gesamtergebnis mindestens 50 Prozent - "Geschäftsprozesse" mindestens 50 Prozent (sogenanntes Sperrfach) - in mindestens einem der beiden Prüfungsbereiche "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" oder "Wirtschafts- und Sozialprozesse" mindestens 50 Prozent - "Einsatzgebiet" mindestens 50 Prozent (sogenanntes Sperrfach)
Wenn in einem Prüfungsbereich die Note "ungenügend" erzielt wird, gilt die IHK-Abschlussprüfung – unabhängig von allen anderen erbrachten Prüfungsleistungen – als nicht bestanden.
Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung 10 %) Aufgaben: schriftlich, programmierte praxisbezogene Aufgaben Dauer: 60 Minuten Inhalte: allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (Gewichtung 20 %) Aufgaben: schriftlich, bis zu 4 programmierte praxisbezogene Aufgaben Dauer: 90 Minuten Inhalte: Kosten erfassen, betriebliche Geld- und Wertströme analysieren, betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen ableiten
Einsatzgebiet (Gewichtung 30 %) Aufgaben: mündlich auf Basis des fünfseitigen Reports Dauer: Präsentation 10 Minuten, Fachgespräch 20 Minuten Inhalte: einsatzgebietsspezifische Inhalte: - Präsentation: Sachverhalte, Abläufe, Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen - Fachgespräch: Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten
7. Unterrichtsmaterial für Industriekaufleute
Liebe Auszubildende und Ausbilderinnen bzw. Ausbilder, hier finden Sie Aufgaben zu Problemstellungen betriebswirtschaftlicher Geschäftsprozesse sowie Kaufmännische Steuerung und Kontrolle für Industriekaufleute.