Industriekaufmann/-frau
Unterrichtsmaterial für Industriekaufleute
Liebe Azubis und Ausbilder/innen, hier finden Sie Aufgaben zu Problemstellungen betriebswirtschaftlicher Geschäftsprozesse sowie Kaufmännische Steuerung und Kontrolle für Industriekaufleute.
1. Allgemeine Informationen
Industriekaufleute sind in Industriebetrieben unterschiedlicher Branchen und Größen tätig. Ihr kaufmännisch-betriebswirtschaftliches Aufgabenfeld erstreckt sich über alle Funktionen eines Industriebetriebs. Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach Auftragsrealisierung. Sie können dabei sowohl in den kaufmännischen Kernprozessen Leistungserstellung und Absatz als auch in den Unterstützungsprozessen Beschaffung, Rechnungswesen und Personal tätig sein.
Industriekaufleute arbeiten heute in ihren Arbeitsfeldern geschäftsprozessorientiert. Während der gesamten Ausbildung werden deshalb in Verbindung mit den Fachqualifikationen auch arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen vermittelt. Dazu gehören unter anderem Qualifikationen in der Anwendung von Informations- und Telekommunikationssystemen, Fremdsprachen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Innovation.
Ziel der Ausbildung ist der kundenorientierte Sachbearbeiter, der team-, prozess- und projektorientiert unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken an der Erstellung kundengerechter Problemlösungen arbeitet.
2. Ausbildungsdauer und Einschulung
Die Schülerinnen und Schüler werden in zweieinhalb- und dreijährigen Klassen unterrichtet.
Auszubildende, die bereits zu Beginn ihrer Ausbildung einen zwei- oder zweieinhalbjährigen Lehrvertrag haben, werden in der 10. Jahrgangsstufe in zweieinhalbjährige Klassen eingeschult.
Schülerinnen und Schüler mit einem dreijährigen Ausbildungsvertrag werden in dreijährige 10. Klassen eingeschult. Wird die Ausbildung verkürzt, werden die Auszubildenden in eine zweieinhalbjährige 11. Klasse bzw. in eine zweieinhalbjährige 12. Klasse auf schriftlichen Antrag des Ausbildungsbetriebes umgesetzt.
3. Zielsetzungen des Berufsbereichs
- Unterricht nach handlungsorientiert aufgebauten Unterrichtskonzeptionen;
- Förderung der berufsübergreifenden Kompetenzen bei den Schülern (Schlüsselqualifikationen);
- Integration der Datenverarbeitung in den fachbezogenen Unterricht. Hierzu stehen neben den DV-Fachräumen mobile Geräte mit Internetzugang sowie moderne Präsentationsmedien im Klassenzimmer zur Verfügung;
- Förderung des Praxisbezugs durch Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben in Form von Arbeitskreisen, Praktika, Fortbildungsveranstaltungen und Betriebsbesichtigungen;
- Engagement in außerschulischen Gremien für eine permanente Qualitätsverbesserung des dualen Ausbildungssystems.
4. Stundentafel
5. Ausbildungsinhalte
Industriekaufleute werden aufgrund des Berufsbildes prozessorientiert ausgebildet. Für die Schule bedeutet dies, dass wenn immer möglich, Themenbereiche fächerübergreifend unterrichtet werden. Allgemeinbildende Fächer wie Allgemeine Wirtschaftslehre, Deutsch sowie Politik und Gesellschaft spielen bei der Vermittlung von Sozial- und Methodenkompetenz eine große Rolle.
Jahrgangsstufe 10
Die Fächer Allgemeine Wirtschaftslehre (AWL), Betriebswirtschaftliche Geschäftsprozesse (BWG) und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK) sind in Lernfelder untergliedert. In den Fächern Deutsch und Sozialkunde sind die Unterrichtsinhalte nach Lernzielen geordnet.
Jahrgangsstufe 11 und 12
Die zweieinhalbjährige Ausbildung unterscheidet sich von der dreijährigen Ausbildung dadurch, dass Unterrichtsinhalte aus der 12. Klasse in die 11. Klasse vorgezogen werden. Dadurch wird eine optimale Vorbereitung auf die vorgezogene schriftliche IHK-Prüfung gewährleistet, die am Anfang der 12. Jahrgangsstufe stattfindet.
6. Prüfungen
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird durch die IHK Nürnberg organisiert. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist unter anderem Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Allerdings ist nur die Teilnahme an der Zwischenprüfung zwingend erforderlich. Das erreichte Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Zulassung oder gar auf das Ergebnis der Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung der IHK zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie ist bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Gesamtergebnis mindestens 50 Prozent
- "Geschäftsprozesse" mindestens 50 Prozent (sogenanntes Sperrfach)
- in mindestens einem der beiden Prüfungsbereiche "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" oder "Wirtschafts- und Sozialprozesse" mindestens 50 Prozent
- "Einsatzgebiet" mindestens 50 Prozent (sogenanntes Sperrfach)
Wenn in einem Prüfungsbereich die Note "ungenügend" erzielt wird, gilt die IHK-Abschlussprüfung – unabhängig von allen anderen erbrachten Prüfungsleistungen – als nicht bestanden.