Zielsetzung
Die Berufsschule hat gemäß Art. 11 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeinbildende Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Der Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft leistet dabei wichtige Beiträge zu den fächer- und schulartübergreifenden Bildungszielen.